Das Patent war 2009 erteilt worden, Samsung und Motorola gingen seit 2011 dagegen vor. Die Einspruchsabteilung wertete das Patent gegenüber dem Stand der Technik bei Erteilung nun im Nachhinein nicht als erfinderische Neuheit. Das Patent hätte demnach nicht erteilt werden dürfen. Gegen die Entscheidung kann Apple Beschwerde einlegen. Anfangs hatte auch HTC gegen die Erteilung des Patents Einspruch erhoben, diesen aber im vergangenen Jahr im Zuge eines weltweiten Vergleichs mit Apple zurückgezogen.
Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Patentamtes ist für Apple eine weitere Niederlage. Bereits 2013 hatte das Bundespatentgericht drei Patente widerrufen. Gegen diese Entscheidungen ist Apple bereits in Berufung gegangen oder kann diese noch einlegen.
Deutlich gemischter sieht die Bilanz der Kontrahenten bei den zahlreichen Verletzungsverfahren um Patent und Gebrauchsmustern rund um den Globus aus. Keine Seite hat bislang einen entscheidenden Vorteil im gigantischen Patentstreit um die Vorherrschaft im Geschäft um mobile Endgeräte für sich errungen. Die Streitigkeiten haben eine Dimension erreicht, dass sogar die EU-Kommission auf die Beschwerde von Apple hin ermittelt, ob Samsung in Prozessen um standardessenzielle Patente (SEP) ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Zuletzt scheiterten außergerichtliche Verhandlungen zur Beilegung der Streitigkeiten.
Vertreter Apple
Withers & Rogers (Bristol, Warwickshire): Matthew Gillard, Karl Barnfather, Matthew Howell; Associate: Chris Hall (Patentanwälte)
Freshfields Bruckhaus Deringer (München) : Prof. Dr. Peter Chrocziel; Associate: Matthias Beer
Vertreter Samsung
Zimmermann & Partner (München): Dr. Joel Nägerl, Dr. Christian Ginzel, Dr. Lorenz Walder-Hartmann (Patentanwälte)
Rospatt Osten Pross (Düsseldorf: Dr. Henrik Timman, Associate: Hetti Hilge
Vertreter Motorola
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Mannheim): Dr. Markus Grosch, Associates: Michael Krenz, Dr. Katrin Gerstenberg
Europäisches Patentamt, Einspruchsabteilung
Christophe Quesson (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle beteiligten Kanzleien sind Stammberater der streitenden Unternehmen. Die britische IP-Kanzlei Withers & Rogers hatte 2009 für Apple das zugrunde liegende Patent beim Europäischen Patentamt angemeldet. Bei den übrigen Angriffen auf ihre Klagepatente in Deutschland lässt sich Apple regelmäßig von Bardehle Pagenberg mit einem aus Patent- und Rechtsanwälten gemischten Team vertreten. Zudem setzt der US-Konzern auch auf die Prozessexperten von Freshfields Bruckhaus Deringer.
Samsung dagegen setzte hier wie auch in den Verletzungsverfahren auf die gemischte Kompetenz von Rospatt Osten Pross und Zimmermann & Partner. Quinn Emanuel führt nahezu alle Mobilfunkprozesse für Motorola und teilweise auch für Google in Deutschland.