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Außenwirtschaftsrecht: Trump 2.0 rüttelt an Grundfesten der Weltwirtschaft

Trump 2.0, Russland-Sanktionen und Rüstungs-Compliance: JUVE zeigt, welche Kanzleien in turbulenten Zeiten die besten Antworten liefern.

von Konstanze Richter, Julia Beyen

Die weltpolitische Lage verschärft sich stetig und mit ihr die Unsicherheit bei Unternehmen, die globalen Handel betreiben. Sorgen bereiteten zuletzt vor allem die erratische Außenpolitik der US-Regierung in Bezug auf Zölle sowie der sich zuletzt ausbreitende Krieg im Nahen Osten samt massiver Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Kanzleien reagieren darauf, indem sie dieses Beratungsgebiet strategisch ausbauen, wie unser neues Ranking Außenwirtschaftsrecht zeigt.

Zudem entwickeln sich die USA unter Trump nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich immer mehr zum Risikofaktor. „Die extraterritoriale Wirkung der US-Gesetze wird immer noch unterschätzt“, unterstreicht ein erfahrener Anwalt. Dabei beziehen die weiter fortschreitende Technologisierung und der gesteigerte Einsatz von Software in so gut wie allen Branchen fast schon zwingend das US-Exportkontrollrecht mit ein. Hier sind neben Großkanzleien mit starkem US-Bezug wie Baker McKenzie, DLA Piper und Dentons auch kleine Einheiten mit ausgewiesener US-Kompetenz wie Haellmigk regelmäßig gefragte Ansprechpartner.

Compliance bei Rüstungsprojekten im Fokus

Parallel dazu bleibt das Russland-Embargo das dominierende Thema der meisten Außenwirtschaftspraxen. Neben der Implementierung neuer Sanktionspakete in interne Compliance-Programme geraten zunehmend komplexe Detailfragen in den Fokus, etwa im Zusammenhang mit Altverträgen. Schon kleine Fehler können schwerwiegende Konsequenzen haben. So steigt die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen AWG-Verstößen weiter an. Betroffene suchen häufig Rat bei Kanzleien wie Noerr oder DLA Piper, die ihre ausgeprägte Erfahrung im Sanktionsrecht mit der Kompetenz im Wirtschaftsstrafrecht verknüpfen.

Darüber hinaus bauen viele Unternehmen ihre Compliance-Strukturen weiter aus – ein Trend, der die seit Jahren zunehmende Verzahnung von Außenwirtschafts- und Compliancepraxen weiter verstärkt. Traditionell ist diese bei Baker McKenzie, Gleiss Lutz und Oppenhoff & Partner eng ausgeprägt.

Besonders wichtig ist dies für die wachsende Zahl an Unternehmen aus der Zuliefererindustrie und dem Maschinenbau sowie Technologie-Start-ups, die ihre Produktion auf den Verteidigungssektor ausrichten wollen und deren Waren daher dann dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Umstrukturierungen dieser Art erfordern oft ein Zusammenspiel aus außenwirtschaftsrechtlicher Kompetenz mit gesellschafts- und vergaberechtlichen Themen sowie Finanzierungsfragen. Diese Mandanten wenden sich daher gerne an Kanzleien mit jahrelanger Erfahrung in der Rüstungs- und Sicherheitsbranche sowie ausgewiesener Vergaberechtskompetenz, darunter Oppenhoff & Partner, Dentons, Hogan Lovells und Blomstein.

Auch das Zollrecht rückt weiter in den Vordergrund. Neben der unberechenbaren Zollpolitik der USA ist die zolltarifliche Einreihung von Waren für die Beratung zum Sanktionsrecht ebenso zentral wie für zahlreiche EU-Regularien, darunter CBAM und EUDR. Hier sind Kanzleien, die über tiefe zollrechtliche Kompetenzen verfügen und zudem ihre außenwirtschaftsrechtliche Beratung gezielt mit ESG-Themen verbinden, im Vorteil. Zu ihnen zählen GvW Graf von Westphalen und Cattwyk.

Auf nach Brüssel

Im Aufwind befinden sich schließlich auch Handelsschutz-Themen: Antidumping- und Antisubventionsverfahren sowie Fragen rund um Freihandelsabkommen beschäftigen Unternehmen angesichts des gestiegenen Preisdrucks immer intensiver. Von diesem Trend profitieren nicht nur Großkanzleien mit etablierten Brüsseler Büros wie CMS Hasche Sigle, Hogan Lovells, Noerr oder GvW Graf von Westphalen, sondern auch spezialisierte kleinere Einheiten wie Cattwyk und Blomstein, die ihre Präsenz in der EU-Hauptstadt gezielt ausbauen, um Mandanten im direkten Umfeld der europäischen Institutionen noch näher begleiten zu können.

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