Verfahren

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Die Abit AG mit Sitz in Meerbusch darf auf die nicht börsennotierte Essener GFKL Financial Services AG verschmolzen werden. Dies entschied das OLG Düsseldorf Mitte August endgültig. Auf einer Hauptversammlung im Juni 2005 hatten die Aktionäre der Abit mit klarer Mehrheit die Verschmelzung beschlossen. Mehrere Minderheitsaktionäre klagten daraufhin, unter anderem mit dem Argument, es läge ein so genanntes "kaltes Delisting" vor. Auf die Klagen reichte Abit beim LG Düsseldorf einen Freigabeantrag ein.

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Die Brain Force Holding AG aus Wien kann die ausstehenden knapp fünf Prozent der Anteile der Münchner Brain Force Financial Solutions AG übernehmen. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung von Brain Force Ende Februar wurden aufgrund von Vergleichen mit den Minderheitsaktionären sämtlich für erledigt erklärt.

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Der australische Generikahersteller Mayne Pharma darf vorerst ein Generikum zu dem Blockbuster Eloxatin von Sanofi-Aventis einführen. Dies entschied das LG Mannheim Ende Juni und wies eine entsprechende Patentverletzungsklage von Sanofi gegen Heraeus, den deutschen Zulieferer von Mayne Pharma, ab. Parallel gab der High Court in London einer Klage von Mayne Pharma gegen Sanofi auf Nichtfeststellung der Patentverletzung europäischen Patents statt.Zum Hintergrund: Sanofi ist ausschließliche Lizenznehmerin der Debiopharm in Bezug auf ein europäisches Patent zur Herstellung des Wirkstoffs Oxaliplatin. Dieser ist Grundlage des Darmkrebsmittels Eloxatin, das der Pharmakonzern seit Jahren vertreibt. Die deutsche W.C. Heraeus GmbH stellt ebenfalls Oxaliplatin her und beliefert damit Mayne Pharma. Dieser will ein entsprechendes Generikum in Europa einführen.

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Das bundesweit erste Musterverfahren nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) findet vor dem OLG Stuttgart statt: Die Richter müssen darüber entscheiden, ob die Ad-hoc-Mitteilung von DaimlerChrysler vom Juli 2005 über das Ausscheiden von Jürgen Schrempp zu spät veröffentlicht wurde. Das LG Stuttgart hatte Anfang Juli seinen bindenden Beschluss verkündet, das Verfahren der nächsten Instanz vorzulegen. In den Anlegerklagen gegen DaimlerChrysler werden Schadenersatz für entgangene Kursgewinne oder eine Rückabwicklung der Finanzgeschäfte verlangt. Mit einem Verhandlungstermin ist laut OLG im Herbst 2006 zu rechnen.

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Die Stadt Herne kann wie geplant ihr Abwasser-PPP-Projekt mit der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG realisieren. Ein Nachprüfungsantrag vor dem OLG Düsseldorf hatte keinen Erfolg. Remondis hatte das Verfahren als nicht zum Zuge gekommener Bieter angestrengt. Die Kontrahenten legten in einer Verhandlung vor dem OLG ihren Streit bei, worauf Remondis den Antrag zurückzog. Das Herner PPP ist die erste Teilprivatisierung einer städtischen Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen. Der erfolgreiche Bieter Wasserversorgung Herne ist wiederum selbst ein PPP zwischen den Stadtwerken Herne und Gelsenwasser.

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Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre der G. Kromschröder AG können gegen Zahlung einer Barabfindung auf den Mehrheitsaktionär Elster Group GmbH übertragen werden. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs in Anfechtungsverfahren zwischen Kromschröder, der Elster Group GmbH und der Elster GMC Holding GmbH sowie 23 Klägern. Zu den Klägern gehörten unter anderem die EO Investors GmbH, Carthago Value Invest AG, Horizont Holding und die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH. Außerdem wurden auch die Klagen gegen einen Gewinnabführungsvertrag zwischen Kromschröder und der Elster-Gruppe für erledigt erklärt.

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Das Landgericht Düsseldorf hat nur 24 Stunden nach Eingang einen Antrag auf einstweilige Verfügung der Rena S. A. gegen die Tetra GmbH zurückgewiesen. Der französische Konzern hatte gegen Tetra wegen der angeblichen Verletzung eines Gebrauchsmusters auf Filtersysteme geklagt und wollte Tetra damit das Ausstellen eines Produktes während einer Messe untersagen. Die Richter der Zivilkammer 4a setzten daraufhin eine mündliche Verhandlung für den Folgetag an. Nach dieser zog Rena wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ihren Antrag zurück.

  Juve Plus Streit um Lenné-Dreieck

Die Jewish Claims Conference (JCC) darf Ansprüche an den so genannten Lenné-Dreieck am Potsdamer Platz in Berlin gegenüber KarstadtQuelle/Warenhaus Wertheim geltend machen. Das hat das Bundesvermögensamt beschlossen. Der Bescheid war möglich geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass das so genannte Vermögensgesetz auch auf Westgrundstücke anzuwenden sei. Bei dem Lenné-Grundstück, auf dem heute unter anderem das Hotel Ritz-Carlton steht, handelt es sich um ein Westgrundstück, da es noch vor der Wende getauscht wurde.

  Juve Plus Bundesarbeitsgericht

Die Teilnahme von Angestellten an einem Carried-Interest-Plan ist keine Vergütung im engeren Sinn. Das hat das Bundesarbeitsgericht Erfurt im Mai entschieden. Carried Interest, also eine Beteiligung an den im Private-Equity erworbenen Gesellschaften, sei kein Bestandteil des Arbeitsrechts und könne grundsätzlich nur gesellschaftsrechtliche Ansprüche begründen.

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In einem Musterprozess vor dem Landgericht Düsseldorf hat sich The Body Shop Germany GmbH erfolgreich gegen die Mahlenbrey GmbH durchgesetzt. Die Franchisenehmerin, die auch Mitglied der Interessengemeinschaft Kosmetik ist, hatte gegen mehrere Bestimmungen des 2003 neu verhandelten Franchisingvertrages geklagt. Der Grund: angebliche Verstöße gegen das Kartell- und AGB-Recht. Mahlenbrey hielt insbesondere die Verpflichtung für kartellrechtswidrig, Vertragswaren nur von The Body Shop und autorisierten Lieferanten zu beziehen. Berufung gegen das Urteil wurde bereits beim OLG Düsseldorf eingelegt.

  Juve Plus BGH-Anwälte

Das Wahlverfahren zur Zulassung für Anwälte in Zivilsachen am Bundesgerichtshof steht möglicherweise vor einem Wandel. Anlass könnte die Klage des Leipziger Anwalts Dr. Christian Braun aus der Leipziger Kanzlei Stapper & Korn gegen das Verfahren als solches sein, die am Montag vor dem Anwaltssenat des BGH verhandelt wurde. Braun war bei der Wahl von sieben neuen BGH-Anwälten im Juni als Kandidat nicht berücksichtigt worden. Braun kritisiert das komplizierte Wahlverfahren als intransparent und verfassungsrechtlich bedenklich.