Verfahren

  Juve Plus Apothekenurteil des EuGH

Das deutsche Apothekengesetz ist mit dem EU-Recht vereinbar und muss nicht geändert werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof Mitte Mai geurteilt. Damit gilt das so genannte Fremdbesitzverbot für Apotheken weiter: Nur ausgebildete Pharmazeuten dürfen Apotheken besitzen, Ketten bleiben in Deutschland verboten.

  Juve Plus Korruptionsaffäre

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Korruption beim Verkauf von MAN-Fahrzeugen gegen mehr als 100 Personen. Dabei handelt es sich sowohl um MAN-Mitarbeiter als auch um Empfänger von Schmiergeldern. Anfang Mai hatten die Ermittler bundesweit die Büros der MAN AG und der Töchter Nutzfahrzeuge sowie Truck & Bus durchsucht. Zwei Personen wurden zwischenzeitlich verhaftet, eine befindet sich wieder auf freiem Fuß. Ermittelt wird wegen Bestechung und Steuerhinterziehung in den Jahren 2002 bis 2009.

  Juve Plus

Das Gelände des Truppenübungsplatzes Wittstock, das so genannte Bombodrom, darf von der Bundeswehr auch weiterhin nicht militärisch genutzt werden. Das hat Ende März das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.Die Bundeswehr wollte den ehemaligen sowjetischen Schieß- und Bombenabwurfplatz nahe Wittstock im Nordwesten Brandenburgs zum größten Luft-Boden-Schießplatz Deutschlands ausbauen und dort Tiefflüge mit Tornados trainieren und Übungsbomben abwerfen.

  Juve Plus Patentrecht

Edwards Lifescience verletzt nicht ein Patent auf Herzklappen der Cook. Inc. Das hat im März das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz entscheiden.Cook hatte Edwards wegen Verletzung ihres Patentes verklagt. Dabei streiten sich beide Unternehmen um konkurrierende Herzklappen, die nicht mehr mittels einer herkömmlichen Operation sondern mit Hilfe einer Kathetertechnologie eingesetzt werden.

  Juve Plus Patentstreit

Der taiwanesische Herstellers HTC kann weiter seine Mobilfunkgeräte verkaufen, darunter auch das Google-Handy. Das OLG Karlsruhe hat gestern endgültig die drohende Vollstreckung eines Urteils des Landgerichts Mannheim durch die IPCom GmbH bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Allerdings muss HTC eine Sicherheitsleistung von 7,5 Millionen Euro hinterlegen.

  Juve Plus Versorgungsrecht

Ein Unternehmer, der eine Betriebsrente für seine Arbeitnehmer begründet hat, haftet bei einem Betriebsübergang lediglich für die Ansprüche, die innerhalb eines Jahres nach dem Übergang fällig werden. Das gilt auch, wenn der (Teil-)Betriebsübergang auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist.

  Juve Plus KapMuG

Daimler ist vorerst um die Schadensersatzforderung ihrer Anleger wegen der vermeintlichen Zurückhaltung von Insiderinformationen herumgekommen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) im April in einem Kapitalmusterverfahren beschlossen. Dem Verfahren zugrunde lagen Klagen von rund 100 Anlegern mit einem Streitwert von rund 5,48 Millionen Euro.Auf rund 60 Seiten hat das Oberlandesgericht ausgeführt, wie es zu dieser Ansicht gekommen ist und dabei diverse Rechtsfragen erstmalig entschieden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass sehr wohl eine Insiderinformation hinsichtlich der Niederlegung des Amtes als Vorstandsvorsitzender durch Jürgen Schrempp vorgelegen habe. Dies sei ab dem Nachmittag der Präsidiumssitzung, in dem einige Arbeitnehmer- und Anteilseignervertreter Zustimmung zum Nachfolgevorschlag von Schrempp signalisiert hatten, der Fall gewesen. Denn um eine solche Insiderinformation zu bewirken, bedürfe es keines Beschlusses des gesamtes Aufsichtsrates. Es genüge die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Beschlussfassung.

  Juve Plus Markenrecht

Das OLG Nürnberg hat dem EuGH im Streit um die Zulässigkeit des Vertriebs von Dufttestern - Werbemittel zum Probieren des Duftes in einer Parfümerie - ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob durch die Übergabe von Dufttestern an Depositäre die an den Testern bestehenden Markenrechte erschöpft sind. Hierzu ist der markenrechtliche Begriff des Inverkehrbringens einer Ware auszulegen.

  Juve Plus Grundsatzurteil

Wer ohne Lizenz nach einem patentierten Industriestandard produziert, kann sich gegenüber der Klage des Patentinhabers auf Unterlassung mit dem kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand verteidigen. Allerdings muss sich der Nutzer in diesem Fall verhalten wie ein fiktiver Lizenznehmer und zumindest Lizenzgebühren hinterlegen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch in dem so genannten "Orange Book"-Urteil entschieden.In dem konkreten Fall regelt der BGH mit seinem Urteil zwar grundsätzlich die Zulässigkeit des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwands, dem Revisionsbegehren von Master & More, SK Kassetten, Global Digital Disks sowie deren Geschäftsführer folgte das Gericht jedoch nicht. Geklagt hatte 2001 die Koninklijke Philips Electronics N.V. gegen die Hersteller und Vertreiber von CDs auf Patentverletzung. Das Landgericht Mannheim und das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilten die Unternehmen daraufhin auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz an Philips.

  Juve Plus Genmais-Verbot bestätigt

Der Anbau von genmanipulierten Mais der Sorte MON 810 bleibt weiterhin verboten. Dies hat mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig am Dienstag erstmals ein deutsches Gericht bestätigt.In einem Eilverfahren hatte der US-Saatkonzern Monsanto bis zuletzt gegen den politischen Widerstand des CSU-geführten Bundesministeriums für Landwirtschaft versucht, eine Aussaat für die Anbauperiode 2009 zu erreichen.

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Die Bezeichnung 'BörseVZ' für ein Online-Netzwerk und eine Informationsplattform der Kulmbacher Flatex & Friends GmbH ist unzulässig. Das entschied das Landgericht Hamburg Ende Februar und gab damit einer Klage des Berliner Online-Unternehmens StudiVZ Ltd. statt. Die Holtzbrinck-Tochter, die im Internet die sozialen Netzwerke StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ mit derzeit über 13 Millionen Mitgliedern betreibt, sah durch die Verwendung der zwei Buchstaben VZ ihre Serienmarke verletzt. Ende Juli 2008 hatte der Online-Riese die Börsen-Community abgemahnt, diese reagierte darauf mit einer negativen Feststellungsklage. Im August erwirkte StudiVZ eine einstweilige Verfügung gegen den Namen 'BörseVZ', die nun im Hauptsacheurteil bestätigt wurde. Die zwischenzeitliche Umbennenung in 'B-VZ' wurde ebenfalls per einstweiliger Verfügung untersagt. Der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen ist damit abgeschlossen. Flatex & Friends betreibt ihr Anlegerportal mittlerweile unter der Bezeichnung 'BörseZV'.