Juve Plus Nach Anlegerklagen

OLG Celle kippt Haftungsvergleich zwischen VW und Ex-Audi-Chef Stadler

Nach dem Deckungsvergleich fällt nun auch der Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler: Das OLG Celle hat den Zustimmungsbeschluss der VW-Hauptversammlung 2021 für nichtig erklärt. Die Aktionäre waren demnach nicht hinreichend über die Vermögensverhältnisse Stadlers informiert.

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Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler bei einer Gerichtsverhandlung zum Dieselskandal vor dem Landgericht München im Mai 2023.

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Die Entscheidung ist das zweite große Urteil in Folge gegen die mühsam im Juni 2021 ausgehandelte Vergleichsarchitektur im VW-Dieselskandal. Ende September 2025 hatte bereits der Bundesgerichtshof den zentralen Deckungsvergleich mit den D&O-Versicherern über 270 Millionen Euro für nichtig erklärt (Az. II ZR 154/23) und zugleich die Haftungsvergleiche mit Ex-Konzernchef Martin Winterkorn (11,2 Millionen Euro) und mit Stadler (4,1 Millionen Euro) zur neuen Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen.

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