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Die hessische Justiz hätte mit den Cum-Ex-Ermittlungen gegen Freshfields Rechtsgeschichte schreiben können. Sie hätte eine überfällige Diskussion darüber anstoßen können, wie (Groß)Kanzleien sich Compliance-konform zu organisieren haben. Sie hätte Leitplanken einschlagen können, wo die anwaltliche Unabhängigkeit endet und die Verantwortung des Wirtschaftsunternehmens Kanzlei beginnt. Sie hätte den Paragraph 1 der BRAO – „Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“ – ad absurdum führen und den Berufsrechtlern ordentlich in die Parade fahren können.