Verfahren

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Veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen können auch zukunftsbezogene Umstände sein, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen hinreichend präzise und wahrscheinlich sind. Dafür reicht eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent. Das hat der Bundesgerichtshof im Kapitalanleger-Musterverfahren um das Ausscheiden von Jürgen Schrempp bei DaimlerChrysler (heute Daimler) beschlossen. In dem Verfahren geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Information zum Rücktritt von Schrempp hätte veröffentlicht werden müssen.

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Die Verwendung des Namens Parmesan für deutschen Reibekäse ist nicht zulässig. Der Begriff sei keine Gattungsbezeichnung, sondern ist als Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung 'Parmigiano Reggiano' anzusehen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Als Parmesan darf deshalb nur Käse vermarktet werden, der aus der norditalienischen Region um Parma und Bologna stammt. Die Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wies der EuGH jedoch ab.

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Der Bund muss keinen Schadenersatz wegen einer angeblichen Einflussnahme auf die Deutsche Telekom (DTAG) bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof Anfang März entschieden. Der Telekom-Aktionär und Aktienrechtler Dr. Wolfgang Philipp hatte dem Bund als damaliger Mehrheitsaktionär der DTAG vorgeworfen, das von ihm abhängige Unternehmen zu einem nachteiligen Bieterwettstreit veranlasst zu haben. Er machte 50.000 Euro geltend, die an die DTAG zu entrichten seien. Zum Hintergrund: Im August 2000 beteiligte sich die DTAG-Tochter DeTeMobil neben den Mobilfunkunternehmen Vodafone, O2, E-Plus, Mobilcom und Quam an der Versteigerung der UMTS-Lizenzen. DeTeMobil erwarb zwei Lizenzpakte für 8,3 Milliarden Euro - aus Klägersicht ein viel zu hoher Preis.

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Bildträger dürfen bis auf weiteres nur dann über das Internet vertrieben werden, wenn sie im Vertriebsland über eine Altersfreigabe entsprechend des nationalen Rechts verfügen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Februar entschieden. Demnach reicht es nicht aus, wenn die Bildträger eine Altersfreigabe in einem anderen EU-Mitgliedsland haben. Somit steht EG-Recht nicht den nationalen Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger entgegen. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Dynamic Medien AG gegen die Avides Media AG auf Unterlassung der Einfuhr von DVDs mit japanischen Manga-Filmen geklagt. Diese waren zuvor in Großbritannien für Jugendliche ab 15 Jahren freigegeben worden, verfügten aber nicht über eine entsprechende deutsche FSK-Freigabe.

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Die Jahresabschlüsse der Thielert AG für die Jahre 2003, 2004 und 2005 sind nichtig. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang März entschieden. Als Begründung führte die Kammer einen Verstoß gegen Bewertungsvorschriften an. Das Vorbringen der Gesellschaft zu diesem Punkt war als verspätet zurückgewiesen worden. Die Kreuz Consulting, ein Unternehmen der Gruppe Hahn und von einem früheren Thielert-Investor gegründet, hatte Anfechtungsklagen eingereicht.

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Gesundheitsfonds, Praxisgebühren, Aut idem – als wäre die seit ein paar Jahren laufende Gesundheitsreform nicht schon kompliziert genug. In den letzten Monaten entzweien sich auch noch die Gerichte darüber, wer für die Beurteilung eines Streits zwischen den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs) und Pharmaherstellern zuständig ist. Es geht um die neuen Rabattverträge, die gesetzliche Krankenkassen mit Pharmaherstellern abschließen - ein Milliardengeschäft.

  Juve Plus Urheberrechtsstreit

Peek & Cloppenburg (P&C) hat durch das Aufstellen von 'Le-Corbusier'-Möbeln in ihren Schaufenstern und Ruhezonen nicht gegen Urheberrecht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, es verletze nicht die Rechte des Urhebers, wenn urheberrechtlich geschützte Möbeln in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen oder zu Dekorationszwecken im Schaufenster aufgestellt würden - solange es nicht zu einem Verkauf dieser Möbel komme.

  Juve Plus Wenn Anwälte zu Unternehmern werden

Wer telefoniert heutzutage eigentlich noch mit einem Autotelefon? Fast niemand mehr, schließlich besitzt nahezu jeder Deutsche ein Handy, und meist auch ein Headset für das mobile Telefonat während der Autofahrt. Und genau aus diesem Grund hat Bosch schon zur Jahrtausendwende die Entwicklung von Technologien zur Autotelefonie eingestellt. Aber was die Stuttgarter in den Jahren davor bei den Patentämtern zur Anmeldung brachten, hat teilweise Gültigkeit für die Mobilfunktelefonie. Einige dieser Bosch-Patente sind heute Gold wert.

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Index-Zertifikate mit einer garantierten Mindestrückzahlung dürfen nur in Höhe des Anteils des Garantierückzahlungsbetrags besteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem im Februar veröffentlichten Urteil entschieden.Damit hat das Gericht eine über Jahre dauernde Ungewissheit beseitigt. Die Finanzverwaltung hatte bislang die Auffassung vertreten, dass selbst die garantierte Rückzahlung eines geringen Teils des eingesetzten Kapitals dazu führe, dass alle Gewinne, die aus der Veräußerung der Zertifikate erzielt werden, als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte gelten. Im Streitfall hatte ein Anleger das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen verklagt, dem Streit war das Bundesfinanzministerium (BMF) beigetreten.

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Die Abwicklungsgesellschaft der früheren Sozietät Andersen Luther muss rund 2,4 Millionen Euro Schadensersatz bezahlen. Das entschied das Landgericht Köln. Diesen Regressausgleich hatten die Gothaer Versicherungsgruppe, die Beteiligungsholding der Kreissparkasse KSK Köln sowie die Zippel Capital AG eingeklagt, nachdem sie Agio-Zahlungen gegenüber dem Insolvenzverwalter der Consultingfirma Heaven 21 leisten mussten. Die Luther GmbH ist die Rechtsnachfolgerin der früheren Sozietät Andersen Luther, die bis 2002 bestand. In den Jahren 2000 und 2001 hatten Anwälte aus dem Kölner Büro von Andersen Luther die Kläger bei der Investition in Heaven 21 beraten. Im Wege einer Barkapitalerhöhung durch die Kläger verschaffte sich Heaven 21 seinerzeit die notwendigen Mittel, um die Zippel Communication GmbH zu übernehmen.

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Sechs Flüssiggashändler müssen wegen kartellrechtswidriger Aktivitäten bei der Belieferung von Kunden Geldbußen bezahlen. Das Bundeskartellamt verhängte die Strafen gegen die Unternehmen Drachen-Propangas, Friedrich Scharr KG, Progas, Primagas, Sano-Propan und Tyczka. Ermittelt wird auch noch gegen weitere Firmen, darunter dem Vernehmen nach Thermogas und Transgas. Die meisten der Betroffenen sind Mitglieder des Deutschen Verbands Flüssiggas. Einige haben schon angekündigt, gegen die Bußgeldbescheide, die sich zusammengerechnet auf über 200 Millionen Euro addieren, Einspruch einzulegen.