Nach einer monatelangen Beweisaufnahme wies das höchste englische Gericht eine Schadensersatzklage der UBS über 350 Millionen Euro ab. Es ging um umstrittene Finanzwetten mit sogenannten Credit Debt Obligations (CDO), die die Wasserwerke 2006 mit der UBS, der LBBW und der Depfa Bank abgeschlossen hatte. Diese sind laut Urteil auf Vermittlung von Beratern zustande gekommen, mit denen die Klägerin eng zusammenarbeitete. Daher seien die Geschäfte nichtig gewesen, die Risiken jedoch der UBS zuzuordnen. Auch die Widerklage der KWL gegen die Bank wurde abgewiesen, womit die Wasserwerke einen bereits geleisteten Beitrag über 67 Millionen US-Dollar gefordert hatten.
Obwohl die Stadt Leipzig letztlich nicht in dreistelliger Millionenhöhe haften muss, kommen auf ihre kommunale Tochter signifikante Zahlungen zu. Denn beide Parteien hatten eine Antrittsprämie von 28 Millionen US-Dollar vereinbart, die nun zurückerstattet werden muss. Außerdem muss die KWL weitere Kosten von umgerechnet 10,6 Millionen Euro an die UBS überweisen, die unter anderem durch die Rückabwicklung der Finanzgeschäfte entstehen.
Wie viele andere ostdeutsche Kommunen hatte Leipzig Anfang der 2000er-Jahre Geschäfte mit der eigenen Infrastruktur betrieben. Über die Tochter KWL wurden seinerzeit Klärwerke an Investoren verkauft und wieder zurückgemietet. Für solche Sale-and-lease-back-Transaktionen hatten die Wasserwerke eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen und die CDO-Risiken übernommen. Für die Finanzwetten war die Ex-Führungsriege um den damaligen Geschäftsführer Klaus Heininger verantwortlich.
Die Finanzwetten floppten in der Wirtschaftskrise. Neben der UBS machten auch die ebenfalls beteiligten Depfa Bank und LBBW Bank Ansprüche gegen die KWL geltend. In einem jahrelangen Streit über die Zuständigkeit konnte sich letztlich London gegenüber dem Leipziger Landgericht als Gerichtsstand durchsetzen. Lediglich die LBBW-Klage wurde seinerzeit in Leipzig verhandelt, die Zivilklage ist aktuell in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Dresden anhängig. Der Ex-Geschäftsführer Heiniger wurde im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, hat aber Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) waren durch Finanzwetten in Schwierigkeiten geraten. Ein ebenfalls langjähriger Rechtsstreit zwischen den Verkehrsbetrieben, der Investmentbank JP Morgan sowie der mitbeklagten Kanzlei Clifford Chance endete in diesem Frühjahr vor dem London High Court mit einem Vergleich.
Vertreter UBS (London Branch) und UBS Global Asset Management (UK)
Brick Court‘s Chambers (London): Richard Slade, Jonathan Dawid, Edward Harrison
Gibson Dunn & Crutcher (London): Charlie Falconer
Mayer Brown (London): Ian McDonald
Vertreter Kommunale Wasserwerke Leipzig
Brick Court’s Chambers (London): Tim Lord, Simon Salzedo, Stephen Midwinter, Craig Morrison
Addleshaw Goddard (London): Michael Barnett, Louisa Caswell, Associate: Chiz Nwokonkor
Noerr (München): Christine Volohonsky (Federführung), Detlev Strässer, Otto Stolberg-Stolberg (Dresden), Dr. Philipp Göz (alle Litigation), Dr. Daniel Rücker (IT), Dr. Wolfgang Schelling (Arbeitsrecht), Associate: Lucy Holden, Stefanie Raschke (beide Litigation), Ethel Nanaeva (Gesellschaftsrecht)
Vertreter Depfa Bank
Fountain Court’s Chambers (London): David Railton, Edward Levey, Richard Power
Dentons (London): Richard Caird
Vertreter LBBW
Maitland Chambers (London): Nicholas Peacock, Catherine Addy, Fiona Dewar
Baker & McKenzie (London): Arun Srivastava; Associates: Henry Garfield, Doug Robinson
London, High Court
Stephen Males (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: In dem Verfahren vertrauten die Parteien auf ihre langjährigen Prozessvertreter. Noerr hatte bereits in diesem Frühjahr als Vertreterin der BVG vor dem High Court einen Achtungserfolg verbuchen können. Auch hier zeichnete die Münchner Litigation-Partnerin Volohonsky für die Leitung des Teams verantwortlich. Ursprünglich wurden sowohl der BVG- als auch der KWL-Komplex von Christian Stempfle betreut. Dieser hatte vor allem das Ringen um den Gerichtsstandort Leipzig begleitet, in der Folge ging die Verantwortung jedoch auf Volohonsky und den erfahrenen Dresdner Partner Otto Stolberg-Stolberg über. Im Frühjahr 2013 wechselte Stempfle von Noerr zur US-Kanzlei Reed Smith.
In dem zähen Ringen zwischen den Gerichten zogen die Parteien zudem prominente Gutachter zur Hilfe. So unterstützte der Münchner Rechtsprofessor Dr. Horst Eidenmüller die Position der KWL-Seite, während sich die UBS den Düsseldorfer Orrick Herrington & Sutcliffe-Partner Prof. Dr. Siegfried Elsing zur Seite holte.
Bei Depfa und LBBW gibt es hinsichtlich der Streitigkeiten in Deutschland einige Unterschiede. Während Depfa vor dem Londoner High Court Dentons mandatierte, betreute in Deutschland laut JUVE-Informationen Hengeler Mueller den Fall. Für die LBBW zeichnete sich in der Zivilklage zunächst Baker & McKenzie verantwortlich. Jedoch betreut Dr. Mathias Wittinghofer das Mandat nach seinem Wechsel nun unter der Flagge von Herbert Smith Freehills weiter.