Verfahren

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Bei einem gesellschaftsrechtlichen Erlöschen des Arbeitgebers hat ein Widerspruch des Arbeitnehmers keine Rechtsfolgen. Auch im Falle eines geäußerten Widerspruchs besteht das Arbeitsverhältnis mit der übernehmenden Gesellschaft fort. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der als Abteilungsleiter ursprünglich bei KarstadtQuelle beschäftigt war. Zum Hintergrund: Das Unternehmen hatte vor einigen Jahren 75 Warenhäuser auf eine GmbH & Co. KG ausgegliedert und an ein britisches Konsortium aus Dawnay Day Principle und Hilco veräußert. Als einer der beiden Gesellschafter aus dem Konsortium ausschied, wuchsen dessen Gesellschafteranteile auf die GmbH an, die Co. KG war nicht mehr existent.

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Der Spediteur Thomas Betz ist im März wegen Sozialversicherungsbetrug und Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie einer Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro verurteilt worden.

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Der Bezirk Oberbayern muss der Baywobau keinen Schadenersatz dafür zahlen, dass er das Unternehmen in dem Bieterverfahren um das Grundstück, auf dem sich heute in München das Palais Parzifal befindet, ausschloss. Das entschied Ende Februar der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bezirk hatte das Grundstück im April 2003 zu einem Einstiegspreis von 8,9 Millionen Euro angeboten. Baywobau bot 8,2 Millionen Euro und wurde deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Laufe der Verhandlungen entdeckte der TÜV auf dem Grundstück Altlasten, so dass ein anderer Investor letztlich den Zuschlag für einen Preis erhielt, der noch unter dem Gebot von Baywobau lag.

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Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht und müssen europaweit ausgeschrieben werden. Das entschied die Vergabekammer Leipzig im Nachprüfungsverfahren "Rettungszweckverband Westsachsen".Zum Hintergrund: Der Freistaat Sachsen hatte, unter anderem aufgrund einer Rüge der EU-Kommission, sein Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geändert. Ab 2009 sind die Kommunen alleinige Träger des Rettungsdienstes und müssen die Leistungen, die in diesem Bereich von Dritten erbracht werden, durch öffentlich-rechtliche Verträge organisieren.

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Ein Internetprovider haftet nicht für die Inhalte des Worldwideweb. Die Landgerichte Kiel, Düsseldorf und Frankfurt wiesen Anträge der Firma Kirchberg Logistik auf einstweilige Verfügung zur Sperrung der Erotikangebote Youporn.com und Privatamateure.com gegen die Internet-Zugangsanbieter Kielnet, Tele2 und Arcor zurück.Insgesamt 19 deutsche Internetprovider hat das Hannoveraner Unternehmen Kirchberg abgemahnt: Sie sollten Youporn sperren. Allein Arcor testete eine Sperre, hob diese aufgrund großer Kollateralschäden aber wieder auf: Beim Versuch, die Erotikseite zu sperren, hatte der Provider Medienberichten zufolge gleich mehrere Tausend anderer, harmloser Websites blockiert. Kirchberg, selbst Anbieter von Online-Erotik, stellte daraufhin gerichtliche Anträge auf einstweilige Sperrungsverfügungen gegen Arcor, Kielnet und Tele2. Das niedersächsische Unternehmen verlangte, dass die Provider den Zugriff auf verschiedene Erotikangebote blockieren müssten, weil pornografische Abbildungen ohne Zugangsbeschränkungen abrufbar seien. Zudem sei Tierpornografie verfügbar. Somit verschaffe sich Youporn einen Wettbewerbsvorteil per Rechtsbruch und die Internetprovider würden dabei helfen, argumentierte Kirchberg.

  Juve Plus Wie erwartet

Nach mehr als 150 Verhandlungstagen hat das Landgericht Hamburg Alexander Falk wegen gemeinschaftlichen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Die vier Mitangeklagten Maarten Reidel, Ralph S., Dirk W. und Michael B. erhielten Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und acht Monaten. Der Prozess gilt als einer der komplexesten und schwierigsten Wirtschaftsstrafprozesse bislang.

  Juve Plus Missbrauchsverfahren

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Vodafone und T-Mobile eingeleitet. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob die beiden Unternehmen durch ihre Tarifgestaltung eine marktbeherrschende Stellung aufgebaut und missbräuchlich ausgenutzt haben. Konkret geht es um die vergünstigten Tarife für netzinterne Gespräche.

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Der Stahlkonzern Mittal Steel kann keine 260 Millionen US-Dollar Schadenersatz von Tschechien verlangen. Dies hat ein Schiedsgericht unter Vorsitz des deutschen Schiedsrichters Dr. Gino Lörcher bestätigt. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob der osteuropäische Staat einen Vertragsbruch begangen hat. Mittal vertrat die Auffassung, im Jahr 2003 eine Minderheitsbeteiligung an den ehemals staatseigenen Nova Stahlwerken in Ostrava erworben zu haben. Im Zuge der Privatisierung soll eine Vereinbarung mit dem früheren Tschechischen Fonds für Nationales Eigentum bestanden haben. Der Stahlkonzern verlangte die Freigabe eines Aktienpakets von 14 Prozent an seine tschechische Tochter Mittal Steel Ostrava oder Schadenersatz.

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Veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen können auch zukunftsbezogene Umstände sein, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen hinreichend präzise und wahrscheinlich sind. Dafür reicht eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent. Das hat der Bundesgerichtshof im Kapitalanleger-Musterverfahren um das Ausscheiden von Jürgen Schrempp bei DaimlerChrysler (heute Daimler) beschlossen. In dem Verfahren geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Information zum Rücktritt von Schrempp hätte veröffentlicht werden müssen.

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Die Verwendung des Namens Parmesan für deutschen Reibekäse ist nicht zulässig. Der Begriff sei keine Gattungsbezeichnung, sondern ist als Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung 'Parmigiano Reggiano' anzusehen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Als Parmesan darf deshalb nur Käse vermarktet werden, der aus der norditalienischen Region um Parma und Bologna stammt. Die Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wies der EuGH jedoch ab.

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Der Bund muss keinen Schadenersatz wegen einer angeblichen Einflussnahme auf die Deutsche Telekom (DTAG) bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof Anfang März entschieden. Der Telekom-Aktionär und Aktienrechtler Dr. Wolfgang Philipp hatte dem Bund als damaliger Mehrheitsaktionär der DTAG vorgeworfen, das von ihm abhängige Unternehmen zu einem nachteiligen Bieterwettstreit veranlasst zu haben. Er machte 50.000 Euro geltend, die an die DTAG zu entrichten seien. Zum Hintergrund: Im August 2000 beteiligte sich die DTAG-Tochter DeTeMobil neben den Mobilfunkunternehmen Vodafone, O2, E-Plus, Mobilcom und Quam an der Versteigerung der UMTS-Lizenzen. DeTeMobil erwarb zwei Lizenzpakte für 8,3 Milliarden Euro - aus Klägersicht ein viel zu hoher Preis.

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