Juve Plus Verjährungsfalle für Nachzügler

BGH zum Letzten: Tretter hält EY aus Wirecard-Musterverfahren heraus

Der III. Zivilsenat bestätigt den Teilmusterentscheid aus München: Schadensersatzansprüche gegen die Wirecard-Prüferin EY fallen nicht ins KapMuG-Verfahren. Mehr als 1.000 Rechtsbeschwerden scheitern. Für Anleger birgt der Beschluss ein unterschätztes Verjährungsrisiko.

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Nach dem Kollaps des Dax-Konzerns Wirecard im Juni 2020 bündelt das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) seit 2022 das bislang größte Kapitalanleger-Musterverfahren der deutschen Rechtsgeschichte. Mehr als 9.200 Einzelklagen mit Forderungen von über 1,9 Milliarden Euro sind dort anhängig. Zentrale Beklagte neben dem früheren Vorstandschef Markus Braun und dem Insolvenzverwalter ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die mutmaßlich manipulierten Konzernabschlüsse der Wirecard AG von 2014 bis 2018 jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken testiert hatte – und als einzige Beklagte substanziell solvent ist.

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