Kommentar zu Freshfields‘ Zahlung

Vertane Chance

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat das Cum-Ex-Verfahren gegen Freshfields Bruckhaus Deringer eingestellt, nachdem die Kanzlei 10 Millionen Euro an die hessischen Finanzbehörden überwiesen hatte. Ein schnelles und elegantes Ende, kurz bevor der Strafprozess zur Insolvenz der Maple Bank beginnt. Doch nun bleibt offen, was Compliance in Kanzleien bedeutet und wo die Verantwortung des Wirtschaftsunternehmens Kanzlei beginnt.

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Die hessische Justiz hätte mit den Cum-Ex-Ermittlungen gegen Freshfields Rechtsgeschichte schreiben können. Sie hätte eine überfällige Diskussion darüber anstoßen können, wie (Groß)Kanzleien sich Compliance-konform zu organisieren haben. Sie hätte Leitplanken einschlagen können, wo die anwaltliche Unabhängigkeit endet und die Verantwortung des Wirtschaftsunternehmens Kanzlei beginnt. Sie hätte den Paragraph 1 der BRAO – „Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“ – ad absurdum führen und den Berufsrechtlern ordentlich in die Parade fahren können.

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