Juve Plus ICSID-Schiedsverfahren

Slowenien wehrt mit Clifford Chance Energiecharta-Klage ab

Ein ICSID-Schiedsgericht hat alle Ansprüche des britischen Energieunternehmens Ascent Resources gegen Slowenien abgewiesen. Der Investor hatte wegen eines Fracking-Verbots 598,7 Millionen Euro Schadensersatz gefordert und Verstöße gegen den Energiecharta-Vertrag geltend gemacht. Das Tribunal bestätigte das Recht des Staates, aus Umweltgründen regulierend einzugreifen.

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Mitte 2022 hatte die slowenische Nationalversammlung sogenanntes Fracking verboten.

Ascent Resources und dessen maltesische Tochtergesellschaft Ascent Slovenia hatten gegen die Republik Slowenien vor einem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) geklagt (Case No. ARB/22/21). Der Streit entzündete sich an der Regulierung des Petišovci-Öl- und Gasfelds im Nordosten des Landes. Mitte 2022 hatte die slowenische Nationalversammlung eine Gesetzesänderung verabschiedet, die hydraulische Stimulation – auch Fracking genannt – zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen vollständig verbietet.

Zuvor hatte die Umweltbehörde des Landes bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung für weitere Fracking-Aktivitäten auf dem Feld verlangt. Ascent wertete beide Maßnahmen als Verletzung des Energiecharta-Vertrags und forderte knapp 600 Millionen Euro Entschädigung.

Die Energiecharta (Energy Charter Treaty/ECT) ist ein 1994 von mehr als 50 Staaten unterzeichneter Vertrag, der grenzüberschreitende private Investitionen in Energieinfrastruktur absichern soll. Auf der Basis der Charta haben Staaten die Möglichkeit, vor internationalen Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu klagen.

Die Entscheidung des ICSID-Schiedsgerichts bekräftigt nun grundsätzlich die Befugnis von Staaten, ihre Regulierungsrahmen weiterzuentwickeln und im öffentlichen Interesse auf Umweltbelange zu reagieren – auch wenn dies wirtschaftliche Interessen von Investoren berührt.

Das Schiedsgericht wies die Klage einstimmig ab. Zudem verurteilte es Ascent zur Zahlung von drei Millionen Euro als Beitrag zu den Prozesskosten Sloweniens.

Die Vertreter im Überblick

Vertreter Ascent
Enyo Law (London): Evgeniya Rubinina (Federführung), Caroline Croft (beide Konfliktlösung), Anna Maxwell (Energierecht); Associates: Jonas Habert, Krupa Vekaria, Liam Baum, Valentina Pavušek (alle Konfliktlösung)  

Moritz Keller

Vertreter Republik Slowenien
Clifford Chance (Frankfurt): Prof. Dr. Moritz Keller (Federführung; Konfliktlösung), Dr. Thomas Voland, Dr. Mathias Elspaß (beide Umweltrecht; beide Düsseldorf), Sarah Lemoine; Associates: Maria Ball, Vinayak Panikkar, Karandeep Khanna, Muhamed Tulić, Vlada Lemaic (Sydney), Micha Schwartzshtein (London; alle Konfliktlösung); Aarya Dixit, Maria-Rosa Rinne (Foreigen Lawyers; beide Frankfurt)
Staatsanwaltschaft der Republik Slowenien (Ljubljana): Nataša Pintar Gosenca (Generalstaatsanwältin)

ICSID-Schiedsgericht
Raed Fathallah (Vorsitzender; Kanada), Klaus Reichert (Deutschland; von Ascent benannt), Brigitte Stern (Frankreich; von Slowenien benannt)  

Hintergrund: Clifford-Partner Keller, der 2020 über eine öffentliche Ausschreibung in das Mandat kam, tritt regelmäßig an der Seite von Staaten, aber auch von Unternehmen und Privatpersonen in Schiedsverfahren auf. In ICSID-Verfahren hat er mehrfach die Ukraine vertreten, genauso wie Albanien in internationalen Schiedsverfahren. Auch Kroatien gehörte schon mehrfach zu seinen Mandanten, sowohl in ICSID- als auch in UNCITRAL-Verfahren. Erst kürzlich gelang seinem Team ein Sieg für Kroatien vor einem UNCITRAL-Schiedsgericht: Das Gericht wies alle Klagen des ungarischen Energiekonzerns MOL gegen Kroatien wegen angeblicher Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit der kroatischen Gasmarktregulierung. 

Rubinina, die federführende Partnerin auf der Gegenseite, hat wie Keller eine Freshfields-Vergangenheit: Sie arbeitete zwischen 2009 und 2019 in den Freshfields-Büros London und Paris, bevor sie Partnerin bei Enyo Law wurde. In ihrer langjährigen Disputes-Praxis war sie nicht nur Parteivertreterin, sondern auch Schiedsrichterin in ICC-, LCIA- und UNCITRAL-Verfahren.

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