Verfahren

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Die Fusion zwischen General Electric (GE) und InVision Technologies ist vom Bundeskartellamt nur unter Auflagen freigegeben worden. GE muss vor dem Erwerb beispielsweise alle Anteile an der Yxlon ZPT-Gruppe aufgeben, und bis zu einem Verkauf deren Geschäft als selbständiges Unternehmen fortführen. Um Doppelbelastungen für das Unternehmen zu vermeiden, hatte das Kartellamt die Auflage und ihre Umsetzung zuvor mit der US-amerikanischen FTC abgestimmt. Vertreter General Electric und InVision

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Die sprachlichen Bilder schießen einem nur so durch den Kopf. Wenn der Kraftsportverein Germania Aalen, der dazu noch eines der traditionsreichen und erfolgreichsten deutschen Ringerteams stellt, Insolvenz anmeldet, ist man schon mal leicht dabei Dinge anzumerken wie: ‚Ringern geht die Kraft aus’, Sportverein ohne Kraft’ oder ‚Sie ringen mit der Pleite’. Doch ist das angesichts der Stellung, die diese Sportart in der baden-württembergischen Kleinstadt hat, natürlich nicht angemessen. Vielmehr ist wieder einmal festzustellen, wie viel mehr Öffentlichkeit die Insolvenz eines Sportvereins hervorbringt als die eines Betriebs vergleichbarer Größe. Der Verein, der in Schwierigkeiten geraten ist, weil er keine Steuern für seine ausländischen Spieler abgeführt hatte, sieht sich nun durch Nachforderungen des Fiskus in arger Bedrängnis. Die Vereinskonten sind eingefroren, Sponsoren- und Eintrittsgelder sind gepfändet. Vorläufiger Insolvenzverwalter in Aalen ist Michael Pluta (Pluta) aus Ulm.++++ Mit Pluta bleiben wir im Süden bzw. Südwesten der Republik. Denn neben der Kanzlei gibt es dort noch zwei andere sehr große Verwalterbüros, die zusammen den regionalen Markt beherrschen. Zum einen ist das Wellensiek Grub & Partner mit Stammsitz in Heidelberg. Seit Ende September befasst sich Wellensiek-Partner Tobis Wahl mit Hi-Fi, besser mit hochwertiger Lautsprechertechnik. Der Boxenhersteller MB Quart GmbH mit 130 Mitarbeitern musste beim Amtsgericht Mosbach Insolvenz anmelden. Zuvor hatte sich der Eigentümer, die amerikanische Rockwood-Gruppe, vom Investment in Deutschland verabschiedet und erklärt, kein Geld mehr geben zu wollen. Der vorläufiger Insolvenzverwalter Wahl will die Produktion in den kommenden Monaten trotzdem fortsetzen, berichtet die FAZ. ++++

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Der Ruder Deutschland Achter hat in einem Lizenzstreit mit der 'Financial Times Deutschland' (FTD) Ende Juli einen Vergleich vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Die Tageszeitung hatte in einem Bericht Ende letzten Jahres einen Beitrag mit der Überschrift 'Alle in einem Boot' mit einem verfremdeten, fünf Jahre alten Foto des Deutschland Achters bebildert. Die ursprünglich auf den Trikots der Athleten aufgebrachten Kennzeichnungen ihres Sponsors (Deutsche Telekom) waren redaktionell durch Schriftzüge und Logos von Unternehmen ersetzt, über die in dem Artikel berichtet wurde. Die klagenden Ruderer sahen in dem verwendeten Bild eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und forderten Schadensersatz. Nach Anraten der Kammer einigten sich die beiden Parteien darauf, dass die FTD die Ruderer für die Nutzung des Bildes entschädige - wenn auch in geringer Höhe - und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe. Vertreter Deutschland Achter

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Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ist tariffähig, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Das Gericht lehnte damit einen Antrag der IG Metall ab, der CGM den Gewerkschaftsstatus abzuerkennen. In erster Instanz hatte das Gericht entschieden, der CGM fehle es an Durchsetzungskraft und Leistungsfähigkeit, um die Umsetzung der abgeschlossenen Verträge sicherzustellen. Das Landesabeitsgericht hob nun die Entscheidung mit der Begründung auf, die CGM habe in den vergangenen Jahren kontinuierlich und aktiv in den Prozess der tariflichen Regelungen eingegriffen. Nach eigenen Angaben hat die CGM rund 98 000 Mitglieder. Sie hat in den vergangenen Jahren rund 3.500 Tarifverträge geschlossen. Die IG Metall argumentierte, die CGM habe nur maximal 50.000 Mitglieder. Am Prozess beteiligt waren auch die Arbeitgeber-Dachverbände BDA und Gesamtmetall sowie der Verband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie und zahlreiche Landesinnungsverbände des Elektrohandwerks, die mit der CGM Tarifverträge abgeschlossen haben. Die IG Metall kündigte an, den Rechtsstreit vor das Bundesarbeitsgericht zu bringen. Vertreter Christliche Gewerkschaft Metall

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Wäre es nach der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegangen, wäre der Bertrieb am Flughafen Berlin-Tempelhof Ende Oktober eingestellt worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hob jedoch Ende September den angeordneten Sofortvollzug der so genannten Befreiung von der Betriebspflicht auf. Mitglieder zweier Klägergemeinschaften, der Business Aviation und einiger Fluggesellschaften, hatten sich gegen den Sofortvollzug zur Wehr gesetzt. Einige andere Airlines hatten sich bereits im Verhandlungswege mit dem Land Berlin verständigt.

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"Die Beschlussabteilung beabsichtigt weiterhin, die … Zusammenschlussvorhaben zu untersagen", mit diesen Worten leitete das Bundeskartellamt im September sein letztes viele Seiten langes Schreiben an die Beteiligten der geplanten Kabel-Großfusion ein. Die drei bereits verhandelten und beschlossenen Fusionen der Kabel Deutschland AG (KDG ) mit den regionalen Kabelanbietern aus Nordrhein-Westfalen (ish), Hessen (iesy) und Baden-Württemberg (KBW) sind daraufhin geplatzt.

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Die EnBW Baden Württemberg hat die Europäische Kommission wegen ihrer Zustimmung zum deutschen Gesetz über den Emissionshandel vor dem Europäischen Gericht erster Instanz verklagt. Bereits im Juni hatte der Energiekonzern förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, diese Beschwerde hatte die Kommission zurückgewiesen.

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Ein seltsames, weil seltenes Vergnügen bescherte uns in den vergangenen Wochen das Bundesverfassungsgericht. Offensichtlich haben es die Karlsruher Richter geschafft, die gesamte Insolvenzverwalter-Szene mit ihrer Entscheidung zur Vorauswahl von Verwaltern glücklich zu machen (siehe Verfahrensnachricht in diesem Heft). Zuvorderst gilt das natürlich für die beiden erfolgreichen Beschwerdeführer Dr. Fritz Binz (Alzey) und Rüdiger Horn (Lübeck). Doch auch der einflussreiche Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland e.V. erklärte die Entscheidung noch Anfang September - einen Monat nach dem Karlsruher Richterspruch - für wegweisend.

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Der Streit um die Marke 'Kinder' wird nun ein zweites Mal die Karlsruher Richter beim BGH beschäftigen: Diesmal streitet sich der Süßwarenhersteller Ferrero mit der Zott GmbH & Co. KG, die als Unterbezeichnung ihres Milchproduktes 'Monte' das Wort 'Kinderzeit' verwendete. Ferrero als Inhaberin der farbigen Wort- und Bildmarke 'Kinder' hatte Zott daraufhin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nachdem der Süßwarenriese vor dem LG Hamburg noch Erfolg hatte, hob das OLG Hamburg im Juni das erstinstanzliche Urteil auf. Die daraufhin von Ferrero eingelegte Revision wurde zugelassen und vom BGH angenommen. Vertreter Ferrero

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Mehr als 18 Jahre hat es gedauert, aber am 3. September konnten Opfer und Hinterbliebene des Anschlags auf die Berliner Diskothek "La Belle" wenigstens einen finanziellen Schlussstrich ziehen: In Tripolis unterschrieben die libysche Gaddafi-Stiftung und die Vertreter von 168 europäischen Opfern - die Vertreter der amerikanischen Opfer verhandeln separat - nach sieben Verhandlungsrunden einen Vertrag über Entschädigungszahlungen.

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Die Bündeltarife der Deutsche Telekom AG wie z.B. T-Net 100 oder T-ISDN Calltime 120 stehen auf dem Prüfstand. Zunächst unterlag Ende August der Bonner TK-Riese zum Teil dem Hamburger Netz-Betreiber HanseNet GmbH vor der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Die Behörde genehmigte die Entgelte für die Bündeltarife, trug aber der Telekom auf, die Dreimonats-Kündigungsfrist für diese Produkte ebenso abzuschaffen wie die Forderung nach einem Übernahmeentgelt, wenn Kunden Bündelprodukte zwar kündigen, aber ihren Telefonanschluss beibehalten wollen. In einem Eilverfahren Anfang September stellte allerdings das Kölner Verwaltungsgericht fest, dass nach dem neuen Telekommunikationsgesetz bzw. nach Übergangsregelungen die Tarife gar nicht mehr genehmigungspflichtig sind. Ob sich diese Rechtsprechung auf das RegTP-Verfahren auswirkt, war bei Redaktionsschluss noch nicht absehbar. Vertreter HanseNet