Verfahren

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Ein Unternehmen darf nicht zeitlich unbegrenzt mit einer Auszeichnung werben. Dies hat das Landgericht Frankfurt im März in einem Beschlussverfügungsverfahren des Mannheimer Healthcare-Dienstleisters Innovex GmbH gegen ihren Konkurrenten Pharmexx GmbH entschieden. Pharmexx war 2003 mit dem Titel "Entrepreneur des Jahres" ausgezeichnet worden und hatte noch 2005 ohne Jahresangabe damit geworben. Dies ist jedoch nur maximal bis ins Folgejahr der Auszeichnung zulässig, so die Richter in Frankfurt.

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Schon seit vier Jahren bearbeitet Freshfields die Grüne Gentechnik. Nun steht das neue Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand - und die Beharrlichkeit der Kanzlei trägt Früchte.Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat Stellung bezogen: für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und die Wahlfreiheit der Verbraucher.

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Die Träger des Flughafenausbaus Berlin-Schönefeld dürfen vorläufig nicht mit ihren baulichen Maßnahmen auf dem Airport-Gelände beginnen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Mitte April entschieden und damit den Eilanträgen mehrerer Anwohner weitgehend stattgegeben. Diese hatten sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafenausbau gewandt. Der Entscheidung zufolge dürfen die Vorhabenträger nun vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht mit den Baumaßnahmen beginnen. Ausgenommen sind vorbereitende Tätigkeiten, womit die Bauvorbereitungen bis 2006 fast uneingeschränkt weitergehen können.

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Die Förderung des österreichischen Faserherstellers Lenzing in Höhe von 60 Millionen Euro ist beihilferechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Europäische Gericht erster Instanz entschieden und damit eine Konkurrentenklage des spanischen Wettbewerbers Sniace abgewiesen. Vor sechs Jahren hatte Lenzing, das die neue Faserart Tencel aus Naturzellulose produziert, selbst eine Beihilfeentscheidung zugunsten von Sniace erfolgreich gerichtlich angegriffen.

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Nur ein unterlegener Bieter kann mittels eines Nachprüfungsverfahrens auf Nichtigkeit einer Vergabe klagen. Dies entschied kürzlich der BGH. Im konkreten Fall ging es um einen Lieferauftrag für Notebooks. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Auftrag an die Intertronic Computerhandels GmbH vergeben. Der Computerhändler erfüllte den Auftrag jedoch nicht, da das entsprechende Notebook nicht mehr hergestellt wurde. Außerdem habe das Land, so Intertronic, den unterlegenen Bietern eine fehlerhafte Information erteilt, weshalb die Vergabe nichtig sei.

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Die Anstatt Schienenfahrzeuge GmbH durfte spezielle Radkränze zur Ausbesserung mehrteiliger Räder für Straßenbahnen an die Magdeburger Verkehrsbetriebe liefern, obwohl die Original-Räder patentgeschützt waren. Dies hat das OLG Dresden entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Die Richter waren der Ansicht, dass die Lieferung durch Anstatt eine patentrechtlich erlaubte Reparatur und keine rechtswidrige Neuherstellung der Kränze gewesen sei.

  Juve Plus Kaum Geld für Ex-Mannesmann-Chef

Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Mannesmann-Chef Dr. Klaus Esser war rechtmäßig. Dies entschied das OLG Düsseldorf vor einer Woche. Die Richter bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf und wiesen die durch Esser und durch das Land Nordrhein-Westfalen eingelegten Berufungen zurück.

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Wovon leben Anlegeranwälte? Von Anlegern, genauer: geprellten Anlegern, noch genauer: vielen geprellten Anlegern. Daher dürfte sich die Zunft seit ein paar Wochen wie im Paradies vorkommen. Schließlich sind im März innerhalb von zwei Wochen rund 60.000 neue potenzielle Kunden hinzugekommen. Am 14. des Monats meldete das Frankfurter Wertpapierhandelshaus

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Die Minderheitsaktionäre des Automobilzulieferers Honsel erhalten nach dem Ende der Börsennotierung des Unternehmens

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Kartellanwälte reden schon seit langem davon, dass in der Versicherungsbranche großer Beratungsbedarf bestehe. Und Versicherungssyndizi stöhnen über steigende Ausgaben für externe Beratung im Kartellrecht.

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Technisch manipulierte Bilder, die den Anschein erwecken, ein authentisches Abbild einer Person zu sein, verletzen den Abgebildeten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Auch wenn solche Bilder in einem satirischen Kontext veröffentlicht werden, sind sie nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht Mitte Februar und gab damit einer Verfassungbeschwerde des Ex-Telekom-Chefs Dr. Ron Sommer statt. Ausgangspunkt bildete eine Klage Sommers gegen die in der Verlagsgruppe Handelsblatt erscheinende 'Wirtschaftswoche'. Die Zeitschrift hatte im Jahr 2000 einen Beitrag über die wirtschaftliche Situation der Telekom mit einer Fotomontage illustriert. Darin war ein Bild von Sommers Kopf auf einen anderen Oberkörper gesetzt und um rund fünf Prozent gestreckt worden. Sommer sah durch die Veröffentlichung sein Persönlichkeitsrecht verletzt, da in dem nachbearbeiteten Foto seine Gesichtszüge nachteilig verändert worden seien. Die Verfassungsrichter verwiesen den Fall zurück an den BGH, der im September 2003 die in den ersten Instanzen zunächst erfolgreiche Unterlassungsklage Sommers abgewiesen hatte. Vertreter Ron Sommer