Im Zentrum des Kartells standen koordinierte Blei-Aufschläge, die über ein Fachmagazin veröffentlicht wurden. Die Absprachen könnten zu höheren Kosten für europäische Automobilhersteller geführt haben. Laut EU-Kommission haben die bebußten Unternehmen mit der Kronzeugin Clarios zwischen Juli 2005 und Ende 2017 die wettbewerbswidrigen Vereinbarungen getroffen.
Clarios, ehemals JC Autobatterie und Teil von Johnson Controls, ging straffrei aus. Das Unternehmen hatte als Kronzeugin die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Parallel stellte die Kommission das Verfahren gegen den Batteriehersteller Banner und den Dienstleister Kellen ein.
Koordinierte Aufschläge für Blei
Im Zentrum der Zuwiderhandlung standen laut der Kommission sogenannte Eurobat-Aufschläge. Blei ist das wichtigste Eingangsmaterial bei der Herstellung von Starterbatterien und zugleich der größte Kostenfaktor. Für Kfz-Batterien wird Blei benötigt, das reiner ist als das an der Londoner Metallbörse gehandelte Material. Batteriehersteller zahlen ihren Lieferanten daher einen Aufschlag für die Beschaffung von Blei mit den erforderlichen Eigenschaften. Dieser Aufschlag wird in Fachkreisen ‚Premium‘ genannt.
Die vier Hersteller vereinbarten laut der Kommission, über den Eurobat-Verband auf Basis ihrer Einkaufspreise einen durchschnittlichen Aufschlagspreis zu berechnen und diesen in Preisverhandlungen mit Autokonzernen zu verwenden. Ziel der Absprache war es laut den Ermittlern, die daraus resultierenden Aufpreise auf einem höheren Niveau zu halten, als es ohne Koordination der Fall gewesen wäre.
Die Kommission betont in ihrer Mitteilung, dass Aufschläge grundsätzlich ein zulässiges Instrument seien, um Änderungen der Rohstoffkosten an Kunden weiterzugeben. Geheime Absprachen zur Einführung eines solchen Aufschlags als branchenweite Norm seien jedoch eindeutig rechtswidrig.
Höchste Einzelstrafe trifft Exide mit 30 Millionen Euro
Bei der Bemessung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission den durchschnittlichen Jahresumsatz der Hersteller mit Kfz-Starterbatterien in Europa, die Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung sowie die Marktanteile der Unternehmen.
Exide muss mit 30 Millionen Euro die höchste Einzelstrafe zahlen. Gegen Rombat verhängte die Kommission eine Geldbuße von rund 20,2 Millionen Euro, wobei die Muttergesellschaft Metair für etwa 11,6 Millionen Euro gesamtschuldnerisch haftet. Elettra, der Vorgänger von FET, wurde mit rund 15,6 Millionen Euro bestraft. FET selbst muss etwa 6,1 Millionen Euro zahlen, wovon die Muttergesellschaft Resonac für rund 5,4 Millionen Euro gesamtschuldnerisch haftet.
FET und Rombat erhielten wegen ihrer Kooperation im Rahmen der Kronzeugenregelung Ermäßigungen von 50 beziehungsweise 30 Prozent. Mehrere Unternehmen hatten zudem geltend gemacht, die Geldbuße nicht zahlen zu können. Die Kommission gewährte nach Prüfung der finanziellen Lage einem der Antragsteller eine Ermäßigung und räumte mehreren Unternehmen die Möglichkeit ein, ihre Strafe in Raten zu zahlen.
Fachverband als Vermittler bestraft
Gegen den Fachverband Eurobat verhängte die Kommission eine Geldbuße von 125.000 Euro als Pauschalbetrag. Die Behörde begründet dies mit der Vermittlerrolle des Verbands bei den wettbewerbswidrigen Absprachen. Der Umstand, dass sowohl Eurobat als auch seine Mitglieder bestraft werden, sei laut der Kommission ein wichtiges Signal: Wirtschaftsverbände müssten sicherstellen, dass sie keine Verhaltensweisen oder Kontakte zwischen ihren Mitgliedern fördern, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen.
Die Vertreter im Überblick:
Clarios
Morrison & Foerster (Brüssel): Alexander Israel (Federführung), Jan Lang; Associates: María Álvarez-Requejo (London), Alexander Laute, Ella Edye (beide Brüssel; alle Kartellrecht)
Rombat/Metair
Gleiss Lutz: Dr. Petra Linsmeier (München), Dr. Ulrich Soltész (Brüssel); Associate: Johanna Bottyansy (alle Kartellrecht)
Herbert Smith Freehills Kramer (Düsseldorf): Dr. Marcel Nuys, Kyriakos Fountoukakos (Brüssel); Associate: Dr. Christoph Loy (alle Kartellrecht)
Exide
Willkie Farr & Gallagher (Frankfurt): Dr. Georg Weidenbach, Jan Vollkammer; Associates: Dr. Andreas Mildner, Tom Piepenbrock (alle Kartellrecht)
Vertreter FET
Slaughter and May (Brüssel): Jordan Ellison (Kartellrecht)
Eurobat
WilmerHale (Brüssel): Frédéric Louis, Cormac O’Daly (beide Kartellrecht)
Banner
Haslinger Nagele (Wien): Dr. Alexander Hiersche, Martin Stempkowski (beide Federführung), Martin Oder; Associates: Sissy Kitzmüller, Julia Ruiter (alle Kartellrecht; letztere Rechtsanwaltsanwärterin)
Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb (Brüssel): Dr. Tobias Maass (Case Manager)
Hintergrund
Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt.
Als Kronzeugin Clarios den Fall 2017 ins Rollen brachte, war ihr federführender Anwalt Alexander Israel noch Partner bei Noerr. Der Hersteller folgte Israel 2019 zu Cooley und schließlich 2025 zu Morrison Foerster. Den ersten Kontakt zum Unternehmen, damals noch Johnson Controls, hatte Israel bereits 2012 als WilmerHale-Associate – damals ging es an der Seite des Partners Prof. Dr. Sven Voelcker, der kurz darauf zu Latham & Watkins wechselte, um Kartellvorwürfe zu Altbatterien.
Auch Exide ist ihrem Anwalt bereits über mehrere Kanzleiwechsel hinweg gefolgt. Als das Verfahren begann, war Georg Weidenbach Partner bei Latham, 2020 wechselte er zu Gibson Dunn & Crutcher, 2025 schließlich zu Willkie.
Gleiss Lutz und Herbert Smith in gemeinsamer Mission
Ein besonderer Fall ist der rumänische Hersteller Rombat, den vor allem Gleiss Lutz im EU-Verfahren vertreten hat. Dessen südafrikanisches Mutterunternehmen Metair wirft der EU-Kommission vor, die rechtliche Vermutung, dass Metair als Muttergesellschaft einen entscheidenden Einfluss auf Rombat in dieser Angelegenheit ausgeübt habe, falsch anzuwenden.
Metair begründet dies damit, dass die wesentlichen Entscheidungen bezüglich der Preisabsprachen bereits vor der Übernahme von Rombat durch Metair im Jahr 2012 fest etabliert waren. Diese Praktiken seien zudem während der Due-Diligence-Prüfung, die von externen Beratern durchgeführt wurde, nicht identifiziert worden.
Gegen Ende des Bußgeldverfahrens mandatierte Metair zusätzlich Herbert Smith für eine Second Opinion. Der Kontakt kam nach JUVE-Informationen über den Frankfurter M&A-Partner Dr. Julius Brandt zustande. Das Herbert Smith-Team hatte in ähnlicher Konstellation bereits im Frühjahr für Mitsubishi ein Kartellverfahren der EU und der britischen Wettbewerbsbehörde im Fall Altfahrzeugrecycling abgeschlossen. In beiden Fällen haben die Partner Nuys (Düsseldorf) und Fountoukakos (Brüssel) eng zusammengearbeitet.
Obwohl die Batteriehersteller betonen, dass die möglichen Preisabsprachen nur den sogenannten Premium-Aufschlag betreffen, also einen Bruchteil des Gesamtpreises für Autobatterien, gehen Marktbeobachter davon aus, dass der Fall Schadensersatzklagen nach sich ziehen wird.