Verfahren

  Juve Plus Schadensersatz für Kirch

Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandsvorsitzender Dr. Rolf Breuer sind Leo Kirch grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Dienstag. Im Ergebnis hat die Bank dennoch den Prozess zu zwei Dritteln gewonnen.

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"Skandalös", "rechtsmissbräuchlich", "ein abgekartetes Spiel": Das arbeitsrechliche Verfahren Mangold gegen

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Das Volksbegehren gegen die Milliarden-Stützung der Bankgesellschaft Berlin durch das Land ist unzulässig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Berlin Ende November entschieden. Es war das erste Mal, dass sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen musste, wo die Grenze zwischen Volksgesetzgebung und Haushaltsautonomie eines Landesparlaments verläuft. Im Jahr 2002 hatte das Berliner Abgeordnetenhaus den Senat per Gesetz ermächtigt, der ins Trudeln geratenen Bankgesellschaft bis zu 21,6 Milliarden Euro Landesgarantien zu gewähren. Die "Initiative Berliner Bankenskandal" versuchte, die Aufhebung dieses Gesetzes zu erreichen. Der Senat wies einen Antrag auf ein entsprechendes Volksbegehren Anfang 2004 zurück. Diese Entscheidung, so der Gerichtshof jetzt, sei nicht zu beanstanden gewesen. Das Volksbegehren sei eines zum Landeshaushalt und damit unzulässig. Vertreter Initiative

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Wettbewerbern kommt kein subjektives Recht auf die Untersagung einer Fusion zu. Dies entschied das OLG Düsseldorf und wies damit einen Antrag des Baustoffherstellers Eurovia unter Hinweis auf die aktuelle Kartellrechtsnovelle zurück. Das Unternehmen hatte gegen die Freigabe des Erwerbs einiger Baustoff-Töchter der Dr. Schmidt-Gruppe durch die Konkurrentin Werhahn Rechtsmittel eingelegt. Da das Closing bereits erfolgt war, hatte Eurovia per Eilantrag außerdem versucht, eine aufschiebende Wirkung des Rechtsmittelverfahrens für die Umsetzung der Fusionen feststellen zu lassen. Vertreter Eurovia (Antragstellerin)

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Fußballvereine dürfen von Radiosendern Gebühren für die Live-Übertragungen aus ihren Stadien verlangen. Dies entschied der BGH Anfang November. Der Kartellsenat wies eine Klage von Radio Hamburg ab und bestätigte die Vorinstanzen. Radio Hamburg wollte gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL) und den Hamburger Sportverein (HSV) sowie den FC St. Pauli einen Anspruch auf kostenlose Radioreportagen aus den Stadien der beiden Clubs erstreiten. In dem vier Jahre dauernden Rechtsstreit hatte der Sender stellvertretend für den privaten Rundfunk geklagt.

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Die Volkswagen AG muss 915.000 Euro an den Insolvenzverwalter der Gesellschaft für Fahrzeugtechnik mbH (GfF) zahlen. Der Autokonzern hatte die GfF bei der Vergabe von Aufträgen für Dauertests von Fahrzeugen nicht berücksichtigt und verstieß damit gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot. Dies entschied das Landgericht Hannover Ende September. Die GfF hatte für den Autohersteller seit 1996 die so genannten Kundenbeurteilungsfahrten durchgeführt und erhielt ab 2001 keine Aufträge mehr. Daraufhin musste die GfF 2002 Insolvenz anmelden, denn die Dauertests waren ihr wesentliches Geschäftsfeld. Aufgrund eines mit VW bestehenden Rahmenvertrages war es dem Unternehmen zudem untersagt, für andere Automobilhersteller tätig zu werden. Für die zwischen Kfz-Herstellern und ihren Zulieferern sowie Dienstleistern üblichen Rahmenverträge besitzt das Urteil eine grundsätzliche Bedeutung. VW hat Berufung eingelegt. Vertreter Insolvenzverwalter der GfF

  Juve Plus Auf ein Neues

Der Prozess um Millionenzahlungen an frühere Manager des Mannesmann-Konzerns wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat gestern die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts aufgehoben und den Fall rund um die Prämienzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

  Juve Plus KarstadtQuelle

Fünf ehemalige Spitzenmanager von KarstadtQuelle, darunter der Ex-Konzernchef Walter Deuss, haben Klage gegen den Handelskonzern eingereicht. Vier von ihnen, Ex-Quelle-Chef Reinhard Koep sowie die früheren Karstadt-Vorstände Heinz Plagge, Jürgen Krüger und Karl-Heinz Schmidt, wehren sich gegen die Kündigung ihrer Dienstwagen. Sie waren bereits im Januar zur Rückgabe aufgefordert worden und hatten die Wagen schließlich im Juni unter Vorbehalt zurückgegeben.

  Juve Plus Vorerst keine Eingliederung von T-Online

Die angestrebte Wiedereingliederung von T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom AG ist vorläufig vom Tisch. Das Landgericht Darmstadt hat am Dienstag den Freigabeantrag von T-Online zurückgewiesen. Die seit 2000 börsennotierten Online-Tochter der Deutschen Telekom wollte damit die geplante Verschmelzung schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Anfechtungsklagen von Aktionären erreichen.

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Es sollte ein einfacher Unternehmenszusammenschluss werden – und endete für zwei beteiligte Anwälte mit einem Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts.

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Die Düsseldorfer Polizei darf mit ihrem Wunschkandidaten Bender City GmbH Kraftfahrzeuge abschleppen. Dies ist die Folge einer Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Nachprüfungsverfahren. Die Bieter Abschlepp-Service Adena und Abschleppdienst Deppe GmbH sowie DAB GmbH waren vom Düsseldorfer Polizeipräsidium von der Vergabe ausgeschlossen worden. Die ersten beiden stellten eine Nachprüfungsantrag. Dem Ausschluss vorangegangen war eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug. Die Richter wiesen den Antrag insbesondere deshalb zurück, weil ihrer Ansicht nach die ausgeschlossenen Bieter Preisabsprachen getroffen hatten. Berater und Vertreter NRW/Polizeipräsidium Düsseldorf