Verfahren

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Das Projekt "Freundlichkeits- und Servicekampagne" der Bundesregierung hat mit vergaberechtlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die zwei nicht zum Zuge gekommene Kommunikationsagenturen Scholz & Friends und Zum Goldenen Hirschen, die sich zusammen mit dem Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA) um den Auftrag bemüht hatten, haben in einem Nachprüfungsverfahren vor der Bundesvergabekammer erreicht, dass die Bewertung der Angebote zur Erstellung eines Kampagnekonzepts als fehlerhaft erkannt wurde. Betraut mit der Vergabe des Projekts ist die Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. . Sie hatte eine aus externen Experten bestehende Jury eingesetzt. Die DZT hatte deren Votum ohne eingehende eigene Prüfung übernommen. Auch dies bemängelte die Kammer. Die DZT hatte der Abold Kommunikation den Zuschlag erteilt, die beim OLG Düsseldorf sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Kammer einlegte. (TM)Vertreter Scholz & Friends/Zum Goldenen Hirschen/GWA

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Ende Juli hat das Landgericht Berlin die Klage eines Konsortiums aus Züblin Umwelttechnik, Hohenleitner und Walter Bau abgewiesen. Das Konsortium hatte sich im Vergabeverfahren um den Auftrag für den Abriss des Palastes der Republik bemüht. Der Auftrag ging seinerzeit allerdings an ein Bieterkonsortium um den Baukonzern Strabag, obwohl Züblin und ihre Partner das günstigere Angebot abgegeben haben wollen. Ein Sprecher der Beklagten erklärte, das Angebot habe aber den erforderlichen Leistungsumfang für die Asbestsanierung nicht gewährleistet. Das Züblin-Konsortium verklagte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz. Der Streitwert dieses Verfahrens soll bei etwa zwei Millionen Euro gelegen haben. Der Abriss selbst soll bislang 80 Millionen Euro gekostet haben. Vertreter Kläger-Konsortium

  Juve Plus Prof. Raupach unterliegt

Raupach & Wollert-Elmendorff darf im Geschäftsverkehr weiter unter dem Namen ihres ehemaligen Partners Professor Dr. Arndt Raupach firmieren. Dies hat das Kölner Landgericht am Dienstag entschieden.Der heute 68-jährige Gründer der multidisziplinären Kanzlei hatte diese darauf verklagt, seinen Namen ebenso wie die Domain www.raupach-we.de. nicht mehr im Geschäftsverkehr zu verwenden, nachdem er im vergangenen Jahr zu der US-Kanzlei McDermott Will & Emery gewechselt war.

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Die Buchserie 'Frankfurter Allgemeine Bücherei', die vom Herbst an von Hans Magnus Enzensberger herausgegeben werden sollte, wird nicht erscheinen. Die Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt schoben dem Projekt, das der Schriftsteller zusammen mit der 'FAZ' und dem Deutschen Taschenbuch Verlag geplant hatte, einen Riegel vor. Der Frankfurter Eichborn Verlag hatte die einstweilige Verfügung gegen Enzensberger, der für Eichborn seit über zehn Jahren die Reihe 'Andere Bibliothek' herausgegeben hatte, erwirkt. Der Schriftsteller hatte seinen bis Ende 2007 laufenden Vertrag im Herbst 2004 vorzeitig gekündigt, um sich neuen Projekten zu widmen. Eichborn hatte dagegen bereits im Mai eine einstweilige Verfügung beantragt, war damit aber vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert. Das OLG erkannte jedoch nun die außerordentliche Vertragskündigung mit Eichborn nicht an. Damit herrsche ein Wettbewerbsverbot, das Enzensberger die Herausgabe einer ähnlichen Reihe wie die 'Andere Bibliothek' bei der 'FAZ' vor 2007 untersage. Enzensberger erkannte die Unterlassungsverfügung an und auch 'FAZ' und der Deutsche Taschenbuch Verlag verpflichteten sich, die unter der neuen Reihe angekündigten Bücher nicht zu verlegen. Vertreter Eichborn Verlag

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Reinhard Mühl ist jetzt ein Insolvenzverwalter ohne Verwaltungen, dafür aber selber insolvent. Das ist der vorläufige Zwischenstand einer Geschichte, die die Szene seit einigen Wochen bewegt.

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Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht das Adhäsionsverfahren im so genannten Hamburger Falk-Strafprozess endgültig nicht zugelassen hat, wurde am 3. August gegen den ehemaligen Unternehmer Alexander Falk Zivilklage erhoben. Die Klägerin Energis verlangt Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises, den sie im Jahr 2001 für das - inzwischen insolvente - Falk-Unternehmen Ision gezahlt hat. Die vor dem Landgericht Hamburg eingeklagte Summe liegt bei 763 Millionen Euro.

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Der Marquard Media Verlag hat Anfang Juli die aktuelle Ausgabe seines People-Magazins 'Celebrity' aus dem Handel nehmen müssen. Er befolgte damit eine von dem Verlagskonkurrenten Condé Nast beim Landgericht München erwirkte einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung an Fotos von Angelina Jolie und ihrem Adoptivsohn Maddox. Die bekannte Fotografin Annie Leibovitz hatte die Fotos exklusiv für Condé Nast USA gemacht, der sie in der Juni-Ausgabe seines amerikanischen Hochglanztitels 'Vanity Fair' veröffentlicht hatte. Marquard habe die Bilder eingescannt und großformatig auf einer Doppelseite zur Illustration einer Rubrik verwendet. Trotz Quellenangabe sah darin Condé Nast, der neben 'Vanity Fair' auch 'Glamour' und 'Joy' verlegt, seine Exkusivrechte verletzt. Marquardt erkannte die einstweilige Verfügung schließlich an und wies alle in Deutschland belieferten Grossisten und Bahnhofsbuchhändler zur sofortigen Remission aller noch unverkauften 'Celebrity'-Exemplare an. Die nächste Ausgabe erschien kurz darauf regulär im Handel. Vertreter Condé Nast

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Filmverleiher müssen von Kinobetreibern auch an den Einnahmen beteiligt werden, die Kinos durch so genannte

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Zuschüsse eines kommunalen Auftraggebers an ein privates Verkehrsunternehmen müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Dies entschied kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe. Im konkreten Fall hatte die Busse & Bahnen Kurpfalz GmbH (BBK) gegen den Landkreis Rhein-Neckar ein Nachprüfungsverfahren angestrengt. Laut BBK hätten Zuschüsse des Landkreises an die beauftragte MVV OEG AG europaweit ausgeschrieben werden müssen, denn die Gelder hätten der Leistungsbeschaffung gedient. Dieser Ansicht folgten die Karlsruher Richter nicht.

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Der bislang größte und am stärksten angefochtene Squeeze-out in Deutschland ist im Juli erfolgreich abgeschlossen worden. In dem seit Monaten blockierten Verfahren gegen die Restaktionäre der Hoechst AG wurden alle Anfechtungsklagen überraschend bereits am ersten Verhandlungstag per Vergleich erledigt. Insgesamt waren 34 Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss zum Squeeze-out vom Dezember 2004 am Landgericht Frankfurt eingegangen. Der französische Pharmakonzern Sanofi-Aventis wird nun als neuer Alleinaktionär die nicht mehr operativ tätige Hoechst von der Börse nehmen und umstrukturieren. Deren Aktionäre hatten ungeachtet der Zerschlagung des Konzerns seit Ende der 1990er Jahre und der Fusion mit Rhône-Poulenc zu Aventis 1999 an ihren Aktien festgehalten. Berater Sanofi-Aventis

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Die beiden Gesellschafter der Münchner Wacker-Chemie AG haben jahrelange Rechtsstreitigkeiten durch Vergleich beendet. Demnach übernimmt die bislang zu 51 Prozent an Wacker-Chemie beteiligte Dr. Alexander Wacker Familiengesellschaft von der Hoechst AG weitere 4,7 Prozent. Die Wacker-Familie hatte ursprünglich bereits 2002 alle Anteile an Wacker-Chemie von Hoechst-Nachfolger Aventis übernehmen wollen. Offen ist, wie Hoechst mit den nun verbleibenden 44,3 Prozent verfahren wird. Das ehemalige Pharmaunternehmen war bereits 1998 mit Rhône-Poulenc zu Aventis fusioniert und ist seitdem nicht mehr operativ tätig. Vertreter Wacker Familiengesellschaft