Verfahren

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Im Streit um die staatliche Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen hat die deutsche Industrie eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied kürzlich in neun Musterklageverfahren zugunsten der Deutschen Emissonshandelsstelle im Bundesumwaltamt (DEHSt) gegen die Unternehmen E.on, RWE, Mibrag, Steag, Swb, Lafarge Zement, St-Gobain Glas und Steinbeis Temming Papier. Konkret hatten sich die Unternehmen gegen die so genannte anteilige Kürzung der Emissionsberechtigungen zur Wehr gesetzt: Diese wurde von der DEHSt vorgenommen, nachdem 2004 die deutschen Unternehmen mehr Emissionsberichtigungsscheine beantragt hatten, als es die gesetzliche Regelung vorsah. Die Musterklagen wurden in zwei Gruppen verhandelt. Zum einen ging es um Klagen, die Anlagen betreffen, denen auf Basis vergangener Emissionsmengen Berechtigungen zugeteilt wurden. Zum anderen um Anlagen, die mit der damals besten verfügbaren Technik ausgestattet waren, so genannte Opitionsanlagen. Die Unternehmen der ersten Klagegruppe werden wahrscheinlich Berufung gegen das Urteil des VG Berlin einlegen, die zweie Klagegruppe wird nach Aussagen Beteiligter wohl mittels Sprungrevision direkt das Bundesverwaltunggericht anrufen.

  Juve Plus Goleo-Hersteller insolvent

Der Spielzeughersteller Nici, der unter anderem das WM-Maskottchen Goleo in Lizenz herstellt, hat am 16. Mai beim Amtsgericht Coburg Insolvenz angemeldet. Bereits zwei Tage später durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hof die Geschäftsräume. Seit dem 20. Mai sitzt der Firmengründer Ottmar Pfaff in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Hof wirft ihm Betrug in besonders schwerem Fall vor. Er soll Forderungen aus Scheingeschäften verkauft haben. So soll er im Verlauf der vergangenen sechs Jahre insgesamt gut 40 Millionen Euro kassiert haben.

  Juve Plus Erfolg mit Gleiss Lutz

Sieben führende Chemiekonzerne müssen wegen weltweiter Preisabsprachen auf dem Wasserstoffperoxid- und Perboratmarkt Bußgelder in Höhe von insgesamt 388 Millionen Euro zahlen.

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Am Ende hatten alle ein bisschen verloren. Die Kläger, weil der umstrittene Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) nun doch am Standort Schönefeld gebaut werden darf. Die Flughafengesellschaft, weil die mit dem Urteil verbundenen Lärmschutzauflagen den Traum vom international konkurrenzfähigen Drehkreuz Berlin in weite Ferne rücken. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitte März sein grundsätzliches Ja zum BBI an strenge Auflagen geknüpft. Jetzt muss der Nachtflugbetrieb für den geplanten Flughafen eingeschränkt werden. Auf den BBI soll bis 2011 der gesamte Luftverkehr der Region konzentriert werden, die innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel bis dahin geschlossen sein.

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Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt seit Anfang März gegen den ehemaligen Manager von Bayer 04 Leverkusen, Rainer Calmund, wegen des Vorwurfs der Untreue. Anlass waren Zahlungen in Höhe von rund 580.000 Euro, die an den Gütersloher Spielervermittler Volker Graul gezahlt wurden, ohne dass der Zweck der Zahlung derzeit eindeutig nachvollziehbar sein soll. Der Verein selbst und auch die Bayer AG hatten schon seit einiger Zeit intern ermittelt. Calmund hatte 2004 seinen Posten beim Bundesligisten Bayer Leverkusen aufgegeben.

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Privatisierte Kliniken müssen den Arbeitnehmeranteil ihrer Chefärzte an der Sozial- und Arbeitslosenversicherung übernehmen, wenn die Ärzte laut ihres Arbeitsvertrages Anspruch auf Versorgung wie ein Beamter haben. Das hat das Arbeitsgericht München entschieden. Insgesamt rund 60 Chefärzte hatten gegen die Städtischen Kliniken München GmbH geklagt. Sie wollten erreichen, dass die Kliniken auch den Arbeitnehmeranteil für sie tragen.

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Der Pay-TV-Anbieter Premiere und der Axel Springer Verlag dürfen bei ihren Programmzeitschriften weiter kooperieren. Dies entschied das Landgericht München I und wies damit die Klage des Heinrich Bauer Verlags gegen Premiere ab. Premiere hatte 2004 die eigenen Programmzeitschriften 'Premiere' und 'TV Kofler' eingestellt, ihre Abonnenten an die Axel Springer AG übertragen und sich verpflichtet, zukünftig für fünf Jahre exklusiv deren Programmzeitschrift 'TV Digital' zu vertreiben. Seither bekommt jeder Neuabonnent eines Pay-TV-Paketes zwei Ausgaben von TV Digital gratis und ein Abonnement hierfür angeboten. Der Bezahlsender erhält für jeden Abschluss eines Zeitschriftenabonnements Provisionen. Das Gericht sah zwar Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsbeeinträchtigung, wies die Klage jedoch ab, da die Kooperation durch eine Gruppenfreistellungsverordnung der EG erlaubt werde. Der Bauer Verlag hat noch nicht entschieden, ob er das jetzt ergangene erstinstanzliche Urteil anfechten wird, da es bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag.

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Der Softwarehändler Usedsoft darf künftig keine gebrauchten Lizenzen des Softwareanbieters Oracle mehr an Dritte verkaufen. Dies entschied das Landgericht München I durch eine einstweilige Verfügung. Usedsoft hatte die Softwarelizenzen vor allem Kunden angeboten, die bereits Oracle-Lizenzen besitzen und nun die Software an weiteren Arbeitsplatzrechnern nutzen wollen. Die Software selbst war dabei nicht Gegenstand des Angebots, wer diese noch benötigte, musste sie von der Oracle-Homepage herunterladen. Die Richter entschieden nun, dass es sich bei diesem Verfahren um eine Überdehnung des Erschöpfungsgrundsatzes handle, durch den bloßen Handel mit Lizenzen komme es zu einer unerlaubten Vervielfältigung der Software. Usedsoft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, eine Entscheidung ist im Sommer zu erwarten.

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Die Sachsen LB muss der Tutzinger IIL Industrie- und Immobilien-Leasing keinen Schadensersatz zahlen. Das Landgericht Leipzig wies eine Klage der IIL ab, mit der diese 140 Millionen Euro von der Sachsen LB forderte. Gestritten wurde um die MDL Mitteldeutsche Leasing, deren Anteilseigner IIL und Sachsen LB sind. IIL warf der Sachsen LB vor, die MDL systematisch heruntergewirtschaftet zu haben, um die IIL-Anteile günstig erwerben zu können. Die Leipziger Richter sahen diesen Vorwurf nicht als erwiesen an, eine Berufung ist möglich. Die Vorgänge rund um die MDL sind seit Jahren in den Schlagzeilen und auch ein Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit dem Thema. Im Zuge der Auseinandersetzungen hatten eine Reihe von Managern, darunter auch der ehemalige Chef der Landesbank, Michael Weiss, ihren Hut nehmen müssen.

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Der Bund muss gegen die Fluggesellschaft British Airways erlassene Zwangsgelder zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Mitte März einen entsprechenden Bescheid der Grenzschutzdirektion Koblenz über 1.000 Euro wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit aufgehoben. Das Ausländergesetz verpflichtet die Fluggesellschaften, Reisende ohne gültiges Visum auf eigene Kosten sofort wieder zurück zu fliegen. Andernfalls wird ein Zwangsgeld fällig. Diese Regelung stellte das BVerwG nun nicht grundsätzlich in Frage. Beanstandet wurde ein Formfehler: Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hatte im Jahr 2001 in einem nicht veröffentlichten Erlass die Zuständigkeit für die Anordnung der Zwangsgelder an die Bundesgrenzschutzdirektionen übertragen. Das hätte jedoch in einer öffentlich publizierten Rechtsverordnung erfolgen müssen.

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Die OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG hat erfolgreich mehrere internationale Nachahmer eines Herstellungsverfahrens von Federscharnieren für Brillenbauteile verklagt. OBE hatte zunächst vor dem LG München die österreichische Redtenbacher Präzisionsteile GmbH wegen der Nachahmung des Herstellungsverfahrens verklagt und war parallel in China gegen Kang Hua Glasses wegen der Nachahmung von Brillenbügel vorgegangen. In den USA hatte sie ein Verfahren gegen eine Kaufhauskette wegen des Vertriebs nachgeahmter Teile und in Italien gegen weitere Nachahmer angestrengt und verglichen. Anfang des Jahres urteilten nun das OLG München und ein chinesisches Gericht in der Sache. Nachdem OBE vor dem LG München noch unterlegen war, gab nun das OLG München der Klägerin recht. Das Verfahren ist derzeit vor dem BGH anhängig. Große Beachtung erfuhr vor allem das Urteil des chinesischen Gerichts. Kang Hua Glasses darf nicht länger die Produkte von OBE kopieren.

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