Juve Plus OLG-Entscheidung

JBB und Fieldfisher sichern Geschäft des Legal-Tech-Hauses Helpcheck

Der digitale Rechtsdienstleister Helpcheck darf Kunden von Lebensversicherungen weiterhin dabei unterstützen, bestimmte Altverträge zu widerrufen und dabei ein Erfolgshonorar kassieren. Die Inkassolizenz, über die Helpcheck verfügt, reicht dafür aus, urteilte das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 153/21).

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Gegen die Tätigkeit des Legal-Tech-Unternehmens kämpfte seit Jahren die Nürnberger Lebensversicherung. Aus ihrer Sicht hätte Helpcheck für ihre Beratungsleistung nicht als Inkassodienstleister, sondern als Versicherungsberater agieren müssen – und diese durften bis vor wenigen Monaten nicht gegen Erfolgshonorar tätig werden. Doch mit dieser Argumentation drang der Versicherer nun vor dem OLG ebenso wenig durch wie bereits vor dem LG Düsseldorf. Auch dort billigte die Kammer in erster Instanz im Oktober 2021 das Geschäftsmodell. Die Nürnberger hatte bereits 2019 Klage eingereicht.

Mit der Entscheidung erhält ein weiterer Legal-Tech-Dienstleister Rechtssicherheit. Zwar vertreten viele Expertinnen und Experten seit einiger Zeit die Auffassung, dass die IT-basierten Rechtsfirmen mit einer Inkasso-Erlaubnis weitgehend frei sind, strittige Geldforderungen einzutreiben – nicht zuletzt, weil auch der Bundesgerichtshof und der Gesetzgeber mit dem 2021 beschlossenen, sogenannten Legal-Tech-Gesetz mittlerweile diesen Kurs stützen. Aber im Fall von Helpcheck zeigt sich, dass es immer wieder auch noch ungeklärte Fragen gibt, die die Gerichte beschäftigen.

Und auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) tritt weiter auf die Bremse. Anlässlich der kürzlich beschlossenen jüngsten Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes kritisiert die Kammer, dass die eigentlichen Probleme nicht angepackt würden. Zentrales Problem aus Sicht der BRAK: Es sei weiterhin unklar, welche Beratungsinhalte mit einer Inkassoerlaubnis geleistet werden dürfen und welche nicht.

Vertreter Nürnberger Lebensversicherung
Schieder und Partner (Nürnberg): Dr. Christopher Müller (Versicherungsrecht)

Oliver Brexl

Vertreter Helpcheck
JBB (Berlin): Oliver Brexl (Wettbewerbsrecht)
Fieldfisher (Hamburg): Dr. Philipp Plog; Associate: Martin Lose (beide IP-/IT-Recht)

OLG Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Erfried Schüttpelz (Vorsitzende), Dr. Fee Schumacher (stellvertretende Vorsitzende), Ralf Neugebauer, Dr. Britta Heidkamp-Borchers, Anja Pfelzer

Hintergrund: Helpcheck arbeitet seit 2017 mit der IP-, IT- und Medienrechtsboutique JBB zusammen. In der Wettbewerbsrecht-Praxis hat sich die Vertretung von Legal- und Insurtech-Unternehmen in den vergangenen Jahren zu einer ihrer Spezialitäten entwickelt.

Fieldfisher zählt ähnlich lange zum Kreis der regelmäßigen Rechtsberater von Helpcheck, wobei die Beratung zu digitalen Geschäftsmodellen ein ausgewiesener Schwerpunkt ist. Die Kanzlei zählt zahlreiche Unternehmen aus den Bereichen Legal-, Fin- und Ad-Tech zu ihren Mandanten. Partner Plog amtiert zudem als Vorstandsvorsitzender des Legal Tech Verband Deutschland und war in dieser Funktion auch nah dran an den während des Verfahrensverlaufs anhängigen Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das Inkasso und den Rechtsdienstleistungsmarkt.

Auf der anderen Seite vertraute die Nürnberger Lebensversicherung der örtlichen Kanzlei Schieder und Partner, einer unter anderem auf Versicherungsrecht spezialisierten Einheit mit fünf Anwälten und einer Anwältin. Die Kanzlei pflegt seit Langem Kontakt zu den Nürnberger Versicherungen.

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