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Die Entscheidung ist das zweite große Urteil in Folge gegen die mühsam im Juni 2021 ausgehandelte Vergleichsarchitektur im VW-Dieselskandal. Ende September 2025 hatte bereits der Bundesgerichtshof den zentralen Deckungsvergleich mit den D&O-Versicherern über 270 Millionen Euro für nichtig erklärt (Az. II ZR 154/23) und zugleich die Haftungsvergleiche mit Ex-Konzernchef Martin Winterkorn (11,2 Millionen Euro) und mit Stadler (4,1 Millionen Euro) zur neuen Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen.