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Es ist die erste gerichtliche Bewährungsprobe für die Benennung von Apple als „Torwächter“ unter dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat sämtliche Klagen des Konzerns gegen die EU-Kommission abgewiesen (Az. T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24, verbunden). Die Kommission hatte Apple im September 2023 als Gatekeeper für den App Store, das iPhone-Betriebssystem iOS und den Browser Safari benannt – eine Einstufung, die den Konzern weitreichenden Verhaltenspflichten unterwirft, weil seine Dienste als unverzichtbares Zugangstor zwischen Unternehmen und Endnutzern gelten.