Verfahren

  Juve Plus Berliner Energiewende vor Gericht

Vattenfall darf das Berliner Fernwärmenetz behalten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Streit zwischen dem Energieunternehmen und dem Land Berlin entschieden. Berlin hatte versucht, die Rekommunalisierung des Wärmenetzes einzuklagen, verlor aber nun auf ganzer Linie. Berufung wurde nicht zugelassen.

  Juve Plus Kopierschutz

Der Amazon-Dienst Prime Video kann seinen Betrieb fortsetzen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs des Internetriesen mit der Verwertungsgesellschaft WiLAN. Die beiden beendeten mit einer Lizenzvereinbarung ihre Patentverfahren vor deutschen Gerichten.

  Juve Plus BGH

Das Aids-Medikament Isentress von Merck darf weiter vertrieben werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte gestern im Eilverfahren eine Entscheidung des Bundespatentgerichts. Dies hatte entschieden, dass das japanische Pharmaunternehmen Shionogi dem Wettbewerber Merck eine Zwangslizenz an seinem europäischen Patent zum HIV-Wirkstoff Raltegravir einräumen muss.

  Juve Plus Bundesverfassungsgericht

Das Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist in weiten Teilen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach den Beschwerden von fünf Gewerkschaften entschieden. Allerdings muss der Gesetzgeber in wichtigen Punkten nachbessern: Das gilt zum Beispiel für die Bedürfnisse einzelner Berufsgruppen in den Gesamttarifverträgen. Ungewöhnlich: Der Erste Senat fällte die Entscheidung nicht einstimmig, zwei Mitglieder gaben ein Sondervotum ab.

  Juve Plus Steuerstreit

Dortmunds Wettbürosteuer ist nicht zulässig – zumindest in ihrer derzeitigen Form. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Viele nordrhein-westfälische Kommunen erheben diese junge Vergnügungssteuer bereits oder wollen sie einführen, um die Stadtkassen aufzubessern und unerwünschten Wettbürowildwuchs einzudämmen.

  Juve Plus Drohnenprojekt

Die Drohnenbeschaffung der Bundeswehr ist nun vergaberechtlich abgesegnet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Anhörungsrüge des Drohnenherstellers General Atomics zurückgewiesen. Im Bieterverfahren um die Auftragsvergabe hatte der US-Konzern gegen eine Airbus-Tochter verloren und war dagegen mehrfach vorgegangen. Vorerst ist die Gerichtsentscheidung jedoch unerheblich: In der vergangenen Woche legte die SPD gegen das Rüstungsprojekt von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ein Veto ein und legte das Drohnenprojekt damit auf Eis.

  Juve Plus Prozessauftakt um Oktoberfest-Party

Gestern hat vor dem Landgericht München der Prozess gegen den ehemaligen Linklaters-Partner Thomas E. begonnen, in dem es um den Vorwurf der Vergewaltigung und vorsätzlichen Körperverletzung geht. Dabei standen nachmittags Linklaters und ihr Umgang bei der Aufklärung der Geschehnisse im Mittelpunkt. Als Zeuge sagte dazu der ehemalige Senior-Partner der Kanzlei, Dr. Carl-Peter Feick, aus.

  Juve Plus Keine Vertragsverletzung

Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn verstößt nicht gegen EU-Verträge. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Rügen der EU-Kommission im Wesentlichen abgewiesen. Die Richter konnten keine Wettbewerbsverletzung erkennen, bemängelten aber die intransparente Querfinanzierung der DB Netz. Damit ist die zentrale Kritik der EU-Kommission vom Tisch – und auch eine aufwendige Trennung der DB Netz vom Rest des Konzerns.

  Juve Plus Motorenöl

Im Streit um die Verwendung der Unionsmarke ‚STIHL‘ hat der schwäbische Motorsägenhersteller Andreas Stihl auch die zweite Runde gewonnen. Das Oberlandesgericht Mannheim verbot der Sudheimer Car Technik verschiedene Bezeichnungen für ihr Motorenöl, die an die Marke ‚STIHL‘ erinnern. Dabei ging es unter anderem um das Zeichen ‚STL‘. Stihl befürchtete Verwechslungsgefahr und klagte.

  Juve Plus Ok, Google

Die EU-Kommission hat Google ein Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden Euro auferlegt. Bei seinem Dienst Google Shopping benachteilige das Unternehmen Konkurrenten bei Suchergebnissen und nutze damit seine Marktmacht aus. Was die eine Seite nun als Sieg über die Allmachtposition des Internetriesen feiert, wertet die andere als Angriff eines Dinosauriers auf ein zeitgemäßes Geschäftsmodell.

  Juve Plus Bettgeschichten vorm BGH

Mo von E15 oder Malm von Ikea: Welches Bett war zuerst da? Damit musste sich der Bundesgerichtshof in einem designrechtlichen Streit befassen. Dabei ging es um die Frage, an welche Voraussetzungen ein sogenanntes Vorbenutzungsrecht bei Designs geknüpft ist. Dieses Recht beansprucht Ikea im Bettenstreit für sich – zu Unrecht, wie der BGH nun entschieden hat. Nach diesem Etappensieg des Designmöbel-Unternehmens E15 ist nun wieder das Oberlandesgericht am Zug.

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