Verfahren

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Der Softwarehändler Usedsoft darf künftig keine gebrauchten Lizenzen des Softwareanbieters Oracle mehr an Dritte verkaufen. Dies entschied das Landgericht München I durch eine einstweilige Verfügung. Usedsoft hatte die Softwarelizenzen vor allem Kunden angeboten, die bereits Oracle-Lizenzen besitzen und nun die Software an weiteren Arbeitsplatzrechnern nutzen wollen. Die Software selbst war dabei nicht Gegenstand des Angebots, wer diese noch benötigte, musste sie von der Oracle-Homepage herunterladen. Die Richter entschieden nun, dass es sich bei diesem Verfahren um eine Überdehnung des Erschöpfungsgrundsatzes handle, durch den bloßen Handel mit Lizenzen komme es zu einer unerlaubten Vervielfältigung der Software. Usedsoft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, eine Entscheidung ist im Sommer zu erwarten.

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Die Sachsen LB muss der Tutzinger IIL Industrie- und Immobilien-Leasing keinen Schadensersatz zahlen. Das Landgericht Leipzig wies eine Klage der IIL ab, mit der diese 140 Millionen Euro von der Sachsen LB forderte. Gestritten wurde um die MDL Mitteldeutsche Leasing, deren Anteilseigner IIL und Sachsen LB sind. IIL warf der Sachsen LB vor, die MDL systematisch heruntergewirtschaftet zu haben, um die IIL-Anteile günstig erwerben zu können. Die Leipziger Richter sahen diesen Vorwurf nicht als erwiesen an, eine Berufung ist möglich. Die Vorgänge rund um die MDL sind seit Jahren in den Schlagzeilen und auch ein Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit dem Thema. Im Zuge der Auseinandersetzungen hatten eine Reihe von Managern, darunter auch der ehemalige Chef der Landesbank, Michael Weiss, ihren Hut nehmen müssen.

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Der Bund muss gegen die Fluggesellschaft British Airways erlassene Zwangsgelder zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Mitte März einen entsprechenden Bescheid der Grenzschutzdirektion Koblenz über 1.000 Euro wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit aufgehoben. Das Ausländergesetz verpflichtet die Fluggesellschaften, Reisende ohne gültiges Visum auf eigene Kosten sofort wieder zurück zu fliegen. Andernfalls wird ein Zwangsgeld fällig. Diese Regelung stellte das BVerwG nun nicht grundsätzlich in Frage. Beanstandet wurde ein Formfehler: Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hatte im Jahr 2001 in einem nicht veröffentlichten Erlass die Zuständigkeit für die Anordnung der Zwangsgelder an die Bundesgrenzschutzdirektionen übertragen. Das hätte jedoch in einer öffentlich publizierten Rechtsverordnung erfolgen müssen.

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Die OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG hat erfolgreich mehrere internationale Nachahmer eines Herstellungsverfahrens von Federscharnieren für Brillenbauteile verklagt. OBE hatte zunächst vor dem LG München die österreichische Redtenbacher Präzisionsteile GmbH wegen der Nachahmung des Herstellungsverfahrens verklagt und war parallel in China gegen Kang Hua Glasses wegen der Nachahmung von Brillenbügel vorgegangen. In den USA hatte sie ein Verfahren gegen eine Kaufhauskette wegen des Vertriebs nachgeahmter Teile und in Italien gegen weitere Nachahmer angestrengt und verglichen. Anfang des Jahres urteilten nun das OLG München und ein chinesisches Gericht in der Sache. Nachdem OBE vor dem LG München noch unterlegen war, gab nun das OLG München der Klägerin recht. Das Verfahren ist derzeit vor dem BGH anhängig. Große Beachtung erfuhr vor allem das Urteil des chinesischen Gerichts. Kang Hua Glasses darf nicht länger die Produkte von OBE kopieren.

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Für außenstehende Aktionäre kann bei dauerhaft defizitären Gesellschaften, die einen Gewinnabführungsvertrag mit einem anderen Unternehmen haben, ein Ausgleich von 0 Euro (Nullausgleich) festgelegt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Februar in einer Auseinandersetzung zwischen der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG (Bogestra). Geklagt hatte die Metropol als Minderheitsaktionärin der seit längerem defizitär arbeitenden Straßenbahngesellschaft, weil sie einen zwischen Bogestra und deren Mehrheitsaktionärin abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag für nichtig erklären lassen wollte. Die Klage blieb in beiden Vorinstanzen erfolglos.

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Der 'Spiegel' darf nicht aus presserechtlichen Informationsschreiben einer Anwaltskanzlei zitieren. Dies entschied das Berliner Kammergericht im Januar. Geklagt hatte die Berliner Anwaltssozietät Hertin gegen Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG. Dieser hatte in einer Ausgabe des 'Spiegels' vom September 2004 einen Artikel zum Thema Pressefreiheit veröffentlicht, in dem unter anderem über den ehemaligen SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter berichtet wurde. In diesem Zusammenhang zitierte das Magazin wörtlich Passagen aus einem anwaltlichen Informationsschreiben von Hertin, die als Vertreterin der früheren Kanzlei Benneters benannt wurde. Obwohl Hertin in dem Schreiben darauf hingewiesen hatte, dass daraus nicht veröffentlicht werden darf, machte der 'Spiegel' das Schreiben zum Gegenstand seiner Berichterstattung. Die Berliner Kanzlei sah sich dadurch in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt.

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Anleger, die mittels Bankkredit in wertlose geschlossene Immobilienfonds investiert haben, können den Kreditvertrag in den meisten Fällen nicht auflösen. Darlehensverträge bleiben sogar dann wirksam, wenn die Anlagevermittler gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben. Dies hat der elfte Senat des BGH entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Klagen von vier Anlegern ab.

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Eine Gemeinde muss nicht dulden, dass auf der bislang von ihrer Feuerwehr benutzten Homepage Erotik-Dienste angeboten werden. Mit der Bestätigung einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München I der Gemeinde Fehrbellin Recht gegeben. Diese hatte ihre Internet-Domain www.feuerwehr-fehrbellin.de versehentlich freigegeben. Die Münchner Universal Boards GmbH hatte darauf hin die Domain mit ihrem Angebot Domain-Engel übernommen und auf der Seite unter anderem Werbung für die Homepage "gratis-sex.ag" geschaltet.

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Der Jahresabschluss 1999 der Sachsenring Automobiltechnik AG und der darauf basierende Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung sind nichtig. Der Zwickauer Automobilzulieferer ist seit 2002 insolvent. Das Oberlandesgericht Dresden wies Mitte Februar die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurück. Das Landgericht hatte auf eine Klage des Sachsenring-Insolvenzverwalters Dr. Christoph Junker hin die Nichtigkeit festgestellt und damit begründet, dass Scheinrechnungen in Millionenhöhe vorgelegt worden waren. Berufungskläger war die AG selbst, als Streitverkündete waren dem Verfahren die WP-Gesellschaft Ernst & Young sowie drei frühere Vorstände der Sachsenring, Ulf und Ernst Wilhelm Rittinghaus sowie Jürgen Rabe beigetreten.

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Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt muss den Prüfbericht über die Jüdische Gemeinde in Halle nicht widerrufen. Die Gemeinde hatte vor dem Verwaltungsgericht Dessau darauf geklagt, dass mehrere Äußerungen in dem Bericht widerrufen würden. Zudem wollte sie die Feststellung, dass der Rechnungshof seine Prüfung nicht auf den Zeitraum 1999 bis 2001 hätte erstrecken dürfen. Der Bericht hatte unter anderem den Umgang der Gemeinde mit staatlichen Zuwendungen kritisiert. Das Gericht entschied nun, dass die Feststellungen durch die Befugnisse des Rechnungshofes gedeckt seien und auch nicht in das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht eingreifen. Ebenso sei der Rechnungshof berechtigt gewesen, seine Prüfung auch auf den umstrittenen Zeitraum zu erstrecken.

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Tchibo hat wegen eines Verkaufsverbots von Taschenlampen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Hamburger Kaffeeriese hatte von der US-amerikanischen Mag Instruments Inc. eine Summe von 1,6 Millionen Euro gefordert. Der BGH wies Ende letzten Jahres die von Tchibo eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ab und beendete damit einen 13 Jahre dauernden Rechtsstreit. Die jetzige Entscheidung geht auf eine Auseinandersetzung zurück, die im Herbst 1993 zwischen Eduscho (ab 2000 mit Tchibo verschmolzen) und Mag ihren Anfgang nahm: Mag erwirkte damals eine einstweilige Verfügung vor dem LG München, die Eduscho den Vertrieb einer Aluminium-Taschenlampe (genannt Topshop-Lampe) verbot. Der Grund: Die Topshop-Lampe ähnelte zu sehr der typischen Maglite Taschenlampe.