Verfahren

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Die deutschen Vorschriften zur Medikamentenbeschaffung durch Krankenhäuser sind europarechtswidrig. So jedenfalls sieht es die EU-Kommission und hat daher am 7. Juli beschlossen, vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einzureichen.

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Die Fairplay Production GmbH darf bis zum Ende des Jahres keine Mitarbeiter der PMM Sports Productions GmbH abwerben oder bereits abgeworbene Mitarbeiter bei sich beschäftigen. Das entschied das Landgericht München I. Hintergrund des Streits war die Vergabe des Auftrags an Fairplay für die Produktion des Fernsehsignals zur TV-Übertragung der Fußball-Bundesliga. Die Bundesligabilder wurden seit 1999 von PMM, einer Tochter der Plazamedia, produziert. Nach Auffassung von PMM war der Wechsel nur möglich geworden, weil Fairplay Mitarbeiter abgeworben hatte. Die DFL hatte die Vergabe unter anderem daran geknüpft, dass die notwendigen TV-Experten zur Verfügung stehen sollten. Fairplay hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Vertreter PMM/Plazamedia

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'atb' ist nicht gleich 'ATC': Dies hatte bereits im Frühjahr das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Demnach sei die Ähnlichkeit zwischen dem Künstlernamen des Bochumer DJs und Musikproduzenten André Tanneberger (atb) und dem Namen einer früher bei BMG unter Vertrag stehenden Interpretengruppe (ATC - A Touch of Class) zu gering, um einen Anspruch des DJ's gegen BMG zu begründen. Dem OLG hat sich nun der BGH angeschlossen und eine vom DJ erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Das OLG begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass in der Musikbranche die Verwendung von Abkürzungen und sonstigen nicht als Wort aussprechbaren Buchstabenfolgen weithin üblich sei. Vertreter André Tanneberger

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Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH in Berlin kann ihre Reinigungsleistungen wie geplant vergeben. Deutschlands größte kommunale Krankenhausgesellschaft hatte den Auftrag an die Firma Zehnacker bzw. an eine - noch zu gründende - gemeinsame Gesellschaft vergeben wollen. Hiergegen hatte das unterlegene Bieterkonsortium Großberliner Reinigungs-Gesellschaft mbH & Co. Hans-Jochen Schwarz KG/Gegenbauer Krankenhaus Service GmbH ein Nachprüfungsverfahren angestrengt, das nun zu ihrem Nachteil ausging. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 115 Millionen Euro. Vertreter Vivantes

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Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat den vorläufigen Baustopp zur zusätzlichen Verlängerung der Rollbahn des Hamburger Airbus-Werkes bestätigt. Der Baustopp war zuvor im Juni durch das Hamburger Verwaltungsgericht verhängt worden. Die jetzige Entscheidung fiel zugunsten von 10 Grundeigentümern und Pächtern, die bei einem Ausbau der Start- und Landebahn enteignet würden.

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Der Spiegel-Verlag darf den ehemaligen griechischen Verteidigungsminister und amtierenden Minister für Entwicklung, Apostolus Tsochatzopoulos, nicht weiter der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Kauf von Leo 2-Panzern verdächtigen. Dies hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg am 3. September verkündet, nachdem der Minister bereits Anfang 2004 Unterlassungsklage gegen den ,Spiegel' eingereicht hatte. Das Nachrichtenmagazin hatte Anfang Februar berichtet, es bestehe der Verdacht, dass Krauss Maffei Wegmann (KMW) 2002 Schmiergelder in mehrstelliger Millionenhöhe gezahlt habe, und zwar im Rahmen des 1,7-Milliarden-Euro-Erwerbs von Leo 2-Panzern durch die griechische Regierung. In diesem Zusammenhang hatte der Spiegel die Frage aufgeworfen, ob sich KMW der Hilfe von Tsochatzopoulos bedienen wollte. Vertreter Apostolus Tsochatzopoulos

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Diesen Monat richten wir das Augenmerk der Insolvenznachrichten unter anderem auf das Fuhrgewerbe. Natürlich ist es purer Zufall, wenn zeitgleich zwei regional bedeutsame Betriebe in die Klemme geraten. Andererseits zeigt es einmal mehr, wo die Arbeitsplätze in Deutschland derzeit wirklich in Gefahr geraten und wegfallen: Nämlich vor allem im personalintensiveren, klassischen Mittelstand und nicht in den Hightech- und Biotechnologiebetrieben. Letztere sind sicherlich attraktiver und bieten Raum für Spekulationen - wie etwa der Beitrag des ,Spiegel' vom 9. August zeigt, der sich mit den "dubiosen Umständen" der Ubernahme des insolventen bayrischen Unternehmens Munich Biotech (Verwalter: Dr. Joseph Füchsl) befasst. Hier sind laut dem Nachrichtenmagazin "60 hoch qualifizierte Arbeitnehmer" betroffen. Die Probleme für Taxi- und Busfahrer, eine neue Arbeit zu finden, sind allerdings bestimmt nicht kleiner als für Biochemiker.++++ So sind immerhin insgesamt 400 Arbeitsplätze durch die Schwierigkeiten der beiden Taxiunternehmen Top 40 Handels GmbH und Elan Handels GmbH gefährdet. Die Betriebe mit 106 Fahrzeugen im Raum München existieren bereits seit den 1970er Jahren und mussten bei Amtsgericht in der bayrischen Landeshauptstadt Anfang August Insolvenzantrag stellen. Dem vorausgegangen waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die zu erheblichen Steuernachforderungen führten, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler mit. Der bundesweit tätige Seniorpartner der Sozetät Kübler indes ist in München nicht von akuter Arbeitslosigkeit bedroht. Nachdem er erst seit 2003 regelmäßig an der Isar bestellt wird, ist er in der kurzen Zeit (auch hier) zu einem der meist beschäftigten Verwalter geworden. Lässt man allein die Zahlen sprechen, ist Kübler mit zehn eröffneten Verfahren bis Ende Juli direkt auf dem Rang hinter drei Insolvenzverwaltern zu finden, die es bis zu dem Zeitpunkt je auf ein Verfahren mehr brachten. ++++

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Dreieinhalb Jahre Rechtsstreit, die sich gelohnt haben: Ende Juli fand ein Musterprozess gegen die Vorstände der insolvent gewordenen Softwarefirma Infomatec sein erfolgreiches Ende: Erstmalig bestätigte der BGH in seinem Urteil vom 19. Juli, dass Aktionären Schadensersatzansprüche gegen Vorstände zustehen, wenn sie Aktien aufgrund vorsätzlich falscher Ad-hoc-Meldungen erworben haben. Zwar wurden zwei der drei Klagen, über die der BGH in der Sache zu entscheiden hatte, wegen einerseits fehlendem Kausalitätsnachweis und andererseits nicht geklärter Kausalitätsfrage ab- bzw. zurückgewiesen. Aus der dritten Klage ging jedoch ein Sieger hervor: Anleger Franz Planeck vertreten durch die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte. Planeck hatte die Rechte an seinen Schwager abgetreten, um selbst vor Gericht als Zeuge aussagen zu können. Diesem bescheinigten die obersten Richter einen Anspruch auf Schadensersatz: Laut Urteil sind die beiden Infomatec-Vorstände, Alexander Häfele und Gerhard Harlos zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß Paragraf 826 BGB verpflichtet, da sie durch die Veröffentlichung wissentlich falscher Ad-hoc-Mitteilungen den Aktionär zum Erwerb von Aktien verleitet haben.

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Die israelische Green Power Technologies (GPT) hat vor dem Münchner Landgericht Klage gegen Infineon erhoben. Der Vorwurf lautet Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen.

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Das OLG Frankfurt am Main hat am Dienstag die Berufung einer Anlegerin wegen Prospekthaftungsansprüchen gegen EM.TV, deren frühere Vorstandsmitglieder

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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem gleichzeitig verhandelten Verfahren die Rabattprogramme der Online-Buchhändler Amazon und buch.de teilweise gestoppt. Geklagt hatte der Preisbindungstreuhänder Rechtsanwalt Dr. Christian Russ der im Auftrag von rund 1.300 Verlagen überwacht, ob die Preisvorschriften eingehalten werden.