Verfahren

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Rechtsanwälte dürfen auf ihren Web-Seiten die Namen der Unternehmen nennen, gegen die sie vorgehen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht Ende Januar und gab damit der Anlegerkanzlei Tilp Recht, die die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.Der Finanzdienstleister AWD hatte 2003 auf Unterlassung geklagt, weil die Kanzlei auf ihrer Homepage eine so genannte Gegnerliste einstellte, aus der hervorging, gegen welche Unternehmen die Kanzlei mandatiert wurde. Der AWD sah sich hierdurch in seiner Geschäftsehre betroffen. Das Landgericht Berlin und das Kammergericht Berlin stimmten dem AWD zu und erkannten eine Schädigung der unternehmerischen Persönlichkeitsrechte. Revision wurde nicht zugelassen. Der BGH lehnte die von Tilp eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde ab.

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Eine Gegendarstellung gegen mehrdeutige Äußerungen ist nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde des Spiegel-Verlages stattgegeben. Die Karlsruher Richter hoben damit eine Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts auf, das den Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet hatte.In dem konkreten Fall hatte das Magazin 2004 über einen Gerichtsentscheid berichtet, wonach eine Frau zur Rückzahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von 35,7 Millionen Euro verurteilt worden war. Das Geld hatte die Frau für ein angeblich in den Wirren des Zweiten Weltkrieges verloren gegangenes Aktienvermögen erhalten. Die Betroffene erwirkte beim OLG eine Gegendarstellung, die der Spiegel drucken musste, nachdem ein Gesuch auf Erlass einer Eilanordnung beim BVerfG zurückgewiesen worden war.

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Der Bebauungsplan für das in Berlin geplante Spreedreieck ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In unmittelbarer Nachbarschaft des denkmalgeschützten Tränenpalasts baut der Hamburger Investor Harm Müller-Spreer einen 40 Meter hohen, zehngeschossigen Bürokomplex auf dem Gelände zwischen Friedrichstraße, Bahnhof Friedrichstraße und dem Reichstagsufer. Das Bürogebäude soll der neue Hauptstadtsitz von Ernst & Young werden, die bereits im Vorfeld einen langfristigen Mietvertrag unterschrieben haben. Gegen die Realisierung dieses Bauplans wandte sich nun das benachbarte Hotel Meliá, das sich durch die geplante Höhe des Gebäudes eingeschränkt sieht. Der Bauplan überschreite die gesetzliche Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung. Zudem sei die Ausweisung des bisherigen Straßenlandes nördlich des Bahnhofs als Baugebiet unzulässig. Das Gericht gab dem Kläger in diesen Punkten Recht.

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Der Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen. Hohmann war nach einer in weiten Teilen der Öffentlichkeit als antisemitisch empfundenen Rede zunächst aus der CDU-Fraktion und in einem anschließenden Verfahren vor dem Parteiengericht auch aus der Partei ausgeschlossen worden. Gegen den Beschluss des Bundesparteigerichts der CDU wehrte sich Hohmann mit allen juristischen Mitteln. So klagte er zunächst vor dem Landgericht Berlin, das die Klage jedoch abwies. Auch das Kammergericht wies seine Berufung zurück und ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen hatte Hohmann Beschwerde beim BGH eingelegt.

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Die Parfüms des hessischen Kosmetikherstellers Bocklet sind keine Imitate von Düften der US-amerikanischen Coty Prestige Lancaster Group. Der Bundesgerichtshof wies eine entsprechende Klage von Coty zurück, die von Bocklet vertriebenen preisgünstigen Düfte seien Duftimitate der teureren Coty-Produkte und würden durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu ihnen erwecken. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass beispielsweise "Icy Cold" als Hinweis auf das Parfüm "Cool Water" von Davidoff und "Sunset Boulevard" als Hinweis auf das Originalprodukt "Sun" von Jil Sander zu verstehen sei. Der erste Zivilsenat des BGH sah es als nicht erwiesen an, dass Kunden die Verwendung bestimmter Produktbezeichnungen als eine Nachahmung verstünden und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanzen.

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Der Bau des Terminals für den Berliner Flughafen BBI/Schönefeld wird neu ausgeschrieben. Hochtief unterlag vor dem OLG Brandenburg in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.Zum Hintergrund: Ende Oktober war das erste Ausschreibungsverfahren über den Generalunternehmervertrag für eines der größten Bauprojekte des Landes abgebrochen worden. Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH hatte zuvor die von vier Bieterunternehmen, darunter auch Hochtief, vorgelegten Angebote für zu teuer erklärt und sich deshalb für eine Neuausschreibung des Terminalbaus in kleineren Einzellosen entschieden.

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Der Axel Springer Verlag und die Ullstein GmbH müssen Günther Jauch keinen Schadensersatz bezahlen.Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Der TV-Moderator hatte gegen den Axel Springer Verlag und seine 100-prozentige Tochter Ullstein wegen der Veröffentlichung seiner Hochzeitsfotos in der 'Berliner Morgenpost' und in der Berliner Lokalausgabe der 'Welt' geklagt. Jauch sah seine Privatsphäre verletzt und verlangte von den Verlagen jeweils eine fiktive Lizenzgebühr von 100.000 Euro sowie Schmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro.

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Die Europäische Kommission hat ein förmliches Beihilfeverfahren wegen der Vergabe eines Verkehrsvertrages an die Deutsche Bahn eingeleitet. Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben mit der Nahverkehrstochter der Bahn, der DB Regio, einen Vertrag über zehn Jahre und mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Milliarden Euro geschlossen.

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Für die Verbindlichkeiten eines eingetragenen Vereins haftet grundsätzlich nur das Vereinsvermögen. Die Mitglieder oder Gesellschafter der Körperschaft sind keiner persönlichen Haftung unterworfen. Dies gilt auch, wenn der Verein unternehmerisch tätig ist und dabei die Grenzen des so genannten Nebenzweckprivilegs überschreitet, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

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Die Bosch-Gruppe ist seit November 2007 der 400. Lizenznehmer des Audio MPEG-Pools von Sisvel. Vorausgegangen war der Lizenznahme eine Patentauseinandersetzung vor dem Mannheimer Landgericht zwischen Sisvel und Bosch sowie drei ihrer Töchter, darunter Blaupunkt. Sisvel hatte die vier Unternehmen in getrennten Verfahren beschuldigt, ihr so genanntes Frame-Format-Patent zu verletzen. Das Patent ist ein wesentliches Schutzrecht des weltweiten MPEG-Audio-Lizenzprogramms von Sisvel.

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Eine Straßenbaufirma kann von der Straßenbauverwaltung keine Nachzahlungen verlangen, weil sich das Vergabeverfahren verzögert hat. Das Landgericht Essen entschied in erster Instanz, dass ein solcher Anspruch auf Mehrvergütung nicht besteht. In dem Fall hatte die Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen eine Baumaßnahme europaweit ausgeschrieben. Die Bilfinger Berger Verkehrswegebau gab das wirtschaftlichste Angebot ab und sollte den Zuschlag erhalten. Der zweitplatzierte Bieter strengte allerdings ein Nachprüfungsverfahren an, so dass der Zuschlag nicht wie geplant erteilt werden konnte.