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Der Bundesgerichtshof hat vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben und die Verfahren zur neuen Verhandlung zurückverwiesen (Az. I ZR 227/25, I ZR 228/25, I ZR 229/25 und I ZR 230/25). Vier Privatpersonen hielten die ihnen 2023 erteilten Datenkopien für zu kryptisch. Sie verlangten mehr Auskunft zur Berechnung ihrer Scorewerte sowie Ersatz ihrer vorgerichtlichen Kosten. Nach Niederlagen vor den Landgerichten in Chemnitz, Leipzig und Görlitz hatte das OLG Dresden ihnen teilweise recht gegeben.