Verfahren

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Das Gerangel um verschiedene Kunstwerke Lyonel Feiningers ist beigelegt. Die Erben des 1956 verstorbenen deutsch-amerikanischen Malers einigten sich außergerichtlich mit der Quedlinburger Lyonel Feininger-Galerie sowie den Erben von Dr. Hermann Klumpp über die Herausgabe eines Pakets von 200 Papierarbeiten des Künstlers. Hintergrund des seit Jahrzehnten währenden Streits war die Emigration Feiningers und seiner jüdischstämmigen Ehefrau während der NS-Herrschaft. Sie hatten seinerzeit rund 60 Ölgemälde und eine erhebliche Anzahl von Papierarbeiten ihrem Freund Klumpp aus Quedlinburg zur Verwahrung überlassen. Die Werke befinden sich jedoch seit 1986 aufgrund einer Leihgabe von Klumpp bzw. seiner Erben in der Feininger-Galerie, die mittlerweile zu der Staatlichen Galerie Moritzburg und damit zum Land Sachsen-Anhalt gehört.

  Juve Plus Untreue-Vorwürfe

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat wegen Untreue Anklage gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der WestLB, Jürgen Sengera, erhoben. Er soll 1999 als Vorstandsmitglied einen Kredit in Höhe von über eine Milliarde Euro an die britische Leasinggesellschaft Boxclever bewilligt haben, ohne die Risiken ausreichend zu prüfen. Boxclever meldete später Insolvenz an.

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Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau in Nordrhein-Westfalen, muss einer aus Stahlbau Rauf und der Hans Tiefenbach GmbH bestehenden Bau-ARGE keine Mehrvergütung in Höhe von einer Million Euro zahlen. Das entschied das Landgericht Köln Mitte Juni. Die beiden Duisburger Unternehmer waren an einer technisch komplexen Brückenbaumaßnahme beteiligt. Sie hatten erklärt, dass die Gerüstbauarbeiten erheblich aufwändiger gewesen sein, als bei der Angebotskalkulation vorhersehbar war. Die Beklagten wandten ein, dass das Planungsrisiko bei der Klägerin läge. Dem schloss sich das Gericht an.

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Verdi darf keine E-mails an die dienstlichen Adressen der Mitarbeiter der Sparkassen Informatik (SI) ohne Einverständnis des Unternehmens versenden. Die Maßnahme verstoße gegen das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit des Arbeitgebers. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.Verdi hatte sich per E-mail an die über 3.000 SI-Mitarbeiter gewandt, um diese über ein Restrukturierungsvorhaben des Unternehmens zu informieren. SI plant im Laufe des Jahres 2008 die Standorte Köln, Duisburg, Karlsruhe und Mainz zu schließen. Die Mitarbeiter sollen in andere Standorte eingegliert und die Organisationsstruktur geändert werden. Verdi kündigte in der E-mail an, die Mitarbeiter künftig regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen und Aktivitäten zu unterrichten. Das Gericht hat entschieden, dass der E-mail-Versand durch Verdi ein Grundrechtsverstoß darstellt. Es sei ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der nicht mehr vom Grundrecht der Koalitionsfreiheit gedeckt sei. Verdi hätte mildere Mittel wie das Verteilen von Handzetteln, Aufhängen von Plakaten oder einen Verweis auf die Intranetseite des Betriebsrates wählen müssen. Es sei nicht Aufgabe der Arbeitgeberin, einer Gewerkschaft die schnellste, effektivste und kostengünstigste Variante der Werbung zu ermöglichen. Verdi hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingereicht. SI hat Klage in der Hauptsache erhoben. Wegen der Standortschließungen ist inzwischen eine Einigungsstelle eingerichtet worden unter dem Vorsitz von Dr. Peter Feichtinger, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg. Ein weiteres Verfahren hat das Unternehmen gegen Verdi angestrengt, um der Gewerkschaft zu untersagen, zu Streiks aufzurufen.

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Die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) kann Strom- oder Gasnetze, die sich in ihrem Eigentum befinden und die sie zuvor selbst betrieben hat, anderen Unternehmen auch durch Verpachtung überlassen. Das Landgericht Darmstadt wies zwei Klagen der Firmen Energieried beziehungsweie GGEW ab, die eine Übertragung des Eigentums an den Netzen gefordert hatten. Drei hessische Gemeinden hatten sich im Vorjahr für einen Wechsel des Netzbetreibers ausgesprochen.

  Juve Plus Streit mit Unicredito

Die Auseinandersetzungen rund um Unicredito und die HVB entwickeln sich zu einer der wohl größten aktienrechtlichen Schlachten, die Deutschland bislang gesehen hat. Vor rund zwei Wochen hat Unicredito eine Anfechtungsklage gegen die Bestellung eines so genannten Besonderen Vertreters erhoben. Dies hatte die HVB-Hauptversammlung Ende Juni beschlossen. Bestellt wurde Dr. Thomas Heidel aus der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner. Er soll Forderungen für die HVB geltend machen, die durch den - vermeintlich - unter Wert erfolgten Verkauf der Bank Austria Creditanstalt an Unicredito entstanden sind. Um den Zugang zu den entsprechenden Dokumenten wird inzwischen ebenfalls vor Gericht gestritten: Heidel will diesen mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Über seinen Antrag wird Mitte August vor dem Landgericht München mündlich verhandelt.

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Die Streiks der Lokführer sind nicht länger verboten. Das Arbeitsgericht Mainz hat die einstweiligen Verfügungen gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokführer vier Tage nach ihrem Erlass wieder aufgehoben.

  Juve Plus Lokführer-Streik untersagt

Der Streik der Lokführer verstößt gegen die Friedenspflicht der Gewerkschaft. So urteilten die Arbeitsgerichte Düsseldorf und Mainz in separaten einstweiligen Verfügungsverfahren und untersagten ein Fortsetzen der Streiks. Damit gaben sie einem Antrag der Deutschen Bahn (DB) statt. Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) unterliege der Friedenspflicht, so das Gericht. Diese gelte, solange ein Tarifvertrag in Kraft ist.

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Hersteller von Verpackungen dürfen auch dann den "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland GmbH (DSD) verwenden, wenn sie bei der Entsorgung mit Wettbewerbern zusammenarbeiten.Dafür darf das DSD allerdings eine angemessene Vergütung verlangen. Das EuG bestätigte jetzt eine dahingehende Entscheidung der Europäischen Kommission, die solche Verbote als kartellrechtswidrigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gesehen hatte.

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Der Architekt Prof. Dr. Meinhard von Gerkan darf nicht mehr behaupten, die Deutsche Bahn trage eine Mitschuld am Absturz eines Trägers des neuen Berliner Bahnhofs während des Sturms Kyrill, weil sie von ihm geplante Sicherungsschienen nicht einbauen ließ.

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Der Zusammenschluss der Fernsehsender ProSieben und Sat.1 zur ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2000 war rechtens. Mit diesem Beschluß hat das Oberlandesgericht München eine frühere Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt. Damit steht auch fest, dass den ehemaligen Vorzugsaktionären der ProSieben Media AG keine weiteren Zahlungsansprüche zustehen.