Verfahren

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"Verwalter sind Individualisten", sagt Ulrich Brugger. Das ist sicherlich richtig. Und man wünscht sich, sie wären auch Strategen. Denn durch besonders geschickte strategische Schachzüge zeichnet sich die Zunft der Insolvenzverwalter bislang nicht gerade aus. Oder wie sonst ist es zu erklären, dass die Hochzeiten von Verwalterkanzleien in den vergangenen Jahren immer mit Scheidungen endeten?

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Das Europäische Patentamt (EPA) hat das europäische Patent zur Durchführung von Online-PCR-Verfahren des US-Unternehmens Applera Corp. widerrufen. Die Richter der Einspruchsabteilung des EPA stellten im Dezember 2004 fest, dass die zugrunde liegende Technologie zum Zeitpunkt der Patenterteilung nicht neu gewesen und dieses somit nicht rechtsbeständig sei. Das Verfahren hatten die Biotech-Unternehmen Eppendorf AG sowie MJ Research und Bio-Rad angestrengt. Vertreter Eppendorf

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Der Weg ist frei für den Nahverkehrsdienstleister Intalliance AG. Das OLG Düsseldorf hat vor kurzem die vom Bundeskartellamt festgelegten Auflagen aufgehoben und den Zusammenschluss der Deutsche Bahn-Tochter DB Stadtverkehr, der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe und der NordLB genehmigt. Das Amt hatte verlangt, dass bis Ende 2006 mindestens 30 Prozent und bis Ende 2009 mindestens 50 Prozent des Linienbusverkehrs aufgehoben werden müssen, um den Wettbewerb zu erhalten. Das OLG urteilte anders: Weder DB Stadtverkehr noch üstra seien in den relevanten Verkehrsmärkten markbeherrschend, der Zusammenschluss daher ohne weiteres zulässig. Vertreter Deutsche Bahn u.a.

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Die EU-Kommission hat nach langjähriger Diskussion das Vermarktungsmodell des Ligaverbandes für die Spiele der 1. und 2. Fußball-Bundesliga für rechtens erklärt. Damit dürfen der Ligaverband und die DFL bis 2009 einen Großteil der Rechte zentral vermarkten. Gleichzeitig soll das Modell jedoch wesentlich mehr Anbieter begünstigen. Die zu übertragenden Spiele werden in mehrere Pakete aufgeteilt und verkauft. Damit gehen die Spiele nicht mehr von vorneherein an eine Sendergruppe. Einen Teil der Rechte dürfen zudem die Vereine ab der Spielzeit 2006/2007 selbst vermarkten. Ziel der Regelung ist es, auch kleineren Vereinen eine angemessene finanzielle Ausstattung zu ermöglichen. Vertreter Ligaverband und DFL

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Die nurTV-Verlagsgesellschaft kann die Zeitschrift 'nurTV digital' weiter unter diesem Titel verkaufen. Sie setzte sich vor Gericht gegen die Axel Springer AG durch, die die Titelschutzrechte und Markeneintragung für 'tv DIGITAL' besitzt. Zwar hatte Springer im Mai 2004 eine einstweilige Verfügung gegen seinen Konkurrenten auf Unterlassung der Nutzung dieses Titels vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Doch wurde die Verfügung bereits im Widerspruchsverfahren aufgehoben. In der mündlichen Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht im Januar zog Springer dann seine Berufung und seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück.

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Die EADS-Tochter Astrium GmbH muss sich womöglich bald einen neuen Namen für ihr europäisches Satelliten-Navigationssystem 'Galileo' suchen. Mitte Januar unterlag Astrium vor dem OLG München in einem seit 2003 laufenden Rechtsstreit wegen der Verletzung der Marke 'Galileo'. Geklagt hatte das US-amerikanische IT-Unternehmen Galileo International Technology, das ein internationales Reisereservierungssystem betreibt und die Marke 'Galileo' 1987 angemeldet hatte. Astrium hatte als Trägerin der Galileo Industries den Namen seit 2002 in Anspruch genommen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen. Ob Astrium dagegen Beschwerde einlegt, war bis zum Redaktionsschluss noch nicht klar. Ernsthafte Auswirkungen auf das Satellitenprojekt dürfte das Urteil derzeit jedoch keine haben, da Galileo Industries nicht vermarktet. Problematischer könnte sich das für eine potenzielle Betreibergesellschaft gestalten. Gleichzeitig sind außerdem parallele Verfahren in Belgien und Luxemburg anhängig. Den Rechtsstreit in Brüssel hat Galileo Industries (Astrium) dagegen bereits in erster Instanz gewonnen. Vertreter Galileo International Technology

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Anwohner von Flughäfen haben bei einer Belästigung durch Fluglärm keine zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche. Dies gilt sowohl für Flughäfen, für deren Bau ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde, als auch für Flughäfen, die zu einer Zeit erbaut wurden, als es noch keiner entsprechenden Zulassung bedurfte und deren Planfeststellung nach dem LuftVG nachträglich fingiert ist.

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Der Lebensmittelkonzern Masterfoods darf das Zartweizenprodukt 'Ebly' in Deutschland auch weiterhin in einer Verpackung vermarkten, die unter anderem die Farben Gelb und Rot enthält. Dagegen geklagt hatte der Schweizer Lebensmittelriese Nestlé, der für seine Maggi-Produkte seit vielen Jahren die nicht eingetragene abstrakte Farbkombinationsmarke Gelb/Rot verwendet. Doch nachdem Nestlé zunächst mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf von 'Ebly' vor dem Landgericht Hamburg Erfolg hatte, wurde das Verbot im Oktober 2004 in der mündlichen Verhandlung wieder aufgehoben. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg nahm Nestlé schließlich den Antrag zurück: Das Gericht hatte angekündigt, Nestlés Berufung zurückzuweisen, da eine vorgelegte Verbraucherbefragung nicht mehrheitlich die Farbkombination Gelb/Rot für das alleinige Erkennen der Produkte nachweisen konnte. Vertreter Nestlé

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Bei dem Versuch, den Vertrieb des Prostatakrebs-Medikaments Eligard in Deutschland zu stoppen, ist Takeda vorerst gescheitert. Das Landgericht Hamburg wies Mitte Dezember 2004 einen Eilantrag des japanischen Pharmakonzerns auf Verletzung ihres Patents zurück. Eligard wurde in Deutschland seit Mai 2004 von dem deutschen Biotech-Unternehmen Medigene AG und dem Pharmakonzern Yamanouchi auf den Markt gebracht. Für Medigene ist Eligard das mit Abstand umsatzstärkste Produkt. Nach dessen Markteinführung war Takeda gegen die beiden Unternehmen vorgegangen. Das Hauptsacheverfahren vor dem LG Düsseldorf ist noch anhängig. Vertreter Takeda

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Die Vergabe von Verkehrsleistungen in Hessen, Thüringen und Niedersachsen an eine Bietergemeinschaft aus Hessischer Landesbahn (HLB) und Hamburger Hochbahn (HHA) ist rechtens. Dies ergibt sich aus einem Beschluss der Vergabekammer Hessen. Gegen die Vergabe hatte sich die Deutsche Bahn-Tocher Verkehrsgesellschaft Vogelsberg (VGV) in einem Nachprüfungsverfahren gegen den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV), den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), den Freistaat Thüringen und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen gewandt. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf insgesamt 280 Millionen Euro. Die Vertragsdauer beträgt zehn Jahre. Die Leistungen sollen ab 2006/2007 erbracht werden. Die Vergabekammer Hessen lehnte den Antrag der VGV aus formellen Gründen ab. VGV legte keine Rechtsmittel ein, so dass der Kammerbeschluss rechtswirksam ist. Vertreter NVV, RMV, Freistaat Thüringen, Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen