Verfahren

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Ein Unternehmen darf bei identischen Waren oder Dienstleistungen einen markenrechtlich geschützten Begriff eines anderen Unternehmens nicht einfach mit dem eigenen Firmennamen kombinieren. Dies hat der EuGH Anfang Oktober entschieden. Geklagt hatte die als Aldi-Hersteller bekannt gewordene Medion AG gegen den französischen Wettbewerber Thomson Multimedia Sales Germany & Austria GmbH. Thomson hatte die Marke 'Life', die Medion seit 1998 in Deutschland für Geräte der Unterhaltungselektronik eingetragen hat, in dem zusammengesetzten Zeichen 'Thomson Life' für eine ganze Produktreihe benutzt. Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klage aus dem Jahr 2002 abgewiesen hatte, verwies sie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Februar 2004 durch ein Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH. Die obersten europäischen Richter widerlegen teilweise die so genannte 'Prägetheorie' des BGH, nach der eine neue Marke durch die Wortverbindung eines begehrten Begriffes mit dem eigenen eingeführten Unternehmensnamen entstehen würde. (CA)

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Das OLG Naumburg hat Vergabevorschriften des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) als rechtswidrig erkannt. Nach einem Erlass des BMVBW müssen alle Unternehmen am Beginn des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden, die einzelne Teilleistungen zu deutlich niedrigeren oder höheren Preisen anbieten als der Durchschnitt der anderen Bieter, es sei denn die Bieter könnten ihre Preisgestaltung zur vollständigen Zufriedenheit der Vergabestelle erläutern. Das Ministerium wollte sich auf diese Weise vor rechtswidrigen Mischkalkulationen schützen. Laut OLG kann dieser Ausschluss jedoch nicht auf bloßen Verdacht hin geschehen, sondern die Beweispflicht liegt auf Seiten der Vergabestelle. Es sei zudem Sache des Bieters, wie er Teilleistungen kalkuliere. Der Anlass war ein Vergabestreit zwischen der Heilit Wörner Bau GmbH und der bundeseigenen Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Es ging um ausgeschriebene Arbeiten für die BAB 38. Das Bauunternehmen hatte das preisgünstigste Angebot abgegeben. In der Ausschreibung war der Preis als maßgebliches Vergabekriterium ausgewiesen worden. Die DEGES hatte jedoch Heilit Wörner aufgrund des BMVBW-Rundschreibens Straßenbau NR. 25/2004 ausgeschlossen. Vertreter Heilit Wörner Bau

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Die niederländische Verlagsgruppe Wolters Kluwer hat sich nach mehrjährigem Rechtsstreit am OLG München gegen einen Münchner Vermieter durchgesetzt. Die Eigentümerin einer Immobilie am Starnberger See, die Familie Konsulin Schulz, wendete sich gegen die vorzeitige Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages durch den Verlag R.S. Schulz GmbH, einer Tochter von Wolters Kluwer. Sie verlangte die Fortzahlung der Miete in hoher einstelliger Millionensumme bis zum Vertragsende. Der BGH nahm die Revision der Familie Konsulin Schulz nicht an, so dass das OLG-Urteil nun rechtskräftig wurde. Vertreter Wolters Kluwer

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Das kartellrechtliche Verfahren gegen zwölf hessische Gasversorger wegen angeblich missbräuchlich überhöhter Gaspreise ist eingestellt worden. Ende Juni hatte das hessische Landeskartellamt entsprechende Ermittlungen eingeleitet und Preisabschläge gefordert. Betroffen waren der Frankfurter Gasversorger Mainova sowie die Stadtwerke Hanau, Haiger, Herborn, Friedberg, Gasversorgung Main-Kinzig, Gasversorgung Rüsselsheim, Energieversorgung Butzbach, Enwag Energie- und Wassergesellschaft Wetzlar, Gasversorgung Lahn-Dill, Gaswerksverband Rheingau AG und ESWE Versorgungs AG. Vertreter Mainova; Stadtwerke Hanau, Haiger und Herborn; Gasversorgung Main-Kinzig und Rüsselsheim

  Juve Plus Wal-Mart-Ethikregeln

Die Ethikrichtlinie von Wal-Mart verstößt beim Passus über Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz gegen das Grundgesetz und ist daher nicht mitbestimmungspflichtig. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) am Montag beschlossen. Der Gesamtbetriebsrat hatte die Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte geltend gemacht. Diese seien weder bei Erlass der weltweiten Ethikrichtlinie des amerikanischen Einzelhändlers noch bei der in diesem Kontext eingerichteten Telefonanlage für die Meldung von Verstößen gegen die Richtlinie beachtet worden.

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Als erste deutsche Stadt kann Hagen kann wie geplant die öffentliche Straßenbeleuchtung im Rahmen eines PPP-Modells privatisieren. Die Nachprüfungsanträge der unterlegenen Bieter

  Juve Plus Niederlagen für Nowotny und seine Berater

Die Provisionsvereinbarung zwischen der Beraterfirma des Fußballbundesliga-Profis Jens Nowotny und seinem Klub Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ist nichtig oder jedenfalls nicht mehr wirksam.Das hat das Landgericht Köln entschieden.

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Die E.on-Tochter Braunschweigische Kohlen-Bergwerke AG (BKB) hat von der Stadt Braunschweig jahrelang ein zu hohes Müllverbrennungsentgelt verlangt. Dies hat Ende August das Landgericht Braunschweig festgestellt. Die Richter reduzierten den Zahlungsanspruch des Energieunternehmens daher deutlich. Der langfristige Müllverbrennungsvertrag habe gegen das öffentliche Preisrecht verstoßen, so das Gericht. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der 1995 geschlossene Vertrag ohne europaweite Ausschreibung erfolgt war. Die EU-Komission hatte deswegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH verklagt und zwischenzeitlich ein Zwangsgeld angedroht. Der Vertrag wurde nun aber einvernehmlich aufgehoben und der Auftrag wird neu ausgeschrieben, um einen EU-rechtmäßigen Zustand herzustellen und das Bußgeld abzuwenden. Solange darf die BKB von der Stadt nur noch ein Entgelt in Höhe ihres Selbstkostenpreises verlangen. Die Stadt Braunschweig kündigte Ende September an, die von den Bürgern zuviel erhobenen Müllgebühren in Höhe von insgesamt 20,5 Millionen Euro an diese zurückzuzahlen. 40.000 Einwohner sind davon betroffen. Die Stadt hatte den Betrag in den vergangenen Jahren auf einem Sonderkonto angesammelt. Verfahren vor dem LG Braunschweig (Öffentliches Preisrecht)

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Gegen sieben öffentlich-rechtliche Industrieversicherer und Vorstandsmitglieder hat das Bundeskartellamt Bußgelder verhängt. Die Behörde warf den Versicherern vor, verbotene Absprachen zur Prämien- und Vertragsgestaltung getroffen zu haben. Insgesamt 20 Millionen Euro sollen die Unternehmen zahlen. Betroffen sind die Versicherungskammer Bayern, die SV Sparkassen-Versicherung Gebäudeversicherung AG, die Provinzial Rheinland Versicherung, Westfälische Provinzial Versicherung AG, die VGH Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover und die Provinzial Nord Brandkasse AG. Die Unternehmen haben gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt oder angekündigt, dies zu tun. Vertreter Versicherungskammer Bayern

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Das Bußgeld der EU-Kommission gegen DaimlerChrysler wegen wettbewerbswidriger Vertriebsvereinbarungen ist vom Europäischen Gericht Erster Instanz deutlich herabgesetzt worden. Anders als die EU-Kommission stuften die Richter das Mercedes-Benz-Händlernetz in Deutschland, Belgien und Spanien als nicht-selbständige Vertriebsorganisation ein. Statt der verhängten 71 Millionen Euro muss das Unternehmen nur 9,8 Millionen Euro zahlen. Es wird allerdings erwartet, dass die EU-Kommission Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Vertreter DaimlerChrysler

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Der Weg für die Realisierung der Wartungshalle für den Airbus 380 in Frankfurt ist frei. Das Bundesverwaltungsgericht hat im September entschieden, dass der vom BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz) angeregte Baustopp abgelehnt wird. Zuvor war der BUND mit einer Klage und einer einstweiligen Verfügung gegen das Land Hessen bzw. das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorgegangen. Das Ministerium hatte der Fraport als Betreiberin des Flughafens mit Planfeststellungsbeschluss vom November 2004 gestattet, eine Wartungshalle für den A380 zu errichten. Die für das Vorhaben in Anspruch genommene Fläche ist Teil eines Waldgebietes, das vom Land Hessen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) an die EU-Kommission gemeldet worden ist. Die Kommission hat allerdings noch nicht entschieden, ob das Gebiet in das Netz besonderer Schutzgebiete aufgenommen wird. In seinem Planfeststellungsbeschluss ist das Ministerium, um auf der sicheren Seite zu stehen, davon ausgegangen, dass das gemeldete Gebiet in die Liste der EU-Kommission aufgenommen wird. Nach Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung hat es die Zulässigkeit des Vorhabens bejaht. Vertreter BUND