Als der belgische Agfa-Gevaert-Konzern 2004 sein Endkunden-Fotogeschäft als AgfaPhoto GmbH ausgliederte, hieß der Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Kapitän der Fußballnationalmannschaft Michael Ballack – ziemlich lange her alles. Trotzdem ragt der Agfa-Deal in die Gegenwart: Fast 20 Jahre hat er staatliche Gerichte und Schiedstribunale beschäftigt, er hat indirekt den Ruf des Schiedsstandorts Deutschland in der Welt erschüttert, er hat Anwaltskarrieren befeuert und überdauert. Nun könnte alles vorbei sein.
Rechnung für 20 Jahre Streit
Ein ICC-Schiedsgericht hat alle vom AgfaPhoto-Insolvenzverwalter Dr. Andreas Ringstmeier geltend gemachten Ansprüche abgewiesen. So teilt es Agfa-Gevaert mit. Das Tribunal entschied demnach: Der Insolvenzverwalter von AgfaPhoto muss rund 38 Millionen Euro zuzüglich Zinsen für die Kosten des Schiedsverfahrens an Agfa-Gevaert überweisen. Das umfasst die Kosten für Anwälte, Gutachter und das Schiedsgericht. Abgesehen von dieser Pflichtmitteilung des börsennotierten Unternehmens gibt es keine Informationen. Die Diskretion geht über das in Schiedsverfahren übliche Maß hinaus. Die Marktbeobachtung über viele Jahre ermöglicht es JUVE aber, ein präzises Bild über die maßgeblichen Parteivertreter und das Schiedstribunal zu zeichnen.
Vom Neustart in die Pleite
Der Streit im Schnelldurchlauf: Im Herbst 2004 verkaufte Agfa-Gevaert ihre Fotosparte an eine Investorengruppe um Hartmut Emans. Die neue AgfaPhoto GmbH musste bereits im Mai 2005 Insolvenz anmelden, nur wenige Monate nach dem Start als eigenständiges Unternehmen. Der Insolvenzverwalter, Andreas Ringstmeier, verklagte daraufhin Agfa-Gevaert.
Im Kern ging es um angeblich nicht abgeführte Erlöse aus Lieferungen von AgfaPhoto an Vertriebstöchter von Agfa-Gevaert sowie um die Rechtmäßigkeit und Abwicklung der Kapitalerhöhung im Rahmen des Verkaufs. Weitere Fragen, die im Schiedsverfahren mit Gutachten renommierter Gesellschafts- und Arbeitsrechtler geklärt werden mussten, galten dem damaligen Betriebsübergang – zum Beispiel, wie sich die Gründung der GmbH haftungsrechtlich auswirkt.
Insgesamt beliefen sich die Forderungen, geltend gemacht vom Insolvenzverwalter und Investoren in zahlreichen parallelen Schieds- und Gerichtsverfahren, zeitweise auf mehr als eine Milliarde Euro. 410 Millionen Euro Schadensersatz plus Zinsen forderte Ringstmeier im größten Verfahren ab 2007 – scheiterte damit aber 2018 vor einem ICC-Tribunal. Und nicht nur das: Er sollte auch 95 Prozent der Verfahrenskosten zahlen, damals 28 Millionen Euro.
Als es endlich vorbei ist, geht es erst richtig los
Es hätte der Schlusspunkt in dem Streit sein können, aber den Prozessvertretern Ringstmeiers, damals Orrick Herrington & Sutcliffe, gelang ein sehr seltenes Kunststück: die erfolgreiche Anfechtung eines Schiedsspruchs. Im Januar 2020 hob das OLG Frankfurt die Entscheidung aufgrund eines Formfehlers auf. Für Aufregung in der internationalen Schiedscommunity sorgte aber vor allem ein Obiter Dictum des Senats. Sinngemäß: Wenn sich die drei Schiedsrichter im Tribunal nicht einig sind und der überstimmte Schiedsrichter in einem Sondervotum (Dissenting Opinion) die Mehrheitsmeinung angreift – dann könnte dies in inländischen Schiedsverfahren unzulässig sein, weil es gegen den verfahrensrechtlichen ‚Ordre public‘ verstößt.
Das deutsche Recht sieht Dissenting Opinions, anders als Common-Law-Rechtsordnungen, nicht vor. Ob das auch für Schiedsverfahren in Deutschland gilt, ist bisher nicht ausdrücklich geregelt. Der Zweifel des OLG Frankfurt hat Schockwellen ausgelöst, obwohl die Frage für den konkreten Fall unerheblich war.
Eine Dissenting Opinion geht in die Rechtsgeschichte ein
Denn etwas weitergedacht, wird Deutschland als Schiedsstandort in Frage gestellt: Wenn Dissenting Opinions unzulässig wären, würden sie per se zur Aufhebung von Schiedssprüchen vor deutschen Gerichten führen (wegen ‚Ordre public‘-Verstoßes). In Schiedsverfahren könnte immer die unterlegene Partei durch ein Sondervotum des von ihr benannten Schiedsrichters sicherstellen, dass der Schiedsspruch von staatlichen Gerichten wieder abgeräumt wird. In der Praxis würde sich deshalb womöglich niemand mehr überhaupt auf Deutschland als Schiedsort einlassen.
Das will natürlich auch der deutsche Gesetzgeber nicht. Deshalb sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts ausdrücklich vor, dass Dissenting Opinions zulässig sind.
Der Bundesgerichtshof jedenfalls, der sich Ende 2020 nach einer Rechtsbeschwerde noch einmal über das OLG-Urteil beugte, hat zur Sondervotenfrage nichts gesagt und ansonsten die Aufhebung nicht beanstandet. Der Schiedsspruch von 2018 war damit gegenstandslos, und nach mehr als zehn Jahren ging das komplette ICC-Verfahren noch einmal von vorne los. Die aktuelle Entscheidung entspricht in der Sache ziemlich genau dem Schiedsspruch von 2018, den das OLG aufgehoben hat.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Agfa-Gevaert
Willkie Farr & Gallagher (Frankfurt): Matthias Schrader (Federführung), Dr. Harry Nettlau, Dr. Johannes Schmidt (alle Konfliktlösung), Anne Kleffmann (Arbeitsrecht), Dr. Wolfram Prusko (Insolvenzrecht; beide München); Associates: Fabian Peitzmeier, Annika Voelker, Dr. Marc Dietrich (alle Konfliktlösung), Dr. Joachim Glöckler (Insolvenzrecht; beide München)
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Rüdiger Harms; Associates: Dr. Patrick Gerardy, Nils Andräs (alle Konfliktlösung)
Gutachter Agfa-Gevaert
Prof. Dr. Martin Henssler (Gesellschaftsrecht; Universität Köln) – aus dem Markt bekannt
Seitz (Köln): Dr. Stefan Seitz, Dr. Maximilian Schmidt, Leonie Pfeufer (alle Arbeitsrecht) – aus dem Markt bekannt
Vertreter AgfaPhoto-Insolvenzverwalter
Rothorn (Frankfurt): Prof. Dr. Rolf Trittmann, Moritz Schmitt, Dr. David Tebel (alle Konfliktlösung) – aus dem Markt bekannt
Gutachter AgfaPhoto
Prof. Dr. Holger Fleischer (Gesellschaftsrecht; Max-Planck-Institut) – aus dem Markt bekannt
Kliemt (München): Dr. Burkard Göpfert, Maximilian Melles (beide Arbeitsrecht) – aus dem Markt bekannt
Flick Gocke Schaumburg (Bonn): Jeanette Witte (Liquiditätsberechnungen) – aus dem Markt bekannt
ICC-Schiedsgericht:
Dr. Urs Weber-Stecher (Vorsitzender), Prof. Dr. Paul Oberhammer (benannt von Agfa-Gevaert), Prof. Dr. Wilhelm Haarmann (benannt von AgfaPhoto) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Matthias Schrader, heute Partner bei Willkie, geriet in den Sog des Agfa-Post-M&A-Dramas, bevor er überhaupt Anwalt war. Der erste Schriftsatz, mit dem er es 2010 als Referendar bei Cleary in Frankfurt zu tun bekam, betraf Agfa-Gevaert.
Ein Team, zwei Kanzleien
Der Komplex hat ihn sein ganzes Berufsleben beschäftigt: 2018 gehörte Schrader, noch als Cleary-Associate, zu dem Team, dass den ersten Sieg in einem ICC-Verfahren für Agfa-Gevaert davontrug. Auch Nettlau (heute Willkie-Counsel) und Gerardy (Senior Attoney bei Cleary) gehörten damals zu den Associates im Cleary-Team. Harms war bereits Counsel. Die damals federführenden Partner Thomas Buhl und Prof. Dr. Richard Kreindler sind nicht mehr dabei. Schrader wechselte 2020 zu Willkie, Nettlau folgte 2022. Während sich das Personalkarussell im Markt drehte, blieb der Agfa-Komplex ungelöst, und so erklärt sich, dass das alte Team heute auf zwei Kanzleien verteilt.
Aufseiten des Klägers wurden die Karten nach dem verlorenen ersten Schiedsverfahren noch einmal neu gemischt. Im ICC-Verfahren und auch im spektakulären Aufhebungsverfahren vor dem OLG hatte ein Orrick-Team um Prof. Dr. Siegfried Elsing und Dr. Karsten Faulhaber den AgfaPhoto-Insolvenzverwalter vertreten. Vor dem BGH setzte Ringstmeier auf Dr. Gottfried Hammer als BGH-Anwalt, Agfa-Gevaert wurde von Dr. Reiner Hall vertreten. Für den Neustart nach der Aufhebung des ersten Schiedsspruchs übernahm die damals neu gegründete Disputes-Boutique Rothorn um den früheren Freshfields-Partner Trittmann anstelle von Orrick.
Neues ICC-Tribunal mit Haarmann und Weber-Stecher
Das Schiedsgericht bestand 2018 aus Dr. Georg von Segsesser als Vorsitzendem, Dr. Arndt Overlack (benannt von AgfaPhoto) und Prof. Dr. Paul Oberhammer (benannt von Agfa-Gevaert). Es war Overlacks Dissenting Opinion, die zwei Jahre später unverhofft Rechtsgeschichte schrieb. In der Neuauflage des Schiedsverfahrens ist nur der von Agfa-Gevaert benannte Oberhammer wieder dabei. Der AgfaPhoto-Insolvenzverwalter hat Haarmann benannt, den Namenspartner der bis 2006 bestehenden Kanzlei Haarmann Hemmelrath. Nach Stationen bei Linklaters und Mc Dermott Will & Emery ist Steuerexperte Haarmann seit einigen Jahren in eigener Kanzlei tätig, häufig als Schiedsrichter. Der Vorsitzende des Tribunals, Urs Weber-Stecher, zählt zu den renommiertesten Schweizer Schiedsrichtern.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel am 3. Juli um 13.55 Uhr um einige Informationen ergänzt.