Die Strabag begründete die Schritte bei der Hauptversammlung damit, dass sie „Nachteile und Risiken“ in Kauf nehmen müsse, wenn Deripaskas Gesellschaft Rasperia Trading weiterhin einen Anteil von 27,8 Prozent hält. Denn ihm kommt mit der aktuellen Beteiligung eine Sperrminorität zu. Zudem könnte die Beteiligung in dieser Höhe auch in Investitionskontrollverfahren Schwierigkeiten auslösen.
Der Baukonzern führt außerdem Auftragsvergaben an, bei denen sie schlechtere Chance habe mit Deripaska als wirtschaftlichem Eigentümer. Das dürfte unter anderem in Polen und Tschechien der Fall sein, die 2022 mit 1,13 und 1,09 Milliarden Euro rund 12 Prozent der Bauleistung des Konzerns ausmachten. Auch bei finanzierenden Banken und bei Versicherungsunternehmen fürchtet das Unternehmen Nachteile, und Wertpapieranalysten würden die aktuelle Eigentümerstruktur als Risikofaktor einstufen.
Stufenweises Vorgehen
Die Kapitalmaßnahmen sollen in mehreren Schritten erfolgen. Ziel ist es, den Rasperia-Anteil durch die Ausgabe von knapp 25 Millionen neuer Aktien letztlich unter die Schwelle von 25 Prozent zu drücken. Denn neue Anteilsscheine sollen ausschließlich an die Kernaktionäre Haselsteiner, Uniqa und Raiffeisen sowie die Kleinaktionäre im Streubesitz gehen – nicht an Rasperia. Ein Abschluss der Maßnahmen ist frühestens im 1. Quartal 2024 geplant.
| Die Aktionärsstruktur bei der Strabag | |
| Uniqa/Raiffeisen | 29,5% |
| Haselsteiner | 28,3% |
| Rasperia | 27,8% |
| Streubesitz | 11,7% |
| eigene Aktien | 2,7% |
| Quelle: Strabag SE, Stichtag: 10. Februar 2023 |
Aufgrund des Verfahrens um die Hauptversammlungsbeschlüsse 2023 sind die neuen Aktien der Emittentin in einer eigenen Sammelurkunde verbrieft. Sie bekommen eine eigene ISIN-Nummer und bleiben von den derzeit bestehenden Aktien der SE getrennt. Dadurch bleibt eine Rückabwicklung möglich, falls die Anfechtungsklage Erfolg haben sollte.
Berater Strabag
Inhouse Recht (Wien): Meera Ramakrishnan (Leiterin Corporate Österreich)
bpv Hügel (Wien): Dr. Christoph Nauer (Federführung; Corporate/M&A, Kapitalmarktrecht), Florian Plattner (Prozessführung), Kornelia Wittmann, Gerald Schachner (beide Steuerrecht), Dr. Christian Schneider (Öffentliches Recht/Sanktionsrecht); Associates: Roland Juill (Corporate/M&A, Kapitalmarktrecht), Dr. Johannes Mitterecker (Corporate/M&A), Barbara Valente, Jasmin Slavik (beide Corporate/M&A, Kapitalmarktrecht), Anna Zirkler (Prozessführung), Lucas Hora (Steuerrecht; letztere vier Rechtsanwaltsanwärter)
Berater Großaktionäre
Pistotnik & Krilyszyn (Wien): Dr. Karl Pistotnik – aus dem Markt bekannt
Herbst Kinsky (Wien): Dr. Philipp Kinsky – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Das Team um bpv-Partner Nauer beriet die Strabag bereits im Zusammenhang mit den früheren sanktionsbedingten Maßnahmen 2022. Darunter fiel das Pflichtangebot der Kernaktionäre vom August 2022, im Zuge dessen die Strabag einen Aktenanteil von 2,7 Prozent erwarb und nun als eigene Aktien hält. Damals gehörte dem bpv-Team auch der Salary-Partner Dr. Daniel Reiter an. Er wechselte im Frühjahr 2023 zur Wiener Kanzlei Garger Spallinger.
Deripaskas Gesellschaft Rasperia geht vor dem Landesgericht Klagenfurt gegen den Punkt 7 der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 16. Juni 2023 vor (Gz: 21 Cg 20/23k). Sie hatte sich bereits im Vorjahr gegen die Beschlüsse der außerordentlichen und der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022 gewehrt (Gz. 27 Cg 13/22y und 49 Cg 63/22p). Dabei ging es unter anderem darum, dass die Aktionäre den Vertreter von Rasperia aus dem Aufsichtsrat ausschlossen. In allen drei Verfahren sind derzeit Rechtsmittel anhängig.