Verfahren

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Die Änderungsgenehmigung zur zivilen Nutzung des ehemaligen Militärflughafens Weeze-Larbruch ist aufgehoben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster im Januar. Das Flughafenareal war 2001 von einer niederländischen Investorengruppe übernommen worden, seit 2003 nutzt die Flughafen Niederrhein GmbH das Gelände. Unter anderem steuern die Gesellschaften Ryanair, HapagFly, Sky Airlines und Hamburg International den Flughafen an.

  Juve Plus Grünes Licht für Schönefeld-Ausbau

Der Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) darf am Standort Schönefeld gebaut werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche. Allerdings knüpfte das Gericht die Erlaubnis für das zwei Milliarden Euro schwere Investitionsprojekt an strenge Auflagen zum Lärmschutz und einen begrenzten Nachtflugbetrieb.Für das größte Verfahren in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts waren aus Klagen von rund 4.000 Anwohnern und vier Gemeinden 110 Klagen ausgewählt worden, die in vier Musterverfahren verhandelt wurden. Die Kläger hatten eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens angestrebt.

  Juve Plus Streit um Unwetterwarnungen

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf nicht mehr behaupten, die dem bekannten Meteorologen Jörg Kachelmann gehörende Meteomedia AG warne zu Quotensteigerungszwecken mehr als nötig vor Wettergefahren. Das Landgericht Köln hat im Streit um Unwetterwarnungen zwischen amtlichen und privaten Wetterdiensten eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen DWD erlassen. Dieser hatte in einer Pressemitteilung unter anderem erklärt, dass überzogene Warnungen immer wieder Bevölkerung und Katastrophenschützer verunsichern würden. Die einstweilige Verfügung ist verbunden mit der Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro.

  Juve Plus Hümmerich durch Zwei

„Die Gesamtstory wäre gut für eine Seifenoper“, sagt ein Hümmerich-Anwalt, und er übertreibt nicht. Nach diversen einstweiligen Verfügungen, einer Klage und zwei Ermittlungsverfahren kam im Januar die Scheidung für die überörtliche Kanzlei: Jetzt gibt es die Hümmerich Partnerschaft mit Büros in Halle und Dresden auf der einen Seite und Hümmerich legal mit dem Büro in Bonn auf der anderen. Und dabei wird es voraussichtlich auch bleiben: Unmittelbar vor Redaktionsschluss war eine Einigung zwischen den Büros überraschend in Sicht.Dass der Name Hümmerich von den Ostbüros weitergeführt werden darf, war zunächst einmal das Ergebnis eines Urteils des Landgerichts Halle vom Januar dieses Jahres, das JUVE vorliegt. Geklagt hatten zunächst die Bonner Anwälte um Namenspartner Prof. Dr. Klaus Hümmerich. Sie trugen vor, die Ostbüros aus der Partnerschaft ausgeschlossen zu haben. Die Anwälte aus Halle und Dresden erhoben Widerklage und behaupteten dasselbe umgekehrt – und bekamen Recht.

  Juve Plus In eigener Sache

"Wie bitte, das läuft immer noch?" So oder ähnlich reagierten die meisten Anwälte oder Inhouse-Juristen im Gespräch mit JUVE-Mitarbeitern, wenn die Rede auf ein Thema kam: den Prozess um die Zulässigkeit von Anwalts-Rankings im ‚JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien’. Als nun am 9. Februar der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung unter die Auseinandersetzung einen endgültigen Schlussstrich zog, konnte die Erfolgsnachricht auch bei JUVE zunächst niemand so richtig fassen. Nun sollte also nach fast sieben Jahren plötzlich alles vorbei sein?

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Die Tecta Axel und Werner Bruchhäuser oHG aus Lauenförde darf den berühmten Bauhaus-Hocker von Marcel Breuer nicht mehr herstellen und muss die Restbestände vernichten. Dies entschied der Urheberrechtssenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Ende Januar und bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz. Geklagt hatte die Knoll International S.p.A. aus Mailand, die das 1925 von Breuer entworfene Stahlrohrmöbel unter dem Namen 'Laccio' seit über 40 Jahren vertreibt. Dabei beruft sich Knoll auf einen Vertrag mit Breuer persönlich aus dem Jahr 1968. Die Richter entschieden nun, dass das deutsch-italienische Unternehmen dadurch die älteren Rechte an dem Hocker besitze. Neben dem Verbot und der Vernichtung der Restbestände verurteilten sie deshalb Tecta auch zu Schadensersatz und Auskunftserteilung.

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Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Koblenz kann wie geplant die Ausbauarbeiten an der B 49 (im Bereich Neuhäusel) vergeben. Die unterlegene Bieterin Heilit-Wörner Bau GmbH hatte gegen den Zuschlag an die Bilfinger Berger AG ein Nachprüfungsverfahren angestrengt. Auch in der zweiten Instanz vor dem OLG Koblenz hatte das Unternehmen damit jedoch keinen Erfolg.

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Die von der VG Wort verlangte Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro ist rechtens. Damit hat das OLG München im Dezember 2005 ein Urteil des LG München I bestätigt, allerdings den vorher zugesprochenen Zinsanspruch der VG Wort abgewiesen. Die Verwertungsgesellschaft hatte den PC-Hersteller Fujitsu Siemens stellvertretend für die PC-Branche auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe auf PCs und Notebooks verklagt. Damit soll ein Ausgleich für erlaubte Kopien von Texten an Autoren geschaffen werden, die von der VG Wort vertreten werden. Ursprünglich hatte die Klägerin eine Abgabe in Höhe von 30 Euro verlangt.

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Im so genannten Kautschukchemikalien-Kartell hat die EU-Kommission Ende Dezember wegen Preisabsprachen Bußgelder gegen einige Herstellerunternehmen verhängt: Bayer (58,8 Millionen Euro), Crompton (13,6 Millionen Euro, seit Mitte 2005 Teil von Chemtura) und die Repsol-Tochter General Química (3,3 Millionen Euro) hatten die Absprachen gestanden, woraufhin sich die Strafen um die Hälfte reduzierten. Bußgeldfrei blieb hingegen Flexys, das als erstes Unternehemen von der Kronzeugenregelung Gebrauch machte. Die vier slowakischen Unternehmen Duslo, Prezam, Vagus und Istrochem konnten die erhobenen Vorwürfe entkräften und wurden freigesprochen. Auch die US-amerikanische Kartellbehörde hatte in der Sache bereits früher Bußgelder gegen Bayer und Crompton verhängt.

  Juve Plus Keine Millionenentschädigung

Die ehemaligen Vorstände der Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) haften der Bank gegenüber nicht für Verluste aus Zinsderivatgeschäften. Das hat das Landgericht Frankfurt Ende Januar entschieden. Die AHBR hatte gegenüber den ehemaligen Vorständen, für die eine Haftpflichtversicherung für Führungskräfte abgeschlossen worden war, 250 Millionen Schadensersatz geltend gemacht. Zudem hatte die Bank eine Feststellungsklage mit einem Streitwert von 800 Millionen Euro erhoben zur Abgeltung möglicher Verluste aus laufenden Geschäften. Es ging insbesondere um Hilfsgeschäfte, die zum Ausgleich für Zinsverluste aus den Hypothekengeschäften getätigt worden waren.

  Juve Plus SMP-Pleite

Die multidisziplinäre Kanzlei Rödl & Partner muss keinen Schadensersatz an die durch den Finanzdienstleister SMP ("Sparen mit Plan") geschädigten Anleger zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof im Dezember auf eine Klage von Anlegern entschieden.

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