Verfahren

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Die Stadt Dresden muss im Jahr 1925 ausgegebene Golddollar-Anleihen nicht bedienen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die heutige Landeshauptstadt weder mit der damaligen Stadt Dresden identisch noch deren Rechtsnachfolgerin ist. Zudem sei es wegen des Zeitablaufs nicht mehr möglich, Rechte aus den Wertpapieren geltend zu machen. Geklagt hatte der im US-Staat Washington lebende Roman Kutsky, der aber offenbar nur einer von vielen Wertpapierinhabern ist.

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Teilt eine Versicherung einem Versicherungsnehmer das Schlussgewinnguthaben mit, ist dies nicht als abstraktes Schuldversprechen zu werten. Dies entschied das Landgericht Frankfurt zugunsten der Hannoverschen Lebensversicherung. Ein Versicherungsnehmer hatte geklagt, nachdem die Hannoversche ihm eine Gutschrift auf den Schlussgewinn mitgeteilt hatte, dies aber nicht als abstraktes Schuldversprechen ansehen wollte.

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Der Squeeze-out der Restaktionäre der Holsten-Brauerei AG nach der Übernahme durch Carlsberg vor zwei Jahren hat eine weitere Hürde genommen. Das Landgericht Hamburg hat im Januar die Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom Januar 2005 abgewiesen. Das Urteil war bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht rechtskräftig, neun der ursprünglich elf Kläger legten Berufung ein. Zu den Klägern gehören neben Privatpersonen und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. auch die OCP Obay Capital Pool GmbH, die Protagon Capital GmbH und die Carthago Value Invest AG. (Christoph Tillmanns)

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Der österreichische Weinkorkenhersteller Anton Volpini de Maestri Verpackungs GmbH und das deutsche Vertriebsunternehmen Bramlage Kork GmbH verletzen das Patent und das Gebrauchsmuster auf Weinkorken aus Kunststoff. Das entschied das Landgericht Düsseldorf und gab damit der Patentverletzungsklage der zur US-amerikanischen Noël Group gehörenden Nomacorc LLC überwiegend statt. Die Richter sahen in dem Angebot und Vertrieb der Weinstopfen durch die Beklagten eine Verletzung des patentgeschützten Herstellungsverfahrens und des Gebrauchsmusters von Nomacorc gegeben. Den Antrag der Klägerin, die Herstellung der Weinstopfen in Deutschland zu untersagen, wies das Gericht jedoch ab. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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Die Änderungsgenehmigung zur zivilen Nutzung des ehemaligen Militärflughafens Weeze-Larbruch ist aufgehoben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster im Januar. Das Flughafenareal war 2001 von einer niederländischen Investorengruppe übernommen worden, seit 2003 nutzt die Flughafen Niederrhein GmbH das Gelände. Unter anderem steuern die Gesellschaften Ryanair, HapagFly, Sky Airlines und Hamburg International den Flughafen an.

  Juve Plus Grünes Licht für Schönefeld-Ausbau

Der Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) darf am Standort Schönefeld gebaut werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche. Allerdings knüpfte das Gericht die Erlaubnis für das zwei Milliarden Euro schwere Investitionsprojekt an strenge Auflagen zum Lärmschutz und einen begrenzten Nachtflugbetrieb.Für das größte Verfahren in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts waren aus Klagen von rund 4.000 Anwohnern und vier Gemeinden 110 Klagen ausgewählt worden, die in vier Musterverfahren verhandelt wurden. Die Kläger hatten eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens angestrebt.

  Juve Plus Streit um Unwetterwarnungen

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf nicht mehr behaupten, die dem bekannten Meteorologen Jörg Kachelmann gehörende Meteomedia AG warne zu Quotensteigerungszwecken mehr als nötig vor Wettergefahren. Das Landgericht Köln hat im Streit um Unwetterwarnungen zwischen amtlichen und privaten Wetterdiensten eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen DWD erlassen. Dieser hatte in einer Pressemitteilung unter anderem erklärt, dass überzogene Warnungen immer wieder Bevölkerung und Katastrophenschützer verunsichern würden. Die einstweilige Verfügung ist verbunden mit der Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro.

  Juve Plus Hümmerich durch Zwei

„Die Gesamtstory wäre gut für eine Seifenoper“, sagt ein Hümmerich-Anwalt, und er übertreibt nicht. Nach diversen einstweiligen Verfügungen, einer Klage und zwei Ermittlungsverfahren kam im Januar die Scheidung für die überörtliche Kanzlei: Jetzt gibt es die Hümmerich Partnerschaft mit Büros in Halle und Dresden auf der einen Seite und Hümmerich legal mit dem Büro in Bonn auf der anderen. Und dabei wird es voraussichtlich auch bleiben: Unmittelbar vor Redaktionsschluss war eine Einigung zwischen den Büros überraschend in Sicht.Dass der Name Hümmerich von den Ostbüros weitergeführt werden darf, war zunächst einmal das Ergebnis eines Urteils des Landgerichts Halle vom Januar dieses Jahres, das JUVE vorliegt. Geklagt hatten zunächst die Bonner Anwälte um Namenspartner Prof. Dr. Klaus Hümmerich. Sie trugen vor, die Ostbüros aus der Partnerschaft ausgeschlossen zu haben. Die Anwälte aus Halle und Dresden erhoben Widerklage und behaupteten dasselbe umgekehrt – und bekamen Recht.

  Juve Plus In eigener Sache

"Wie bitte, das läuft immer noch?" So oder ähnlich reagierten die meisten Anwälte oder Inhouse-Juristen im Gespräch mit JUVE-Mitarbeitern, wenn die Rede auf ein Thema kam: den Prozess um die Zulässigkeit von Anwalts-Rankings im ‚JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien’. Als nun am 9. Februar der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung unter die Auseinandersetzung einen endgültigen Schlussstrich zog, konnte die Erfolgsnachricht auch bei JUVE zunächst niemand so richtig fassen. Nun sollte also nach fast sieben Jahren plötzlich alles vorbei sein?

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Die Tecta Axel und Werner Bruchhäuser oHG aus Lauenförde darf den berühmten Bauhaus-Hocker von Marcel Breuer nicht mehr herstellen und muss die Restbestände vernichten. Dies entschied der Urheberrechtssenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Ende Januar und bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz. Geklagt hatte die Knoll International S.p.A. aus Mailand, die das 1925 von Breuer entworfene Stahlrohrmöbel unter dem Namen 'Laccio' seit über 40 Jahren vertreibt. Dabei beruft sich Knoll auf einen Vertrag mit Breuer persönlich aus dem Jahr 1968. Die Richter entschieden nun, dass das deutsch-italienische Unternehmen dadurch die älteren Rechte an dem Hocker besitze. Neben dem Verbot und der Vernichtung der Restbestände verurteilten sie deshalb Tecta auch zu Schadensersatz und Auskunftserteilung.

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Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Koblenz kann wie geplant die Ausbauarbeiten an der B 49 (im Bereich Neuhäusel) vergeben. Die unterlegene Bieterin Heilit-Wörner Bau GmbH hatte gegen den Zuschlag an die Bilfinger Berger AG ein Nachprüfungsverfahren angestrengt. Auch in der zweiten Instanz vor dem OLG Koblenz hatte das Unternehmen damit jedoch keinen Erfolg.