Verfahren

  Juve Plus

Die DB Rent darf Kunden der Greenwheels AG nicht mehr per Email dazu auffordern, ihre Verträge mit Greenwheels zu kündigen. Greenwheels hat vor dem Landgericht Hamburg eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die zum Deutsche Bahn-Konzern gehörende DB Rent erwirkt. Beide Unternehmen hatten beim Carsharing seit dem Jahr 2001 kooperiert, sich aber in diesem Jahr überworfen.

  Juve Plus

Der Streit zwischen der Pixelpark AG und dem Gründer und ehemaligen Vorstandsmitglied Paulus Neef sowie dem ehemaligen Finanzvorstand Dr. Jan Kantowsky ist beendet. Die Hauptversammlung des Berliner Unternehmens hat einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt: Danach verzichtet Pixelpark gegen die einmalige Zahlung von 150.000 Euro auf weitere Ansprüche und nimmt die Berufung zum Kammergericht Berlin zurück. Ursprünglich hatte das Unternehmen Schadensersatz in Höhe von rund 23 Millionen Euro verlangt.

  Juve Plus EuGH

EU-Vorschriften, die der neuseeländischen Staatshandelsfirma Fonterrra quasi ein Einfuhrmonopol für neuseeländische Butter sichern, sind rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorlageverfahren klar gestellt. Zuvor hatte die Firma Franz Egenberger vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt geklagt. Der potenzielle europäische Importeur hatte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Ausstellung einer Einfuhrlizenz für neuseeländische Butter beantragt.

  Juve Plus Aus für Cross-Border-Patentprozesse

Die so genannten Cross-Border-Patentprozesse sind nicht rechtens. Das entschied der Europäische Gerichtshof Mitte Juli. Anlass für diese lang erwartete Grundsatzentscheidung war die patentrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei deutschen Automobilzulieferern, der Gesellschaft für Antriebstechnik mbH & CoKG (GAT) sowie der Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG (LuK).

  Juve Plus

Die 'Titanic' darf ihre Titelschlagzeile der Juli-Ausgabe nicht wiederholen. Das Satire-Magazin hatte ein ganzseitiges Titelfoto des SPD-Vorsitzenden und rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck mit den Worten "Problembär außer Rand und Band: Knallt die Bestie ab!" versehen. Nach einer vergeblichen Abmahnung erließ die Pressekammer des Landgerichts Hamburg noch am Tag des Erscheinens eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Hält sich die 'Titanic' nicht an das Verbot, droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

  Juve Plus Schnipsel-Schlappe für Buchverlage

Wenn Jurastudenten künftig nicht nur in der Bibliothek, sondern Auszüge der einschlägigen Literatur auch bei der Suchmaschine ‚Google Buchsuche’ finden, dann haben sie dies womöglich Jörg Wimmers zu verdanken. Denn der Hamburger Taylor Wessing-Partner hat Ende Juni gemeinsam mit dem deutschen Google-Justiziar Dr. Arnd Haller das digitale Buchprojekt vor dem Hamburger Landgericht gegen einen Angriff der Wissenschaftlichen Buchgemeinschaft (WBG) verteidigt.In einem einstweiligen Verfügungsverfahren, das mit großer Medienpräsenz beleitet und zu einem Musterprozess zwischen Print- und elektronischen Medien stilisiert worden war, urteilten die Richter zu Gunsten von Google. Das US-Internetunternehmen verstößt ihrer Ansicht nach mit der digitalen Verbreitung von Textauszügen aus Büchern (so genannten 'Snippets') nicht gegen das Urheberrecht. Die Textauszüge besäßen nicht genügend Individualität, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

  Juve Plus

Die Internetbranchenauskunft GoYellow GmbH, eine Tochter der Münchner GoYellow Media AG (vormals Varetis), droht der Verlust von Namen, Firmenlogo und Internetadressen. Das Münchner Landgericht I ordnete Ende Mai die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete sie zur Zahlung von Schadensersatz. Geklagt hatte die Yello Strom Verwaltungsgesellschaft mbH, die zur EnBW Energie Baden-Württemberg AG gehört, weil sie ihre Markenrechte verletzt sah. Der Stromanbieter ist seit 1999 auf dem Markt und hatte seine Marke 'Yello' schon frühzeitig für eine Vielzahl von Dienstleistungen schützen lassen. GoYellow ging erst 2004 an den Start.

  Juve Plus

Die Stadt Frankfurt hat in einem Schiedsverfahren die Rechte an der Internet-Domain www.frankfurt.eu zugesprochen bekommen. Diese Domain hatte die niederländische Traffic Web Holding BV registrieren lassen, die über eine Benelux-Bildmarke 'RANKF & URT' verfügt. Gegner der Stadt im Schiedsverfahren war die Eurid, eine gemeinnützige Organisation, die von der EU-Kommission mit der Betreuung der '.eu'-Domains beauftragt wurde.

  Juve Plus

Die Deutsche Bahn AG ist nicht verpflichtet, für die Kosten der Bahnpolizei aufzukommen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Mitte Mai. Die Bahn hatte sich gegen die Zahlung eines Ausgleichbetrags für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben durch den Bundesgrenzschutz (heute: Bundespolizei) aus dem Jahr 2002 in Höhe von rund 64 Millionen Euro gewehrt. Grundlage des Ausgleichbescheids ist das Haushaltssanierungsgesetz von 1999. Dieses verpflichtet die begünstigten Verkehrsunternehmen, zu den Kosten der - bis dahin rein durch Steuergelder finanzierten - bahnpolizeilichen Aufgaben einen angemessenen Beitrag zu leisten, da ihnen daraus ein Sicherungsvorteil entstehe. Die Bahn sollte etwa ein Fünftel des Gesamtaufwandes der Bundespolizei für die Bewachung von Schienen und Bahnhöfen übernehmen.

  Juve Plus

Die Deutsche Telekom AG muss ihren Wettbewerbern so genannte AGB-Produkte weiter zu Endkundenkonditionen zur Verfügung stellen. Dies entschied Mitte Mai auch das Verwaltungsgericht in Köln. Geklagt hatte unter anderem die British Telecom (BT) Germany, die zuvor bereits vor dem Frankfurter Landgericht einen Erfolg davon getragen hatte. Die Deutsche Telekom hatte im August 2004 die Belieferung von Wettbewerbern mit Endkundenanschlüssen zum Endkundentarif eingestellt. Daraufhin wehrten sich eine Reihe von TK-Unternehmen – neben BT auch Colt Telecom und MCI Deutschland. BT hatte zunächst im September 2004 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt die Weiterbelieferung erreicht. Die Deutsche Telekom legte dagegen Widerspruch ein. Zu einem ersten mündlichen Verhandlungstermin erschien kein Vertreter des TK-Konzerns, so dass im Dezember ein Versäumnisurteil gegen die Deutsche Telekom erging.

  Juve Plus

Die frühere schleswig-holsteinische Ministerpäsidentin Heide Simonis hat auf der Titelseite der 'Bild'-Zeitung vom 15. Juli eine umfangreiche Gegendarstellung erwirkt. Die Gegendarstellung füllte beinahe die obere Seitenhälfte der Tageszeitung und wurde vom Landgericht Berlin angeordnet. 'Bild' hatte Anfang Mai getitelt: "Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?". Aus Simonis' Sicht ist dadurch fälschlicherweise der Eindruck erweckt worden, sie sei auch bereit, an einer Dschungel-Camp-TV-Sendung teilzunehmen. Zwei Tage nach Erscheinen erwirkte die ehemalige Ministerpräsidentin eine einstweilige Verfügung, 'Bild' widersprach. Jetzt hat das Gericht die einstweilige Verfügung bestätigt.