Verfahren

  Juve Plus Das erste Mal

"Nein, als Exoten haben wir uns nicht gefühlt - und wir haben unser Branchenwissen sehr gut einbringen können," sagt Dr. Andreas Lubberger von der IP-Kanzlei Lubberger Lehment in Berlin. Doch Exoten waren er und sein Kanzleipartner Dr. Cornelis Lehment durchaus: Als hoch angesehene Kenner der Kosmetikbranche vertraten die IP-Spezialisten Clarins und Coty Prestige Lancaster vor dem Bundeskartellamt und bewegten sich dabei auf ungewohntem Terrain. Es ging um die so genannte Schlossrunde, für deren Mitgliedschaft das Bundeskartellamt im Juli gegen neun Hersteller von Luxuskosmetika Bußgelder von mehr als zehn Millionen Euro verhängte.

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Nestlé darf ein Treuepunkteprogramm für ihre Schokoriegel weiter betreiben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Gezielte Werbeaktionen können nur dann untersagt werden, wenn sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen. In dem konkreten Fall hatte die Verbraucherschutzzentrale gegen das Sammelpunkteprogramm von Nestlé geklagt. Für jeden gekauften Schokoriegel erhielt der Kunde einen Punkt. Bei 25 Punkten gab es einen Fünf-Euro-Gutschein, einzulösen beim Internet-Händler Amazon.

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Das Rabattsystem Payback verstößt mit seiner bislang gängigen Praxis zum Umgang mit Kundendaten in weiten Teilen nicht gegen Datenschutzbestimmungen. Das hat der Bundesgerichtshof Mitte Juli festgestellt.Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV), der sich in drei Punkten gegen Einwilligungsklauseln von Payback wandte. So forderten die Verbraucherschützer eine gesonderte Einwilligung der Kunden hinsichtlich der Datennutzung.

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Über eine bereits 2006 ausgesprochene Rüge wegen des Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht der Zeitschrift Öko-Test darf der Deutsche Presserat wieder berichten. Aus Sicht des OLG Frankfurt ist die Rüge als Meinungsäußerung zu sehen und nicht als Tatsachenbehauptung. Die Richter hoben damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Im Juni 2006 hatte der Presserat die Publikation wegen eines Tests gerügt, in dem es um Neurodermitis-Cremes für Kinder ging.

  Juve Plus Erfolg vor Landgericht

Der Autoimporteur China Automobile Deutschland darf die Automarke CEO des chinesischen Herstellers Shuanghuan hierzulande nicht vertreiben. Das entschied Ende Juni das Landgericht München und gab damit der Klage der BMW AG statt.

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Die Veolia-Tochter NordWestBahn wird ab 2010 das S-Bahn-Netz in Bremen und Niedersachsen betreiben. Der Bremer Senat und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) haben dem privaten Unternehmen den Zuschlag für den Auftrag erteilt, der ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro hat. Zuvor hatte die DB Regio als unterlegener Bieter ihren Antrag auf Nachprüfung der Vergabe nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Celle zurückgezogen. Das Unternehmen hatte die Entscheidung der LNVG und des Landes Bremen zugunsten der NordWestBahn Ende März angegriffen. Denn im Vergabeverfahren hatte der Auftraggeber von den Bietern eine Tariftreueerklärung gefordert.

  Juve Plus Schlappe für Leica

Der Beschluss der Leica-Hauptversammlung über den Zwangsausschluss der 15 Leica-Minderheitsaktionäre ist wegen formaler Mängel nichtig. Dies stellte das Landgericht Frankfurt am Dienstag in einem Urteil fest.

  Juve Plus BGH-Urteil

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) darf die Lottogesellschaften der Bundesländer nicht zum Boykott von Spielaufträgen aufrufen, die bei gewerblichen Vermittlern im so genannten terrestrischen Vertrieb, also etwa in Tankstellen oder bei Supermärkten, abgegeben werden.Das entschied der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche und überprüfte damit die Kartellamtsentscheidung zum Lottomonopol (mehr...). Auf den DLTB könnten nun Schadensersatzklagen in Millionenhöhe zukommen. So hat Jaxx beispielsweise schon angekündigt, den Schaden, der sich aufgrund des Boykotts „mittlerweile auf einen deutlich siebenstelligen Betrag“ summiert habe, einklagen zu wollen.

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Kö-Talk", das Prominententreffen mit Moderator Jan Hofer in der Düsseldorfer Kö-Galerie, darf unter dem bisherigen Namen nur noch mit Erlaubnis der Paul Spiegel internationale Künstler- und Medienagentur stattfinden.Dazu verpflichtete sich die Werbegemeinschaft Kö-Galerie in einer Unterlassungserklärung vor dem Landgericht Düsseldorf. Vorausgegangen war ein Antrag auf einstweilige Verfügung auf alleiniges Namensrecht durch die insolvente Agentur, vertreten durch den Insolvenzverwalter Horst Piepenburg. Die Agentur des verstorbenen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden produzierte die Talkrunde gemeinsam mit der Kö-Galerie und wurde nach dem Tod von Paul Spiegel von seiner Tochter Leonie geleitet. Als am Mitte Juni eine weitere Talk-Runde ohne Wissen und Mitwirkung der Agentur anstand, beantragte der Insolvenzverwalter die einstweilige Verfügung. Der Streitwert lag bei 75.000 Euro.

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Die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle bleiben in Kraft. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Drei vom Fluglärm betroffene Anwohner des Flughafens hatten gegen die Nachtflugregelung geklagt, die der Freistaat Sachsen durch das Regierungspräsidium Leipzig getroffen hatte.

  Juve Plus Anklage zugelassen

Freenet-Chef Eckhard Spoerr und sein Finanzvorstand Axel Krieger werden sich wegen Insiderhandels vor Gericht verantworten müssen. Das Landgericht Hamburg hat jetzt eine bereits Anfang des Jahres erhobene Anklage zugelassen.In der Zwischenzeit war von den Verteidigern versucht worden, die Hauptverhandlung doch noch zu verhindern. Die Anklage geht auf Vorgänge aus dem Jahr 2004 zurück. Spoerr und Krieger sollen damals kurz vor Veröffentlichung der Halbjahreszahlen aus Optionen Aktien der Freenet-Tochter Mobilcom veräußert haben. 2006 hatte die BaFin deshalb Anzeige erstattet.