Verfahren

  Juve Plus Streit um Tagesschau-App

Die ARD darf ihre Tagesschau-App in der Form vom 15. Juni 2011 nicht weiterverbreiten. Die Anwendung für Smartphones und Tablets verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Das entschied heute das Landgericht Köln. Es gab damit acht Zeitungsverlegern Recht, die argumentiert hatten, die Tagesschau-App sei zu presseähnlich.

  Juve Plus Meinl-Dividenden

Die in Folge der Beratung der Meinl-Bank erfolgte Hausdurchsuchung bei DLA Piper Weiss-Tessbach vor gut zwei Wochen hat ein Nachspiel. Die Kanzlei hat Widerspruch vor dem Oberlandesgericht Wien eingelegt und einen Verteidiger an ihre Seite geholt. Auch Meinl-Berater Oskar Winkler hat sich einen Rechtsbeistand genommen.

  Juve Plus Kein Geld für stille Gesellschafter

Die HSH Nordbank hat ihren stillen Teilhabern im Krisenjahr 2008 zu Recht Sonderzahlungen in Höhe von 64 Millionen Euro verweigert. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. II ZR 50/11 u.a.). Damit scheiterten die Klagen von sieben stillen Gesellschaftern.

  Juve Plus Schlecker-Insolvenz

Nachdem die Oberstaatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen die Familie Schlecker aufgenommen hat, wappnet sich diese mit Strafverteidigern. Die Behörde hat dabei Anton Schlecker, seine Frau Christa und die Kinder Lars und Meike im Visier. Zudem richten sich die Ermittlungen gegen den Ex-Finanzchef Sami Sagur und den ehemaligen Ihr Platz-Chef Manfred Plümer sowie weitere ehemalige Manager.

  Juve Plus Gaffel-Gesellschafterstreit

Der Streit zwischen den Brüdern und Gesellschaftern der Privatbrauerei Gaffel, Heinrich und Johannes Becker, steuert auf einen neuen Höhepunkt zu. Das OLG Köln verhandelte über eine Klage von Johannes Becker, der vor fünf Jahren als Geschäftsführer abgesetzt worden war. Johannes will seinen Bruder aus dem Unternehmen klagen. Dabei spielen auch kartellrechtliche Ermittlungen eine wichtige Rolle. Als dieser Komplex erörtert wurde, schloss das OLG die Öffentlichkeit aus.

  Juve Plus 208 Millionen Euro

Alexander Falk, Erbe des Kartografie-Verlags und einstiger Internet-Unternehmer, muss 208 Millionen Euro Schadensersatz an die inzwischen insolvente britische Firma Energis zahlen. Das entschied heute das LG Hamburg, dessen Urteil einen entscheidenden Punkt in einem Prozessreigen markiert, der seit knapp einem Jahrzehnt die Straf- und Zivilgerichte beschäftigt.

  Juve Plus Oppenheim-Esch-Fonds

In der Klage eines Oppenheim-Esch-Investors gegen die Bank Sal. Oppenheim waren gestern weitere Zeugen vor dem Landgericht Köln geladen (Aktenzeichen 21 O 2/11). Vor allem die Aussage von Christopher Freiherr von Oppenheim war mit Spannung erwartet worden. Der ehemals persönlich haftende Gesellschafter des Bankhauses hatte dem Kläger Axel Pfeil die Anteile selbst schmackhaft gemacht.

  Juve Plus Plötzliche Kehrtwende

Der Ex-MAN-Vorstand Anton Weinmann hat überraschend gestanden, Beihilfe zur Bestechung geleistet zu haben.​ Er ließ sich auf eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft München ein, die im Gegenzug für das Geständnis eine Bewährungsstrafe von höchstens zehn Monaten und eine Geldauflage von 100.000 Euro verhängte. Ein Teil der Vorwürfe aus der Anklageschrift wurde zudem fallen gelassen. Zuvor hatte Weinmann die Vorwürfe vehement bestritten und sich auf ungewöhnliche Weise gewehrt.

  Juve Plus Schadensersatzforderungen abgewiesen

Im Streit um die gescheiterte Übernahme des VW-Konzerns hat der Autobauer Porsche einen ersten Etappensieg errungen. Das Landgericht Braunschweig wies zwei millionenschwere Schadenersatzklagen von Investoren ab (5 O 1110/11 und 5 O 2894/11). Die Aktionäre hatten Porsche Marktmanipulation im Zusammenhang mit der versuchten VW-Übernahme vorgeworfen.

  Juve Plus 290 Millionen Euro-Schadensersatzklage

Das Verbraucherportal Verivox muss vier ehemaligen Gesellschaftern keinen Schadensersatz zahlen. Das entschied das Landgericht Heidelberg und wies deren Klage über 290 Millionen Euro zurück. Die vier Ex-Gesellschafter hatten ihre Anteile 2006 veräußert. Im Nachhinein fühlten sie sich dann über die wirtschaftlichen Aussichten von Verivox getäuscht. Sie argumentierten, dass sie sich bei richtiger Information nicht von ihren Anteilen getrennt und so am Erfolg des Unternehmens partizipiert hätten.

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