Juve Plus Android-Kartellverfahren

EuGH besiegelt Google-Milliardenbuße – jetzt geht’s um Schadensersatz

Finale mit zahlreichen Top-Kanzleien: Der Europäische Gerichtshof hat das Rekordbußgeld gegen Google im Android-Fall bestätigt. Die Entscheidung öffnet die Tür für Schadensersatzklagen – in London läuft bereits ein erstes Milliardenverfahren.

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Google und Alphabet sind mit ihrer Berufung gegen das Android-Urteil des Gerichts der EU aus dem Jahr 2022 vollständig gescheitert. Die Zweite Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union wies das Rechtsmittel ab und bestätigte eine Geldbuße von 4,125 Milliarden Euro, für die Alphabet mit rund 1,52 Milliarden Euro mithaftet (Az. C-738/22 P).

Ursprünglich hatte die EU 2018 sogar 4,34 Milliarden Euro Bußgeld verhängt. Der Vorwurf: Google habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um die eigene Suchmaschine und den Chrome-Browser auf Android-Geräten zu bevorzugen. Gerätehersteller mussten über Vorinstallationsverträge Google Search und Chrome aufspielen, um überhaupt eine Lizenz für den Play Store zu erhalten. Sogenannte Anti-Fragmentierungs-Vereinbarungen untersagten ihnen zugleich, Geräte mit nicht von Google freigegebenen Android-Varianten zu verkaufen. Das Gericht der EU hatte 2022 einen Teil der Entscheidung zu bestimmten Umsatzbeteiligungsvereinbarungen gekippt und die Buße leicht auf 4,125 Milliarden Euro reduziert – diesen Betrag hat der EuGH nun zementiert.

Vorsatz – ein Wink an die Kläger

Bemerkenswert ist, was der Gerichtshof über das rein Notwendige hinaus feststellt: Google habe den Verstoß „intentional“ begangen, also absichtlich. Für die Bestätigung der Buße war das nicht zwingend erforderlich – die Passage liest sich wie eine Einladung an potenzielle Schadensersatzkläger. Auch sonst lässt der EuGH keinen Zweifel daran, dass er der Verteidigung des Konzerns wenig abgewinnen kann. Dezidiert erinnern die Richter daran, wie das Verhalten den Wettbewerb verfälscht und Innovationen unterdrückt habe. Ein rechtskräftig festgestellter Kartellrechtsverstoß ist die ideale Grundlage für Follow-on-Klagen, in denen sich Geschädigte auf die Zuwiderhandlung stützen können.

Zwei mögliche Klägergruppen

In erster Linie gilt das für Wettbewerber auf den Märkten für die allgemeine Suche und für Browser. Ihr Argument könnte sein: Weil Google die Vorinstallation ihrer Produkte auf Android-Geräten erschwert hat, haben sie weniger Nutzer erreicht – und so letztlich geringere Werbeerlöse erzielt. Die entgangenen Erlöse wären der ersatzfähige Schaden. Die Suchmaschine Qwant etwa konnte der Kommission belegen, dass Gerätehersteller sie durchaus zusätzlich vorinstalliert hätten – das Mobile Application Distribution Agreement (MADA) mit Google verbot aber genau das.

Die zweite, weitaus größere Gruppe sind die Suchwerbetreibenden. Diese könnten argumentieren: Durch die Verfestigung von Googles Marktmacht bei der Suche sind die Preise für Suchwerbung über das Niveau gestiegen, das bei funktionierendem Wettbewerb geherrscht hätte.

London macht den Anfang

Genau hier setzt das erste Schadensersatzverfahren an, das bereits vor dem Competition Appeal Tribunal in London läuft (Az. 1720/7/7/25). Die Wettbewerbsrechtlerin Or Brook von der Universität Oxford macht in einem Opt-out-Verfahren überhöhte Kosten für britische Werbetreibende geltend – geschätztes Volumen rund 5 Milliarden Pfund. Die Klage stützt sich auf die Android-Entscheidung und zusätzlich auf einen in den USA festgestellten Verstoß, den die EU nur als „relevanten Kontext“ behandelt hatte: Gewinnbeteiligungsvereinbarungen mit Browser-Anbietern, allen voran Apple, das zuletzt bis zu 21 Milliarden US-Dollar jährlich dafür erhalten haben soll, dass auf seinen Geräten Safari mit Google-Suche ausgeliefert wird. Über die Zertifizierung des Verfahrens soll im Juli verhandelt werden.

Die Vertreter im Überblick

Vertreter Google und Alphabet (Rechtsmittelführer)
Inhouse Recht (London): Oliver Bethell (Head of Competition, Regulatory Engagement & Advisory)
Latham & Watkins (Brüssel): Alfonso Lamadrid de Pablo (zuvor Garrigues; Kartellrecht)
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (London/Brüssel): Nicholas Levy, Paul Stuart, Henry Mostyn (inzwischen Kirkland & Ellis; alle Kartellrecht)
White & Case (Brüssel): James Killick, Dr. Assimakis Komninos, Genevra Forwood (alle Kartellrecht)
Monckton Chambers: Meredith Pickford KC, David Gregory (alle Kartellrecht)

Vertreter Europäische Kommission
Juristischer Dienst der Kommission: Fernando Castillo de la Torre, Carlos Urraca Caviedes, Anthony Dawes

Streithelfer für Google:

Vertreter CCIA
Baker Botts (Brüssel/London): Matthew Levitt, Paul Lugard Brian (beide Kartellrecht)

Vertreter Gigaset Communications
Van Bael & Bellis (Brüssel): Jean-François Bellis (Kartellrecht)

Streithelfer aufseiten der Kommission:

Thomas Höppner

FratiniVergano (für BEUC; Brüssel): Alessandra Fratini
Geradin Partners (für MVFP, BDZV und Qwant; Berlin): Prof. Dr. Thomas Höppner, Philipp Westerhoff (beide Kartellrecht)
Clifford Chance (für Seznam.cz und FairSearch): Miloš Felgr, Jan Dobrý, Thomas Vinje, Dieter Paemen (inzwischen Parser), Katharine Missenden (alle Kartellrecht)

Gerichtshof der Europäischen Union, Zweite Kammer
Küllike Jürimäe (Kammerpräsidentin, Berichterstatterin), Koen Lenaerts (Präsident des Gerichtshofs, als Richter der Zweiten Kammer), Frederik Schalin, Miroslav Gavalec, Zóltan Csehi

Generalanwältin: Juliane Kokott

Hintergrund: Google setzt in seinen europäischen Kartellverfahren auf ein eingespieltes Team, dessen Mitglieder sich allerdings seit Beginn des Android-Verfahrens auf mehr und mehr Kanzleien verteilt haben.

Mostyn, über Jahre Teil des Cleary-Teams, wechselte kürzlich zu Kirkland & Ellis. Mit ihm wechselte auch der Brüsseler Partner Thomas Graf, eine zentrale Figur in der Mandatsbeziehung zwischen Google und Cleary.

White & Case war im aktuellen Verfahren vor allem für einen Spezialaspekt zuständig, sogenannte Revenue Share Agreements. Auf diesen Aspekt geht die Bußgeldreduktion um 5 Prozent zurück. Das Spezialwissen der Partner auf diesem Gebiet geht zurück auf ein Verfahren der EU-Kommission, in dem White & Case den US-Chiphersteller Intel vertreten hat.

Federführend in der Verhandlung vor dem EuGH Anfang 2025 war Lamadrid, damals noch Brüsseler Partner der spanischen Top-Kanzlei Garrigues. Lamadrid wechselte im Sommer 2025 zu Latham – und blieb auch in seiner neuen Kanzlei Teil des Google-Teams. Jürgen Schindler allerdings, der in erster Instanz vor dem Europäischen Gericht noch zum Google-Team gehörte, ist seit seinem Wechsel zu Davis Polk 2023 nicht mehr an dem Verfahren beteiligt.

Bemerkenswert ist die Rolle von Geradin Partners. Die auf Wettbewerbsrecht und Digitalregulierung spezialisierte Kanzlei stand im EuGH-Verfahren aufseiten der Kommission – für Verlegerverbände und die Suchmaschine Qwant. Dieselbe Kanzlei treibt in London bereits eine Schadensersatzklage von Werbetreibenden gegen Google voran, die sich teils auf die Android-Entscheidung der Kommission stützt. Federführend ist dort der Londoner Partner Patrick Teague, der 2024 von Freshfields zu Geradin wechselte und zuvor knapp vier Jahre bei der britischen Wettbewerbsbehörde CMA gearbeitet hatte. Für die Streithelfer im Android-Verfahren der Kommission waren Höppner und Counsel Westerhoff aus Berlin im Einsatz, die beide im vergangenen Jahr von Hausfeld zu Geradin wechselten.

Or Brook betreibt das Verfahren über eine eigens gegründete, allein von ihr kontrollierte Gesellschaft und stützt sich auf ein Beraterteam mehrerer Londoner Anwälte um Robert O’Donoghue KC sowie auf die Ökonomen Fiona Scott Morton (Yale) und Matt Hunt (AlixPartners). Finanziert wird der Fall vom Prozessfinanzierer Burford Capital, der bis zu 40 Millionen Pfund zugesagt hat.

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