Es ist die erste gerichtliche Bewährungsprobe für die Benennung von Apple als „Torwächter“ unter dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat sämtliche Klagen des Konzerns gegen die EU-Kommission abgewiesen (Az. T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24, verbunden). Die Kommission hatte Apple im September 2023 als Gatekeeper für den App Store, das iPhone-Betriebssystem iOS und den Browser Safari benannt – eine Einstufung, die den Konzern weitreichenden Verhaltenspflichten unterwirft, weil seine Dienste als unverzichtbares Zugangstor zwischen Unternehmen und Endnutzern gelten.
Fünf App-Stores, ein Dienst
Apple griff die Benennung an mehreren Fronten an. Zuerst nahm der Konzern die Interoperabilitätspflicht ins Visier – jene Vorschrift aus Artikel 6 Absatz 7 DMA, die Apple zwingt, seine Systeme für Konkurrenten zu öffnen. Sie sei schlicht rechtswidrig, so das Argument. Das EuG erklärte diese Einrede für unzulässig: Die Vorschrift sei weder Rechtsgrundlage des Benennungsbeschlusses noch stehe sie in unmittelbarem rechtlichen Zusammenhang mit ihm. Apple könne die Bestimmung erst dann angreifen, wenn die Kommission sie konkret gegen den Konzern anwende – etwa in einem Spezifikations- oder Durchsetzungsverfahren.
Zweitens wollte Apple erreichen, dass seine fünf Software-Anwendungsgeschäfte – für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV – als jeweils eigenständige zentrale Plattformdienste behandelt werden. Der Hintergrund: Nur der iOS-App-Store überschreitet für sich genommen die maßgeblichen Schwellenwerte. Das Gericht folgte dieser Aufspaltung nicht. Alle App-Stores verfolgten denselben Zweck, nämlich Entwickler und Endnutzer beim Vertrieb von Anwendungen zu vermitteln. Die von Apple angeführten Unterschiede beträfen vor allem die jeweiligen Geräte, nicht den Dienst selbst.
iMessage: Einstufung ohne Rechtsfolge
Am aufschlussreichsten ist der Umgang mit iMessage. Die Kommission hatte den Nachrichtendienst als nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst (NIICS) und damit als zentralen Plattformdienst eingestuft, nach einer Marktuntersuchung Apple aber im Februar 2024 nicht als Gatekeeper für iMessage benannt. Apple wollte dennoch die bloße NIICS-Einstufung aus der Welt schaffen. Das EuG erklärte auch das für unzulässig: Solange ein Dienst nicht förmlich als wichtiges Zugangstor benannt sei, löse die reine Einstufung keine Pflichten aus und ändere Apples Rechtsstellung nicht. Damit fehlt es an einer anfechtbaren Handlung – ein Ergebnis, das Apple die gerichtliche Kontrolle der Einordnung vorerst verwehrt.
Die wirtschaftliche Dimension ist erheblich: Bereits verhängte Bußgelder – Apple musste im Frühjahr 500 Millionen Euro zahlen – und die Anpassung des gesamten Geschäftsmodells in Europa hängen an der Gatekeeper-Frage. Beide Seiten dürften den Fall vor den Europäischen Gerichtshof tragen.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Apple Inc. und Apple Distribution International
Freshfields (Amsterdam): Winfred Knibbeler (Kartellrecht), Elisabeth Weber (Konfliktlösung; München); Associates: Tim van Helfteren, Matthew Lawton (beide Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Barristers (London): Daniel Beard KC, James Bourke (beide Monckton Chambers), Sarah Love KC (Brick Court Chambers)
Vertreter Europäische Kommission
Bevollmächtigte: Paul-John Loewenthal, Luca Malferrari, I. Rogalski, Ekaterina Rousseva, Giuseppe Conte
Streithelfer aufseiten der Kommission
Französische Republik; Europäisches Parlament; Rat der EU; Bundesrepublik Deutschland (jeweils Bevollmächtigte)
Free Software Foundation Europe e. V.: Martin Husovec (LSE-Professor)
Coalition for App Fairness: Damien Geradin, Konstantina Bania (Geradin Partners)
Gericht der Europäischen Union, Achte Kammer (erweiterte Besetzung mit fünf Richtern)
Marc van der Woude (Präsident), Geert De Baere, Krisztián Kecsmár (Berichterstatter), Suzanne Kingston, David Petrlík
Hintergrund: Freshfields begleitet Apple umfassend in Bezug auf den DMA, unter anderem in Benennungs-, Bußgeld- und Spezifikationsverfahren. Die Federführung der regulatorischen Beratung liegt im Brüsseler Büro bei einem Team um die Partner Merit Olthoff und Janet Lang, zu dem bis vor Kurzem auch Sascha Schubert gehörte, der zu Latham & Watkins wechselt. Für die Verfahren vor den europäischen Gerichten ist ein Team von EU-Litigators zuständig, die unter anderem Büros in London, Amsterdam und Deutschland zugeordnet sind. Zudem mandatiert Apple hier zusätzlich unabhängige Barristers. Mit einigen von ihnen, wie auch mit Freshfields, hat der Konzern bereits zusammengearbeitet, als er 2020 vor dem EuGH eine 13-Milliarden-Steuernachzahlung in Irland verhindert hat.
Bemerkenswert ist Freshfields‘ Doppelrolle an der DMA-Front: Die Kanzlei hatte jüngst für den Meta-Konzern die erste – und bislang einzige – Nichtigerklärung einer DMA-Einstufung erstritten, als das EuG die Benennung des Facebook Marketplace als zentralen Plattformdienst annullierte.
Aufseiten der Streithelfer fällt der Auftritt der Coalition for App Fairness ins Auge. Hinter der Lobbygruppe gegen die Plattformbedingungen von Apple und Google stehen unter anderem der Spieleentwickler Epic Games, Spotify und die Match Group (Tinder). Vertreten wird sie von Damien Geradin, dem bestens vernetzten Gründer von Geradin Partners, sowie der Londoner Partnerin Konstantina Bania, die auf digitale Regulierung spezialisiert ist. Geradin verfolgt das Konzept einer gesamteuropäischen Kartellrechtskanzlei und hat im vergangenen Jahr mit Anwälten von Hausfeld und Osborne Clarke Büros in Deutschland eröffnet.