Verfahren

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Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt (NMU) kann keine atomrechtlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Schließung des Versuchsendlagers Asse II treffen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg und wies den Eilantrag einer Privatklägerin ab. Die Klägerin, eine Anwohnerin der Schachtanlage, wollte der Helmholtz Gesellschaft München als Betreiber von Asse II durch das NMU alle Maßnahmen zur Schließung des Bergwerkes untersagen lassen, die nicht dem Atomrecht unterliegen.

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Der kurzfristige Austritt des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) aus dem Arbeitgeberverband der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. ist rechtmäßig erfolgt. Deshalb ist das Krankenhaus nicht an den zwischen AVH und Verdi vereinbarten 'Tarifvertrag Einmalzahlung 2005' gebunden. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage eines Verdi-Mitglieds auf Einmalzahlung für das Jahr 2005 nach dem Tarifvertrag vom März 2005 abgewiesen und damit die beiden anders lautenden vorinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben.

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Gegen einige Drogerieartikelhersteller und deren Vertriebsleiter hat das Bundeskartellamt hohe Bußgelder verhängt. Wegen abgesprochener Preiserhöhungen bei Spülmitteln, Duschgel und Zahnpasta müssen Henkel und Schwarzkopf-Henkel, Sara Lee, Unilever und Colgate-Palmolive insgesamt 37 Millionen Euro zahlen. Ausgelöst worden war das Eingreifen der Bonner Kartellbehörde durch einen Kronzeugenantrag von Colgate-Palmolive.

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Der Börsenbriefherausgeber Markus Frick muss einem Abonnenten seines Informationsdienstes Schadenersatz wegen erlittener Kursverluste bezahlen. Dies entschied das Landgericht Heidelberg.Der frühere Moderator einer TV-Börsenshow ist Herausgeber der börsentäglich erscheinenden 'Markus Frick Email-Hotline'. Für 898 Euro jährlich erhalten Abonnenten Anlagetipps. Zum Hintergrund: 2007 hatte Frick empfohlen, in die Aktien dreier US-Rohstoffunternehmen zu investieren. Fricks Hotline-Abonnent erlitt letztlich Verluste in fünfstelliger Höhe. Diese muss Frick nun einschließlich der Abokosten zurückerstatten.

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Die Deutsche Telekom (DTAG) muss ihren Wettbewerbern den Zugang zu ihren Leerrohren gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Entscheidung in der Hauptsache steht jedoch noch aus. Zum Hintergrund: Die neue Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom Juni vergangenen Jahres sieht vor, dass die DTAG ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur so genannten 'letzten Meile' auch den Zugang zu ihren Kabelleerrohren beziehungsweise auch zu unbeschalteter Glasfaser gewähren muss. So soll sicher gestellt werden, dass neben der DTAG weitere Marktteilnehmer eigene Hochgeschwindigkeitsnetze (VDSL) aufbauen können.

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Die EU-Kommission hat ein Behilfepaket des Bundes in Höhe von 165,6 Millionen Euro für die Infineon-Tochter Qimonda genehmigt. Qimonda wollte in Dresden für 1,2 Milliarden Euro eine neue Produktionsanlage für DRAM-Wafer bauen sowie die bestehende Anlage umrüsten. Inzwischen wurde jedoch bekannt, dass Qimonda das Projekt vorerst nicht in Angriff nehmen will. Es sei noch keine Investitionsentscheidung gefallen, sagte ein Unternehmenssprecher.

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Das Anreizsystem zur Verringerung von Störungen im Schienennetz der DB Netz AG verstößt gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das hat das Landgericht Frankfurt im November 2007 per einstweiliger Verfügung entschieden, da dass das Anreizsystem mit wesentlichen Bestimmungen eine unangemessene Benachteiligung der Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellt.

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Kosten für externe Berater, die im Zusammenhang mit der Übertragung eines Unternehmens stehen, dürfen nicht von der Zielgesellschaft getragen werden. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden. Das Urteil ist nach Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig. Der Alleingesellschafter der T. Takagi GmbH, Tsuneijiro Takagi, hatte seine Anteile an der Gesellschaft an die Overseas Courier Service veräußert. Die Käufer hatten einen Teil des Kaufpreises einbehalten, da externe Berater vom Verkäufer beauftragt und deren Honorare zu Lasten der Zielgesellschaft verbucht worden waren.

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Der Post-Mindestlohn ist nicht allgemeingültig für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin Anfang März entschieden. Die Postkonkurrenten Pin und TNT hatten gemeinsam mit dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), einem Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG, die Klage angestrengt. Sie wehrten sich gegen eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

  Juve Plus Der letzte Wille

Heimlich, still und leise. In Deutschland werden Erbstreitigkeiten nicht gerne in der Öffentlichkeit ausgetragen. Eine Gesellschaft, deren Erben zwei Generationen nach dem Wirtschaftswunder immer reicher werden, streitet nur allzu gerne über den Nachlass der Verblichenen – „es kommt ja schließlich in den besten Familien vor“. Aber bitte hinter verschlossenen Türen. Gerade in wohlhabenden Kreisen, jener von Anwälten als so genannte Private Clients erkannten Zielgruppe, ist ein solches Vorgehen angezeigt.

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Die Pearl Agency Allgemeine Vermittlungsgesellschaft mbH verletzt durch den Internetvertrieb von in China hergestellten Tintenpatronen mittelbar ein Gebrauchsmuster von Seiko Epson.Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Ebenso wie Pearl Agency wurde auch Pearl Business Connect (PBC) verurteilt, den Vertrieb der Tintenpatronen einzustellen. PBC hatte Pearl bei der Einfuhr der Tintenpatronen unterstützt. Seiko Epson hatte beide Unternehmen verklagt, mit ihren Tintenpatronen ein Gebrauchsmuster zu verletzen, das ein aus Drucker und Patrone bestehendes System der Japaner schützt.