Verfahren

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Das Belassen des Marken-Emblems auf getunten Autos, die zu Werbezwecken ausgestellt oder fotografiert werden, verstößt nicht gegen das Markenrecht. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Berufunsgverfahren. VW sah seine Rechte an der Marke Bentley verletzt, da das Tuningunternehmen Mansory auf Fotografien und Messen Fahrzeuge mit den angebauten Tuningteilen ausgestellt hatte, ohne die Bentley-Marke zu entfernen. Der Wolfsburger Konzern argumentierte, damit würde eine konzernrechtliche oder vertragliche Beziehung zwischen den Unternehmen suggeriert.

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Der Osnabrücker Tiefkühl-Top-Service (TTS) muss keinen Schadenersatz wegen unlauteren Wettbewerbs an den Mettmanner Mitkonkurrenten Eismann bezahlen. Das Landgericht Osnabrück hat eine Klage von Eismann über 20 Millionen Euro abgewiesen. TTS wurde von Eismann beschuldigt, dem Konkurrenten eine große Anzahl von Handelsvertretern abgeworben zu haben. Das Gericht sah das geltend gemachte Abwerbeverbot jedoch als nicht gerechtfertigt an.

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Im Streit um den Schürmann-Bau haben sich die Bundesrepublik Deutschland als Bauherr und die ausführenden Firmen nach langjährigem Streit über den Schadensersatz geeinigt: 55 Millionen müssen die drei beteiligten niederländischen Baufirmen HBW Beton- und Wasserbau, HBM Bau und deren Mutterkonzern Hollandsche Beton Groep zahlen. Damit sind gleichzeitig alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Bauverfahren abgegolten.1993 war das in Bau befindliche neue Abgeordnetenhaus in Bonn durch das Rheinhochwasser stark beschädigt worden. In der Folge stritten der Bund und die Baufirmen fast 10 Jahre um die Schuldfrage. Im September 2003 hatte der BgH ein Urteil des OLG Köln vom April 2001 bestätigt, dass Bund und Baufirmen je zur Hälfte für den entstandenen Schaden haftbar machte.

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Die Verantwortlichen des VIP-Medienfonds müssen für mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht München verhängte die Freiheitsstrafen und beendete Mitte November nach sieben Monaten den größten Steuerstrafprozess Deutschlands. VIP-Gründer Andreas Schmid soll nach dem Willen der Richter wegen Steuerhinterziehung sechs Jahre in Haft, VIP-Geschäftsführer Andreas Grosch erhielt zwei Jahre auf Bewährung sowie die Auflage einer Geldbuße von 30.000 Euro.

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Die Waldschlösschenbrücke über die Elbe in Dresden darf gebaut werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilentscheid Mitte November den vom Verwaltungsgericht Dresden im Sommer verhängten Baustopp aufgehoben und für die Brücke ein Tempolimit erlassen.Gegen den von den Naturschutzverbänden Grüne Liga, Bund und Nabu erwirkten Baustopp hatte der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Regierungspräsidium Dresden, Beschwerde eingelegt.

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Das deutsche Emissionshandelsystem ist rechtmäßig, die Bundesregierung darf die Zahl der zugeteilten CO2-Zertifikate für Unternehmen nachträglich verringern. Das entschied das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) und gab damit einer Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission statt.Der deutsche Allokationsplan sieht unter anderem vor, dass die Bundesregierung den Unternehmen Zertifikate wieder wegnehmen darf, wenn der CO2-Ausstoß niedriger ist als ursprünglich geschätzt. Mit den entzogenen Zertifikaten soll eine Reserve für neue Marktteilnehmer aufgebaut werden.

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Constantin Film darf den geplanten Kinofilm 'Der Baader Meinhof Komplex' auch dann realisieren, wenn eine Tochter von Ulrike Meinhof dargestellt wird. Das hat das OLG München entschieden. Die Zwillingsschwester der Journalistin Bettina Röhl hatte im Juni dieses Jahres den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Produzentin Constantin Film beantragt. Nachdem das LG München den Antrag zurückgewiesen hatte, legte die Meinhof-Tochter Beschwerde vor dem OLG ein.

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Der Flughafen Lübeck-Blankensee darf seine Start- und Landebahn verlängern. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit die Rechtmäßigkeit des durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gefassten Planfeststellungsbeschluss bestätigt. Die beiden anliegenden Gemeinden Groß Grönau und Lüdersdorf hatten gegen den Ausbau geklagt, da aus ihrer Sicht unter anderem die zugrundeliegenden Flugbewegungs- und Lärmprognosen fehlerhaft sind.

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Die Fluglinie Germania muss der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) ausstehende Entgelte nachzahlen. Das hat der BgH entschieden. Germania hatte sich bislang geweigert eine Erhöhung der Entgelte für zentrale Infrastrukturleistungen wie etwa Fluggastbrücken, Gepäckbeförderung oder Tanklager am Berliner Flughafen Tegel zu zahlen und diese eigenmächtig gekürzt.Die Fluggesellschaft ging davon aus, dass die BFG mit den höheren Entgelten den Flughafen Berlin-Schönefeld quersubventionieren wolle. Das Berliner LG hatte der Germania noch Recht gegeben, aber schon vor dem Kammergericht scheiterte die Klage.

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Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler 'Stern'-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß. Das Gericht verurteilte das Land Belgien wegen Verletzung der Pressefreiheit zu einer Zahlung von 10.000 Euro Schadenersatz. Außerdem muss das Land die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro tragen.

  Juve Plus Kein Erfolg für Kleinanleger

Die Übernahme des Darmstädter Konsumgüterkonzerns Wella durch den US-Konzern Procter & Gamble ist abgeschlossen.