Knapp elf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker zieht sich das Insolvenzverfahren weiter in die Länge – aber für die Gläubiger gibt es neue Hoffnung, dass am Ende mehr Geld zum Verteilen da ist. Vor dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz erreicht, dass das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Fall noch einmal neu prüfen muss (Az. KZR 42/20).
Streit über ‚Preisabsprache light‘
Das Kartellamt hatte Bußgelder gegen mehrere bekannte Drogerieartikelhersteller verhängt. Sie haben von 2004 bis 2006 in einem Arbeitskreis kartellrechtswidrig Informationen ausgetauscht. Anders als bei einer klassischen, harten Kartellabsprache haben die Hersteller nicht direkt ihre Preise abgestimmt, um die Kunden über den Tisch zu ziehen. Stattdessen haben sie sich gegenseitig informiert, wie es bei den Jahresverhandlungen mit Schlecker so läuft: welche Preise sie gern hätten und letztlich durchsetzen konnten, inklusive Rabatte und Sonderforderungen.
In dieser Konstellation steckt eine Frage, die Kartellrechtlerinnen und Kartellrechtler in Justiz, Unternehmen und Kanzleien seit Jahren umtreibt: Führt ein solcher Informationsaustausch, bei dem gar nicht direkt Preise abgestimmt werden, eigentlich wirklich zu überhöhten Preisen? Wenn nicht, kann Schlecker-Verwalter Geiwitz seine 212-Millionen-Forderung abschreiben.
Bisher haben die meisten Gerichte entschieden: Ein Informationsaustausch mag kartellrechtswidrig sein, aber er führt nicht automatisch zu höheren Preisen. Denn wenn Wettbewerber sich über ihre Preisgestaltung informieren, kann es ja auch sein, dass dieses Wissen genutzt wird, um die Konkurrenz zu unterbieten und damit Aufträge an Land zu ziehen. Das OLG Frankfurt etwa hatte es für nicht sehr wahrscheinlich gehalten, dass Schlecker durch den Informationsaustausch ein Schaden entstanden ist.
Ökonomen ratlos, BGH entschieden
Damit sind die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht einverstanden. Der Vorsitzende Wolfgang Kirchhoff sprach bei der Urteilsverkündung von einem „Erfahrungssatz“, wonach ein derartiger kartellrechtswidriger Austausch geheimer Informationen mit großer Wahrscheinlichkeit zu höheren Preisen führe. Das OLG habe diesem Erfahrungssatz rechtsfehlerhaft ein zu geringes Gewicht beigemessen.
Die Beteiligten warten nun gespannt auf die Urteilsbegründung, in der stehen müsste, auf welcher Grundlage der Senat diesen Erfahrungssatz annimmt. Denn viele Wettbewerbsökonomen geben zu, dass es kein ökonomisch gesichertes Wissen darüber gibt, ob ein bloßer Informationsaustausch zu höheren Preisen führt.
Schlecker-Urteil strahlt aufs Lkw-Kartell
Dass der BGH-Kartellsenat davon überzeugt zu sein scheint, deutet eine klägerfreundlichere Haltung an, als Beobachter sie etwa noch im Lkw-Kartell wahrgenommen haben. Im Lkw-Kartell laufen mehrere hundert Prozesse mit einem Gesamtvolumen von zig Milliarden Euro, auch der BGH-Kartellsenat war schon mehrfach damit befasst.
Eine Frage, die in dem Komplex bisher wichtig erschien: Ist den Herstellern nur Informationsaustausch vorzuwerfen, oder war da mehr? Reichlich Energie ist in die Abgrenzung geflossen, auch weil viele die Grundannahme vertraten: Wenn’s nur ein Austausch war, wird es schon auch keinen großen Schaden gegeben haben. Man ersetze das Wort Grundannahme durch Erfahrungssatz – dann wird verständlich, warum der Fall Schlecker auf das ganze große Spielfeld Kartellschadensersatz ausstrahlen könnte.
Vertreter Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz
Dr. Jörg Semmler (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
SGP Schneider Geiwitz (Ulm): János Morlin (Kartellrecht)
Vertreter Beiersdorf
Dr. Reiner Hall (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Wolfgang Deselaers; Associates: Dr. Philipp Kirst, Dr. Salim Benayad (alle Kartellrecht)
Vertreter L’Oréal und GlaxoSmithKline
Oppenländer (Stuttgart): Prof. Dr. Albrecht Bach, Dr. Ulrich Klumpp, Dr. Florian Schmidt-Volkmar (alle Kartellrecht), Dr. Matthias Lorenz (Litigation)
Engel & Rinkler (Karlsruhe): Axel Rinkler (BGH-Vertretung GlaxoSmithKline)
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung L’Oréal)
Vertreter Procter & Gamble/Gilette
Rohnke Winter (Karlsruhe): Prof. Dr. Christian Rohnke (BGH-Vertretung)
Allen & Overy (Hamburg): Dr. Ellen Braun, Dr. René Galle; Associate: Friederike Popot-Müller
Vertreter Erdal Rex
Engel & Rinkler (Karlsruhe): Axel Rinkler (BGH-Vertretung)
Dr. Ine-Marie Schulte-Franzheim (Köln; Wettbewerbsrecht)
Vertreter Coty
Dr. Brunhilde Ackermann (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Lubberger Lehment (Berlin): Dr. Andreas Lubberger, Dr. David Weller (Wettbewerbs-/Vertriebsrecht)
Vertreter Bundeskartellamt
Prof. Dr. Konrad Ost (Vizepräsident)
Streithelfer
Vertreter Reckitt Benckiser
Gleiss Lutz (München): Dr. Ingo Brinker; Associate: Dr. Daniel Petzold (beide Kartellrecht)
Vertreter Jacobs Douwe Egberts
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Dr. Thomas Paul; Associate: Lech Kopczynski (beide Konfliktlösung)
Vertreter Johnson & Johnson
CMS Hasche Sigle (Brüssel): Dr. Michael Bauer, Dr. Rolf Hempel, Martin Cholewa (beide Stuttgart); Associate: Nadine Herda (alle Kartellrecht)
Vertreter SC Johnson
Glade Michel Wirtz (Düsseldorf): Dr. Christian Karbaum; Associate: Dr. Yannick Möller (beide Kartellrecht)
Vertreter Schwarzkopf/Henkel
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Rüdiger Harms (Konfliktlösung)
Vertreter Unilever
Commeo (Frankfurt): Dr. Dominique Wagener (Kartellrecht/Wettbewerbsrecht)
Vertreter Delta Pronatura
Notos (Frankfurt): Dr. Johann-Christoph Gaedertz; Associate: Dr. Jakob Dämmer (beide Kartellrecht)
Bundesgerichtshof, Kartellsenat
Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff (Vorsitzender), Dr. Patricia Rombach, Dr. Jan Tolkmitt, Dr. Ulrike Picker, Dr. Carmen Vogt-Beheim
Hintergrund: Wenn Kartellschadensersatzprozesse den BGH erreichen, ist das oft ein besonderes Schauspiel: Typischerweise sitzt eine Riege von Kartellanten auf der Beklagtenbank – jeder mit eigener BGH-Vertretung. Bei der ersten Verhandlung zum Lkw-Kartell hatten 7 von insgesamt überhaupt nur 38 BGH-Anwälten einen Auftritt. Bei der Schlecker-Klage waren es nun 6 – und das auch nur, weil die zahlreichen Streitverkündeten auf eine eigene BGH-Vertretung verzichteten und BGH-Anwalt Axel Rinkler für Erdal Rex und GlaxoSmithKline im Doppeleinsatz war.
Rohnke gegen Winter
Da die Beklagten gleiche Interessen haben, ist es in dieser Konstellation kein Konflikt, mehrere Parteien zu vertreten. Interessant ist, dass vielen Unternehmen aber dennoch eine eigene BGH-Vertretung sehr wichtig ist. So waren Rohnke und Winter – die beiden prominentesten BGH-Anwälte, die zudem in gemeinsamer Kanzlei tätig sind – auf Wunsch von Procter & Gamble und L’Oréal mit getrennten Teams völlig unabhängig voneinander im Einsatz.
Bei den weiterhin am Verfahren beteiligten Kanzleien aus den Vorinstanzen hat sich seit dem LG-Urteil von 2018 wenig verändert. Für Geiwitz führt inzwischen SGP-Partner Morlin das Verfahren. Prof. Dr. Kai-Thorsten Zwecker, der zu Beginn die Federführung hatte, ist inzwischen Partner bei Wuertenberger.
Gaedertz, der Delta Pronatura vertritt, war zu Beginn des Verfahrens noch Partner bei Keil & Schaafhausen, inzwischen führt er das Verfahren als of Counsel bei Notos. (mit Material von dpa)