„In Deutschland kann man das Persönlichkeitsrecht gegen ein Taschengeld verletzen". Klaus Michael Alenfelder wiederholt seine Worte wie auswendig gelernt. Der Bonner Fachanwalt für Arbeitsrecht hat an diesem Dezember-Tag in Wiesbaden eine schwere Schlappe einstecken müssen und musFs den Journalisten immer wieder erklären, was da eigentlich passiert ist: In dem Diskriminierungsverfahren der türkisch-stämmigen Sule Eisele gegen die R+V Versicherung hatte er für die Klägerin rund 500.000 Euro geltend gemacht: 433.000 Schadensersatz, 43.000 Euro Entschädigung plus Übernahme der Anwaltskosten - die bisher höchste in Deutschland verhandelte Summe im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG). Das Arbeitsgericht sprach Eisele aber insgesamt nur 10.818 Euro als Entschädigung zu. Bei diesem Urteil muss Eisele sogar die Gerichtskosten tragen. Was war passiert: Eisele war nach Ablauf der Mutterschutzfrist von der Versicherung nicht mehr auf ihrer vorherigen Stelle beschäftigt worden. Der nun von ihr zu betreuende Bezirk war deutlich kleiner und versprach weniger Provisionen als ihr vorheriger. Ihre frühere Stelle besetzte ein deutsch-stämmiger Mann. Sule Eisele sah darin eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts und vermutete zudem eine wegen ihrer ethnischen Herkunft. Das Arbeitsgericht Wiesbaden gab ihr teilweise recht: Tatsächlich habe in der Zuweisung des neuen Bezirkes unmittelbar nach dem Mutterschutz eine Benachteiligung wegen des Geschlechts gelegen. Die Höhe der zu zahlenden Entschädigung allerdings setzte das Gericht mit lediglich drei Bruttomonatsgehältern an. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz greife nicht, da Eisele weiter bei der Versicherung beschäftigt sei. „Die Berechnung und Ermittlung des materiellen Schadens ist das entscheidend neue“, sagt Prof. Dr. Gregor Thüsing, Rechtsprofessor an der Universität Bonn zu dem Urteil. „Hier übt das Gericht weise Zurückhaltung, jeder noch so blumigen Vorhersage Glauben zu schenken. Wer materielle Einbußen behauptet, der muss sie auch belegen. Abstrakte Prognosen taugen hier nichts", so Thüsing.