Den Antrag auf Gründung eines gemeinsamen Vermarktungsunternehmens hatten die Verlagshäuser im Oktober beim Kartellamt gestellt. Funke darf sich nun an dem Burda-Vermarkter Brand Community Network (BCN) beteiligen, der künftig als zentraler Vermarkter der beiden Medienhäuser auftritt.
Wettbewerber schießen gegen die Kooperation
Die Bonner Behörde hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Zwar erreichen laut Kartellamt beide Unternehmen auf bestimmten Werbemärkten einen gemeinsamen Marktanteil von knapp 40 Prozent. Aber: Trotz dieser starken Marktposition fänden Werbekunden, die ihre Zielgruppen vor allem über Klatsch- und Fernsehzeitschriften ansprechen, noch genügend Ausweichmöglichkeiten.
Das Amt hat für die intensive Prüfung in einem sogenannten Phase-II-Verfahren auch die Wettbewerber Bauer, Wort & Bild (Apotheken Umschau) und Springer beigeladen. Diese könnten nun gegen die Freigabe klagen. Es gilt als wahrscheinlich, dass mindestens ein Verlag von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
Lavieren auf schwierigem Terrain
Die am Kartellverfahren beteiligten Wettbewerber mussten in einer schwierigen Konstellation lavieren: Einerseits haben sie kein Interesse daran, dass Funke und Burda ihre Position mit dem Joint Venture verstärken. Andererseits: Jedes Argument gegen dieses Vorhaben kann irgendwann auf andere Verlage zurückfallen, wenn diese selber sich durch Vermarktungskooperationen mit Wettbewerbern verstärken wollen.
Dass dies in der Branche ein Thema bleibt, ist offenkundig. Denn heute konkurrieren nicht mehr hauptsächlich Verlage untereinander um Anzeigenkunden, sondern alle konkurrieren auch mit sozialen Medien und insbesondere Unternehmen wie Google und Facebook. Das lässt Verlage näher zusammenrücken. Unter anderem haben 2020 die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung die Genehmigung erhalten, ihre Print-Anzeigen gemeinsam zu vermarkten.
„Unzureichend, aber richtungsweisend“
Das Kartellamt erkennt in seiner Entscheidung zu Funke/Burda den „Wettbewerbsdruck auf Printmedien“ durch Online-Medien an. Für den Geschmack von Funke-Geschäftsführer Jochen Beckmann nicht genug – aber immerhin: „Auch wenn die Entscheidung den von anderen Mediengattungen und insbesondere den US-amerikanischen Plattformen ausgehenden Wettbewerbsdruck auf die Printangebote der Verlage noch nicht hinreichend würdigt, ist die Freigabe im Ergebnis richtig, marktgerecht und zugleich richtungsweisend.“
Dass das Kartellamt sich bewegt, wenn auch nicht so sehr wie von den Verlagen gewünscht, zeigt ein Blick ins Jahr 2014. Damals hatte die Behörde den Verkauf eines großen Teils der Zeitungen und Zeitschriften von Springer an Funke nur unter der Auflage genehmigt, dass Funke Fernsehzeitschriften an die Mediengruppe Klambt verkauft. Knapp zehn Jahre später ist das Printgeschäft so stark unter Druck, dass das Amt es für vertretbar hält, die Trennung von 2014 aufzuweichen: Der Burda-Vermarkter BCN vermarktet auch Klambt-Angebote – mit dem Einstieg von Funke wären die Verlage und Zeitschriften in Teilen also doch unter einem Dach.
Freigabe mit Vorbehalt
Einen Vorbehalt zur Freigabe gibt es: Das Kartellamt kann den Fall erneut aufgreifen, wenn es zu der Vermarktungskooperation „substanzielle Beschwerden, mögliche Erweiterungen oder weitere wettbewerbsrelevante Kooperationen“ gibt.
Berater Funke Mediengruppe/Hubert Burda Media
Inhouse Recht (Funke; Essen): Dr. Eva Heneweer (General Counsel), Dr. Carsten Bronny (Leiter Wirtschaftsrecht)
Inhouse Recht (Burda; München): Dr. Maximilian Preisser (General Counsel)
Oppenländer (Stuttgart): Dr. Donata Beck, Dr. Ulrich Klumpp; Associate: Dr. Simon Schmauder (alle Kartellrecht)
Berater Bauer Media
Noerr (Hamburg): Dr. Till Steinvorth, Prof. Dr. Karsten Metzlaff; Associates: Dr. Lucas Gasser, Jan-Hendrik Fitzl (alle Kartellrecht)
Berater Wort & Bild
Noerr (München): Dr. Alexander Birnstiel; Associate: Dr. Jochen Hegener (beide Kartellrecht)
Berater Axel Springer
Inhouse Recht (Berlin): Dr. Roland Pühler (Head of Corporate Legal, Antitrust & Insurance), Dr. Sabrina Frank (Senior Legal Counsel M&A and Antitrust)
Bundeskartellamt, Beschlussabteilung V
Dr. Irene Sewczyk (Vorsitzende), Dr. Dirk Möller (Berichterstatter), Anja Schneidgen (Beisitzerin)
Hintergrund: Zum großen Funke-Springer-Deal des Jahres 2014 wie auch zu einigen weiteren seitdem haben sich Funke und deren Gesellschafter von einem Düsseldorfer Heuking Kühn Lüer Wojtek-Team beraten lassen. Für Kooperationen, etwa bei Vertrieb und Anzeigenvermarktung mit Holtzbrinck, hat Funke in der Vergangenheit auch auf Dentons gesetzt.
Dass für das aktuelle, kartellrechtlich besonders heikle Projekt Oppenländer zum Einsatz kam, dürfte mit dem Trackrecord des Teams um Klumpp und Beck bei Medienkooperationen zu tun haben: Dieses hatte etwa im Jahr 2020 auch für FAZ und Süddeutsche die Freigabe der gemeinsamen Printanzeigenvermarktung beim Amt erreicht.
Generationswechsel bei Noerr in Hamburg
Die Verbindungen der Beigeladenen Wort & Bild und Bauer zu Noerr sind bewährt.
So beriet die Kanzlei Anfang 2020 den Heinrich Bauer Verlag etwa beim Kauf der Mitteldeutschen Zeitung. Damals war die Berliner Partnerin Dr. Kathrin Westermann als Kartellrechtlerin beteiligt. Steinvorth, der aktuell federführend für Bauer die Fusionskontrolle Funke/Burda begleitet, wechselte erst kurz danach als Partner von Orrick Herrington & Sutcliffe in das junge Hamburger Noerr-Büro. Der langjährige Partner Metzlaff, der ebenfalls zum aktuellen Team für Bauer gehört, ist zum Jahreswechsel aus der Partnerschaft ausgeschieden und seitdem of Counsel der Kanzlei.
Der Wort & Bild-Verlag aus Baierbrunn bei München lässt sich seit Jahren in mehreren Rechtsgebieten ebenfalls von Noerr beraten, etwa im Gesellschaftsrecht sowie in verlags- und medienrechtlichen Fragen – und immer wieder auch im Kartellrecht. So vertrat die Kanzlei den Verlag etwa 2021 als Gegner der letztlich vor Gericht abgewendeten Online-Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit Google. Gegen diese Kooperation hatte seinerzeit auch Burda gekämpft und dafür die Prozesskanzlei Hausfeld mandatiert.