Juve Plus Akteneinsicht nach IFG

Kartellschadensersatz: OVG lässt Klägerträume platzen

Das Bundeskartellamt muss Klägern im Girocard-Fall keine Akteneinsicht auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gewähren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Streit zwischen dem Tankstellenbetreiber Jet und dem Amt entschieden. Damit schwindet die Hoffnung von Klägern, das IFG künftig in Massenverfahren zu nutzen.

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Jet verklagt mehrere Bankenverbände im sogenannten Girocard-Kartell auf 33 Millionen Euro Schadensersatz. Um diese Forderung besser begründen zu können, verlangt Jet vom Amt umfassende Informationen über dessen Ermittlungen im Fall Girocard.

Andreas Hahn

Seit Jahren streiten sich Jet sowie weitere Tankstellenbetreiber und Handelsunternehmen mit den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft und der Postbank um Kartellschadensersatz.

2014 hatten sich die Banken auf Druck des Kartellamts verpflichtet, die seit Anfang der 1990er-Jahre geltenden einheitlichen Händlerentgelte für EC-Kartenzahlungen aufzugeben. Daraufhin sanken die Gebühren. Das sahen viele Handelsunternehmen als Beweis dafür, dass der Preis zuvor kartellbedingt überhöht war – und klagten am Landgericht Berlin auf Schadensersatz (Az. 16 O 309/17 Kart).  

Im vergangenen Jahr gab die 16. Zivilkammer der Klage teilweise statt und sprach einigen Klägern Schadensersatz zu. Dieser fiel jedoch aufgrund von Verjährungsfristen deutlich geringer aus als gefordert. Grundsätzlich aber bewerteten die Berliner Richter das Gebaren der Banken als eindeutigen Kartellverstoß. Derzeit ist das Verfahren in zweiter Instanz beim Kammergericht Berlin anhängig.

Akteneinsicht verwehrt

Um den möglichen Schaden zu beziffern, beantragte Jet Einsicht in die Akten des Verwaltungsverfahrens beim Kartellamt, das ursprünglich dazu geführt hatte, dass die Banken 2014 die Praxis des einheitlichen Händlerentgelts aufhoben.

In seinem Antrag beim Kartellamt berief sich der Tankstellenbetreiber auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Bundesbehörde lehnte die Akteneinsicht jedoch ab. Aus Sicht des Kartellamts schließen die seit Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle 2017 geltenden Regelungen die Anwendung des IFG aus.

Untätigkeitsklage erfolgreich

Daraufhin zog Jet mit einer Untätigkeitsklage vor das Verwaltungsgericht Köln. Dieses gab der Klage 2020 statt und verpflichtete das Amt, die weitgehend ungeschwärzte Fassung des Beschlusses zugänglich zu machen und weitgehenden Einblick in die Verfahrensakte zu gewähren (Az. 13 K 10050/17).

Dagegen legten die Behörde und der Sparkassen-Dachverband DSGV Berufung ein. Weitere Bankenverbände, die Postbank sowie Visa kamen als Beigeladene hinzu. Nun hob das Oberverwaltungsgericht Münster das erstinstanzliche Urteil zu einem großen Teil auf. Begründung: Das GWB wiegt schwerer als das Informationsfreiheitsgesetz (Az: 15 A 2286/20). Damit folgt das OVG im Großen und Ganzen der Argumentation des Kartellamts, stützte sein Urteil aber vor allem auf das 2021 in Kraft getretene GWB-Digitalisierungsgesetz, das den Zugang zu verfahrensbezogenen Informationen der Kartellbehörden regelt.

Klägerin darf Beschluss lesen

Ein kleiner Lichtblick für Jet bleibt: Am Zugang zur weitgehend ungeschwärzten Fassung des Beschlusses im Kartellverwaltungsverfahren hält auch das OVG fest.

Mit dem Urteil schwindet jedoch die Hoffnung, in künftigen Kartellschadensersatzverfahren, insbesondere in Massenklagen, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Auskünfte der Behörde erzwingen zu können. Allerdings ist eine Revision noch möglich.

Alex Petrasincu

Vertreter Jet Tankstellen
Hausfeld: Dr. Alex Petrasincu (Federführung; Düsseldorf/Berlin), Dr. Martin Jäger (Düsseldorf); Associate: Dr. Christopher Unseld (Berlin) (alle Kartellrecht)

Vertreter DSGV (Sparkassen)
Oppenländer (Stuttgart): Dr. Andreas Hahn, Dr. Martin Fink (beide Federführung; beide Kartellrecht), Dr. Matthias Lorenz (Litigation)

Jörg Karenfort

Vertreter Bundesverband Deutscher Banken (Privatbanken)
Dentons (Berlin): Dr. Jörg Karenfort, Dr. Norman Hölzel (Kartellrecht); Associate: Johanna Weschke (alle Kartellrecht)

Kathrin Westermann

Vertreter BVR (Volksbanken)
Noerr (Berlin): Dr. Kathrin Westermann, Robert Pahlen (beide Kartellrecht)

Vertreter VÖB (öffentliche Banken)
WilmerHale (Berlin): Dr. Stefan Ohlhoff (Kartellrecht)

Luidger Röckrath

Vertreter Deutsche Bank/Postbank
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Luidger Röckrath (München), Dr. Ulrich Denzel, Dr. Alexander Fritzsche (Frankfurt; alle Kartellrecht), Dr. Christine Freytag (Öffentliches Recht)

Vertreter VISA Europe
Linklaters (Düsseldorf): Dr. André Scheidtmann (Kartellrecht)

Bundeskartellamt 
Inhouse (Bonn): Jörg Nothdurft (Leiter Prozessabteilung)

Oberverwaltungsgericht NRW, 5. Senat
Sebastian Beimesche (Vorsitzender Richter/Vizepräsident)

Hintergrund:  Die meisten der Banken und ihre Verbände setzen seit dem Kartellverwaltungsverfahren 2014 auf ihre Berater. Oppenländer-Partner Hahn ist ein Stammberater des Sparkassen-Dachverbands DGSV, während Dentons-Partner Karenfort regelmäßig den Bundesverband deutscher Banken (BdB) berät.

Das Team um Gleiss-Partner Röckrath war ebenfalls von Beginn an für die Postbank tätig. Nachdem das Kreditinstitut in der Deutschen Bank aufging, deren Vertretung in dem Verfahren des Kartellamts noch Latham & Watkins innehatte, konzentrierte sich die Mandatsführung auf Gleiss Lutz. 

In der Nachspielzeit kommt Visa mit Linklaters

Die Hausfeld-Partner Petrasincu und Jäger begleiten Jet sowohl bei der Untätigkeitsklage gegen das Bundeskartellamt als auch in den parallelen Schadensersatzverfahren gegen die Banken und Verbände. Hausfeld vertritt zudem den Schuhändler Deichmann in derselben Angelegenheit.

In dem ursprünglichen Kartellverwaltungsverfahren 2014 beantragte auch Visa, dem Verfahren beigeladen zu werden. Den Antrag lehnte das Bundeskartellamt damals jedoch ab. 2020 gewährte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Jet unter anderem den Zugang zum damaligen Schriftverkehr zwischen dem Bundeskartellamt und Visa. Somit war Visa im aktuellen Berufungsverfahren ebenfalls Beigeladene. Die Vertretung übernahm Linklaters, die seit 2017 im Kartellrecht für die Mandantin tätig ist.

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