Verfahren

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Einen Vorwurf wollen wir uns nicht gefallen lassen: Dass an dieser Stelle immer nur Platz für Großinsolvenzen oder esoterische Verfahren sei. Denn, so werden viele von Ihnen denken, die deutsche Insolvenz-Realität ist vielschichtiger. Stimmt - und deswegen lesen Sie im Folgenden diesmal einen Querschnitt durch die bunte Welt der Firmenpleiten. Alles ist dabei: Vom Flughafen bis zum Geflügelhändler, vom Kunststoffproduzenten bis zum Buchverlag. Beginnen wollen wir aber mit der Bekleidungswirtschaft, die in den vergangenen Wochen arg gebeutelt war.

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Die Gewerkschaft ver.di muss mit dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen Tarifvertrag abschließen, der das Weihnachtsgeld der AWO-Mitarbeiter in der Höhe begrenzt. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in einem Beschlussverfahren entschieden. Ver.di und AWO hatten sich in einer Tarifeinigung auf Lohnsteigerungen und auf eine Begrenzung des Weihnachtsgeldes für die Jahre 2003 und 2004 auf die Höhe der Vorjahre geeinigt. Diese Begrenzung war allerdings nicht Bestandteil des Tarifvertrages geworden. Nach einem Tarifstreit über einen Reformtarifvertrag hatte die AWO alle Tarifverträge gekündigt.

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Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat das Ermittlungsverfahren gegen die beiden ehemaligen Borussia Dortmund-Manager Dr. Gerd Niebaum und Michael Meier mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das Verfahren war durch eine Strafanzeige der Anlegerschutz-Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in Gang gekommen. Im Zusammenhang mit dem Börsengang des Fußballclubs soll es zu Kursmanipulationen und Kapitalanlagebetrug gekommen sein. Die Ermittlungsbehörde vermochte keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Manager zu erkennen.

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Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in einem Urteil zur Erweiterung des Airbuswerks die Rechte von Industrieunternehmen erheblich gestärkt: Das Gericht hat entschieden, dass der planmäßige Ausbau des Airbuswerks mittelbar dem Gemeinnutz dient und der Kläger durch den Planfeststellungsbeschluss nicht in seinen Rechten verletzt wird. Damit hat ein Gericht erstmalig festgesetzt, dass private Unternehmen, sofern eine mittelbare Gemeinnützigkeit vorliegt, in Rechte Dritter eingreifen können. Bislang unterschieden Gerichte allein zwischen einem rein gemeinnützigen oder privatnützigen Projekt. Da jedoch das Projekt Airbus tausende Arbeitsplätze geschaffen hat, ist dieses dem Gericht zufolge auch als Vorhaben eines Privatunternehmens mittelbar gemeinnützig, womit das Recht des Einzelnen zurückstehen muss.

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Die Flughafen Düsseldorf GmbH kann ihren Bündelfunk-Auftrag wie geplant an EADS Telecom Deutschland GmbH vergeben. Dies ist das Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Düsseldorf, das der nicht zum Zuge gekommene Bieter Frequentis angestrengt hatte. Das Verfahren ist auch deshalb für die Branche wichtig, weil derzeit der Bund und die Länder mit BOS Net ebenfalls ein Bündelfunksystem anbieten und weitere Flughafen ebenfalls ein solches System wünschen.

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Die Beihilfen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die so genannte Holzstadt in Wismar sind rechtens. Mit rund 24 Millionen Euro soll die Entwicklung eines Areals am Hafen der alten Hansestadt gefördert werden. Entstehen sollen neben Büros und Wohnungen auch Unterhaltungs- und Wissensangebote zum Thema Holz. Mehrere wichtige Unternehmen der Holzindustrie sind in Wismar engagiert, darunter die Firmen Klausner, Egger und Hüttemann.

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Sparkassen müssen ihre Aufträge nicht öffentlich ausschreiben. Dies entschied das OLG Rostock in einem Nachprüfungsverfahren. Die Heros Transport GmbH hatte in erster Instanz vor der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag eingereicht, weil die Ostseesparkasse Rostock Aufträge unter anderem für Wert- und Sicherheitstransporte nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Die Rostocker OLG-Richter befanden nun, dies sei rechtens gewesen. Als Begründung führten sie an, dass es sich bei der Sparkasse nicht um einen öffentlichen Auftraggeber handele.

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Ende Mai endete nach fast sechs Jahren das juristische Nachspiel um das erste reguläre deutsche Börsen-Delisting der Ingram Macrotron AG mit einem Vergleich. Hintergrund ist die Übernahme des IT-Großhändlers Macroton aus Dornach bei München durch den US-Wettbewerber Ingram Micro Inc. (JUVE 02/00). Den darauf folgenden Hauptversammlungsbeschluss zum angestrebten Delisting hatten Minderheitsaktionäre und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) angefochten und bis zum Bundesgerichtshof durchprozessiert (JUVE 03/01, 10/02, 12/04).

  Juve Plus Geldwäsche-Affäre bei Commerzbank

Über Konten der Commerzbank soll Geld gewaschen worden sein. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt und hat unter anderem die Räume des Bankhauses durchsucht. Beschuldigt ist nicht die Commerzbank selbst, sondern, soweit derzeit bekannt, neben dem bereits zurückgetretenen Bankenvorstand Andreas de Mazière auch die beiden ehemaligen Commerzbank-Mitarbeiter und heutigen Chefs der Firma Eurokapital Michael North und Vadim Vinogradow.

  Juve Plus Lebensversicherungs-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen erheblich gestärkt. Nach einem Grundsatzurteil müssen die Verträge künftig transparenter gestaltet sowie die Kunden angemessen an den Überschüssen beteiligt werden. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2007 Neuregelungen zu schaffen, um die Versicherten besser zu schützen.

  Juve Plus VW-Affäre

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt nach Strafanzeigen durch die Volkswagen AG gegen den Ex-Skoda-Personalchef Helmuth Schuster und seinen Mitarbeiter Klaus Joachim Gebauer wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges. Die beiden Mitarbeiter sollen Medienberichten zufolge Geld, das eigentlich VW oder der tschechischen VW-Tochter Skoda zugestanden habe, auf eigene Konten umgeleitet haben. Zudem soll Schuster Schmiergeld von Zulieferern verlangt haben.