Verfahren

  Juve Plus Heros und die Folgen

Der Fall Heros sorgt nach wie vor für Aufsehen. Der Skandal um das mittlerweile insolvente Geldtransportunternehmen, das über mehrere Jahre hinweg insgesamt 400 Millionen Euro Kundengelder umgeleitet und damit auf eigene Rechnung Zinseinnahmen erwirtschaftet hatte, hat die Handelsbranche schwer durcheinander gebracht. Kurz nach Weihnachten, am 27. Dezember 2006, war es dann soweit. Das Hamburger Landgericht beschäftigte sich in einer mündlichen Verhandlung erstmals mit der Frage, inwieweit die Mannheimer Versicherung gegenüber Handelsunternehmen haftet, denen durch die Heros-Pleite ein Schaden entstanden war.

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Die EU-Kommission hat Ende 2006 gegen fünf führende Gummihersteller hohe Kartellbußgelder verhängt. Weil Bayer als Kronzeugin die europaweiten Kartellabsprachen zugegeben hatte, entging das Unternehmen einer Strafe. Die Unternehmen Polimeri, Dow, Shell, Unipetrol, Kaucuk, und Dwory dagegen müssen zusammen mehr als 500 Millionen Euro zahlen. Einige haben bereits angekündigt, die Entscheidung mit einer Klage beim EuG anzufechten.

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Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf eine Beschwerde des Netzwerks Privatbahnen e.V. hin der DB Netz AG untersagt, sich weiterhin in Fragen des Netzfahrplans, der Trassenzuweisung und der Wegeentgelte von der Zentralen Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG (Holding) juristisch beraten und vertreten zu lassen.

  Juve Plus Rekordbußgeld gegen Fahrstuhl-Kartell

Die EU-Kommission hat gegen fünf Fahrstuhl- und Rolltreppenhersteller eine Strafe von insgesamt 992 Millionen Euro wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.Dies ist die höchste Geldbuße, die die EU-Kartellbehörde je ausgesprochen hat. Den Löwenanteil muss mit 479,7 Millionen Euro ThyssenKrupp bezahlen, die bislang höchste Strafe gegen ein einzelnes Unternehmen. Die festgesetzte Geldbuße wurde um 50 Prozent erhöht, weil ThyssenKrupp 1998 schon einmal wegen Kartellabsprachen im Edelstahlsektor bestraft worden war.

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Günther Jauch muss die Veröffentlichung seines Bildes auf dem Titel einer Rätselzeitschrift des Superillu-Verlags ohne eine Entschädigung hinnehmen. Das OLG Hamburg hat die Klage des Moderators abgewiesen und somit das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg bestätigt. Jauch hatte die Zahlung einer fiktiven Lizenz von dem zu Burda gehörenden Verlag gefordert, weil dieser sein Bild verwendet hatte. Das Bild zeigte Jauch vor dem montierten Hintergrund eines Kreuzworträtsels, am unteren rechten Rand befand sich die Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit 'Wer wird Milionär', wie spannend Quiz sein kann." Ein redaktioneller Beitrag im Heft folgte dem Titelbild nicht. Aus Sicht von Jauch diente der Abdruck des Fotos nicht Informationszwecken, sondern dem Absatz der Zeitschrift. Nach Auffassung der Richter enthalte die Bildunterschrift jedoch eine knappe Charakterisierung und Bewertung der Quizsendung und trage damit zur Meinungsbildung bei. Die Meldung werde durch das umstrittene Foto bebildert und unterliege somit der Pressefreiheit. Die Revison wurde zugelassen, weil die Richter der Meinung waren, dass "die Frage, unter welchen Voraussetzungen die einwilligungsfreie Abbildung eines Prominenten auf dem Titelblatt einer Zeitschrift zulässig ist, von grundsätzlicher Bedeutung" sei.

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Der schwedische Spirituosenkonzern V&S Vin & Sprit darf für Spirituosen auch weiterhin seine herkömmliche Marke Malteser Aquavit mit dem achtspitzigen weißen Kreuz auf rotem Hintergrund (Malteserkreuz) verwenden. Die umfassenden Rechte an dem Kreuz bleiben jedoch in der Hand des Malteser-Ordens. Das beinhaltet auch die Rechte, das Malteserkreuz auch für Bier zu benutzen oder zu lizensieren. Damit kann auch die Brauerei Stuttgarter Hofbräu weiterhin Bier mit dem Malteserkreuz als Markenemblem verkaufen. Darauf einigten sich V&S, der Orden und Stuttgarter Hofbräu in einem Vergleich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.

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Die Deutsche Steinkohle AG darf im Bergwerk Walsum den Kohleabbau unter dem Rhein und der Stadt Voerde fortsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage gegen den Rahmenbetriebsplan ab. Dessen Zulassung durch die Bezirksregierung Arnsberg verletze nicht die Rechte der klagenden Stadt Voerde und von Privatleuten. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanzen. In den Verfahren ging es um die Frage, ob mögliche Schäden durch den Kohleabbau vorab detailliert oder nur allgemein überprüft werden müssen.

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Die Staatsanwaltschaft Köln hat das seit 2001 laufende Ermittlungsverfahren um das von Bayer produzierte Medikament Lipobay mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Zuletzt waren noch etwa 80 Personen wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz beschuldigt. Bayer nahm das Medikament im Jahr 2001 vom Markt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte mit, es sei nicht ersichtlich gewesen, dass der Konzern und die beschuldigten Mitarbeiter bei Zulassung oder Vermarktung Risiken des Mittels ignoriert hätten. Vielmehr sei bei Kenntnis jede Unverträglichkeit umgehend mitgeteilt worden. Wegen der Vorfälle führte Bayer Zivil- und Strafverfahren in einer Reihe von Staaten.

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Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Tabakwerberichtlinie, die Werbung in Presse, Rundfunk und Internet verbietet, abgewiesen. Die deutsche Regierung hatte sich gegen die Umsetzung der Richtlinie gewehrt, da die EU damit ihrer Meinung nach ihre gesetzgeberischen Kompetenzen überschritten hatte. Es handele sich um Regelungen zum Gesundheitsschutz, zu dem die Gesetzgebungskompetenz bei den jeweiligen Nationalstaaten liege. Dieser Ansicht haben sich die obersten EU-Richter in der nun erfolgten Entscheidung nicht angeschlossen. Sie entschieden, dass das Europäische Parlament ein solches Verbot erlassen dürfe, da die Richtlinie für einen freien Warenverkehr zwischen den EU-Staaten sorge, der nicht durch unterschiedliche nationale Werberegeln behindert werden dürfe. Auch eine Beeinträchtigung der journalistischen Meinungsfreiheit konnte das Gericht nicht erkennen.

  Juve Plus Präzedenzfall Zementkartell

Die Anwälte, die Unternehmen und auch die Richter der Kartellkammer des Landgerichts Düsseldorf waren sich der wegweisenden Bedeutung des Falls bewusst. Hoch konzentrierte Argumentation, wenig Polemik, ein perfekt vorbereiteter Vorsitzender – das waren die Zutaten für eine spannende Verhandlung. Die Vorgeschichte: 2003 hatte das Bundeskartellamt hohe Bußgelder gegen die Unternehmen verhängt. Ein Kartellmitglied - Readymix, heute Cemex - hatte zuvor als Kronzeuge eingeräumt, verbotene Preisabsprachen mit anderen Zementfirmen getroffen zu haben. Doch mit der jetzigen Klage verlangen gerade nicht Bauunternehmen und andere Abnehmer Schadensersatz wegen jahrelang zu teuer bezahlter Zementlieferungen. Klägerin ist vielmehr die CDC oder auch Cartel Damage Claims AG, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Brüssel. Deren Initiator und Verwaltungsrat ist ein deutscher Kartellanwalt: Dr. Ulrich Classen aus Kaiserslautern.

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Die Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG und die United Soft Media Verlag GmbH dürfen vier Hörspiel-Folgen von "Die drei ??? Kids" nicht veröffentlichen. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einer einstweiligen Verfügung angeordnet. Hintergrund ist ein Streit zwischen den beiden Unternehmen und dem Hörspiellabel Europa der Sony BMG, Music Entertainment Germany GmbH um die Lizenzrechte an der bekannten Kinderbuch- und Hörspielserie "Die drei ???". Sony BMG und ihre Rechtsvorgängerinnen produzieren seit über 25 Jahren die ???-Hörspiele, basierend auf den Büchern der Reihe "Die drei ???", die seit fast 40 Jahren im Franckh-Kosmos Verlag erscheinen. Diese Bücher gehen auf die zehnbändige Serie "The Three Investigators" des US-amerikanischen Schriftstellers Robert Arthur zurück.