Die Entscheidung firmiert unter Lottoblock II und gilt als wichtiges Grundsatzurteil zum Kartellschadensersatz. Die Richter präzisierten darin Fragen zur Bindungswirkung von Kartellamtsentscheidungen und dazu, wie Kartellverstöße im Markt fortwirken können.
Der Streit hatte sich an einem Boykottaufruf des Deutschen Lotto- und Totoblocks entzündet. Dieser hatte 2005 die von den Ländern kontrollierten Lottogesellschaften aufgefordert, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, wenn diese in Tankstellen oder Supermärkten entgegengenommen wurden. Anlass waren entsprechende Pläne der Mybet-Tochter Jaxx, später Fluxx. Im Jahr darauf untersagte das Kartellamt dem Lottoblock, diese Aufforderung auszusprechen.
Schon über diese Untersagungsverfügung wurde vor mehreren Gerichten gestritten. Ende 2008 klagte dann Mybet auf Schadensersatz, weil ihr durch den Boykottaufruf Einnahmen entgangen seien. Nach einer Niederlage beim Landgericht (LG) Dortmund sprach 2014 das OLG Düsseldorf Mybet 11,5 Millionen Euro Schadensersatz plus Zinsen zu. Im vergangenen Jahr verwies der BGH den Fall in seiner Lottoblock-II-Entscheidung wieder zurück ans OLG, weil dieses den Schaden nicht korrekt berechnet habe.
Bevor der Senat unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen nun erneut nachgerechnet hat, haben die Parteien ihren Streit durch einen Vergleich beendet. SWS, eine Tochtergesellschaft, in der Mybet die Schadensersatzansprüche gebündelt hat, erhält 11,8 Millionen Euro. Hätte das OLG nach nochmaliger Berechnung an seinem alten Urteil festgehalten, wären inklusive Zinsen inzwischen fast 17 Millionen Euro fällig gewesen. Mybet muss einen Teil der nun erhaltenen Vergleichssumme an einen Kreditgeber zurückzahlen, der sich an der Finanzierung des Prozesses beteiligt hatte. Danach fließen der Gruppe knapp 5 Millionen Euro zu.
Die Vergleichsbereitschaft der Beteiligten dürfte sich dadurch erhöht haben, dass das OLG die Schadensersatzsumme bei einer Neubewertung nach Maßgabe des BGH-Urteils sowohl hätte anheben als auch senken können.
Vertreter Mybet/SWS
Redeker Sellner Dahs (Brüssel): Dr. Andreas Rosenfeld (Federführung), Andreas Okonek (Bonn), Dr. Simone Lünenbürger (alle Kartellrecht/Litigation)
Vertreter Westlotto
Haver & Mailänder (Stuttgart): Dr. Peter Mailänder; Associate: Dr. Anni Kollmann (beide Kartellrecht)