Verfahren

  Juve Plus Gleiche Pflicht für Abgeordnete

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily und Volker Kröning, beide Abgeordnete der SPD in der jetzt endenden Bundestags-Wahlperiode, müssen ihre Honorare aus Anwaltsmandaten offenlegen, aber kein Ordnungsgeld zahlen. Zudem müssen künftig auch Sozietätsanwälte ihre Einkünfte offenlegen.Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Das Präsidium des Bundestags hatte 2008 gegen Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro und gegen Volker Kröning von etwa 15.000 Euro verhängt, weil diese ihre Nebeneinkünfte nicht offenlegten.

  Juve Plus BGH stärkt Stromwettbewerb

Energieversorger sind verpflichtet, das Eigentum an Strom- oder Gasverteilnetzen zur Versorgung des Gemeindegebiets nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu übertragen. Dies gilt auch, wenn die Verpflichtung vor den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 eingegangen wurde. Das entschied der BGH-Kartellsenat Ende September in zwei Grundsatzurteilen und ebnete den Kommunen damit den Weg zum Rückerwerb der Strom- und Gasversorgung (Rekommunalisierung).

  Juve Plus BAG-Urteil

Das Bundesarbeitsgericht hat das Streikrecht der Gewerkschaften ausgeweitet. So dürfen die Arbeitnehmervertreter sogenannte Blitzaktionen ("Flashmob") in einem Arbeitskampf einsetzen, mit denen Kaufhäuser oder Supermärkte durch den koordinierten Kauf von unzähligen Cent-Artikeln oder das Zurücklassen vollgepackter Einkaufswagen blockiert werden. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit wie bereits die Vorinstanzen eine Klage des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ab. Sie räumten jedoch ein, dass sich der Arbeitgeber gegen derartige streikbegleitende Spontanaktionen auch wehren könne, etwa durch die Ausübung seines Hausrechts oder eine kurzfristige Betriebsschließung.

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Das italienische Möbelunternehmen Idealsedia darf keine Nachbildungen des Freischwinger-Stuhls vertreiben oder hierfür werben.Dies entschied das OLG Düsseldorf Mitte August auf Antrag der Thonet GmbH aus Frankenberg, die die Nutzungs- und Vertriebsrechte für den Stuhl besitzt. Der sogenannte Freischwinger wurde 1926 von dem niederländischen Designer Mart Stam entworfen. Der Stuhl besteht aus runden Stahlrohren ohne Hinterbeine, dessen Sitzfläche unter dem Gewicht einer Person schwingt und leicht nach hinten absinkt. Das italienische Unternehmen Idealsedia hatte auf der Messe IMM Cologne 2007 einen ähnlich aussehenden Stuhl, allerdings aus rechteckigen Stahlrohren, ausgestellt und zum Verkauf angeboten. Dagegen wehrte sich Thonet mit einer Unterlassungsklage.

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Den Compliance Officer trifft regelmäßig eine Garantenpflicht und damit eine strafrechtliche Unterlassungsstrafbarkeit, wenn es darum geht, solche im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehenden Straftaten von Unternehmensangehörigen zu verhindern. Dies führte der BGH in der Begründung eines Urteils aus, das diese Rechtsfrage eigentlich gar nicht aufgeworfen hatte. Denn in dem Strafverfahren ging es eigentlich um den Betrugsvorwurf gegenüber zwei hochrangigen Funktionsträgern der Berliner Stadtreinigung (BSR), die wegen rechtswidrig überhöhter Abrechnungen gegenüber den Grundstückseigentümern verurteilt worden waren. Den Schuldspruch gegen einen der Angeklagten, den Vorstand G. bestätigte der BGH, hob die Strafe wegen unrichtiger Strafzumessung aber auf.

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Das Regierungspräsidium Gießen muss neu darüber entscheiden, wer künftig in Gießen die Stadtbuslinien bedient. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) in einem Urteil Ende August entschieden. Bisher waren die Stadtwerke Gießen (SWG) für den Nahverkehr allein verantwortlich. Möglicherweise kommt nun ein neues Transportunternehmen zum Zuge. Damit könnte die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen (VM) ihrem Ziel, den Busverkehr in Gießen künftig zu betrieben, ein Stück näher gekommen sein.

  Juve Plus Ins Abseits

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) kann vom Bundeskartellamt keine nachträgliche Untersagung ihres ursprünglich geplanten Vermarktungsmodells einfordern. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit mehrere Anträge der Beschwerdeführerinnen DFL und Ligaverband bereits aus formalen Gründen als unzulässig verworfen. Damit hat die DFL im Streit um die Zentralvermarktung der Fernsehberichtserstattung von Bundesligaspielen eine Niederlage einstecken müssen.

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Das Bier 'American Bud' darf weiterhin in Österreich verkauft werden. Dies hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs entschieden und den Markenrechtsstreit an das Handelsgericht Wien zurückverwiesen. Die tschechische Brauerei Budejovický Budvar versuchte damit vergeblich, ihren US-Konkurrenten Anheuser-Busch im Markenrechtsstreit um die Bezeichnung 'Bud' in die Schranken zu weisen. Budejovický Budvar hatte dem österreichischen Lieferanten Rudolf Ammersin untersagen wollen, das Bier 'American Bud' von Anheuser-Busch zu vertreiben. Begründung: Ihre eigene Biermarke 'Bud' sei aufgrund eines bilateralen Abkommens der damaligen CSSR mit Österreich aus dem Jahr 1976 geschützt, dessen Wirkung auf die Nachfolgerin Tschechische Republik ausgeweitet worden sei.

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Die Goldgas Stadtwerke GmbH darf zur Kennzeichnung ihres Geschäftsbetriebs nicht mehr die Bezeichnung 'Stadtwerke' tragen.Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth Ende Juli per einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung. Die Stadtwerke Bad Homburg sahen in der Verwendung des Begriffs eine Irreführung von Verbrauchern und beantragten deshalb, Goldgas zu untersagen, im Wettbewerb um Gaskunden weiterhin als 'Stadtwerke' aufzutreten.

  Juve Plus Bonn

Der südkoreanisch-amerikanische Investor Honua ist zu Unrecht im Handelsregister als Gesellschafter der United Nations Congress Center (UNCC) GmbH eingetragen. Das entschied das Bonner Landgericht in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren und gab damit dem gegen den Eintrag eingelegten Widerspruch der Investment-Firma Arazim mit Sitz in Tel Aviv recht. Dem Gericht zufolge war ursprünglich die SMI Hyundai Corporation, die sich als Investor in einem von der Stadt Bonn ausgerichteten Bieterwettbewerb um die Erweiterung des Internationalen Kongresszentrums Bundeshaus Bonn, heute World Conference Center Bonn (WCCB), durchgesetzt hatte, alleiniger Gesellschafter der Projektgesellschaft UNCC.

  Juve Plus Bundespatentgericht

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall kann ihren Werbeslogan 'Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen vier Wände - Schwäbisch Hall' als Marke anmelden. Dies hat das Bundespatentgericht in seiner Entscheidung vom Juli bestätigt. Damit gaben die Senatsrichter der Beschwerde der Bausparkasse statt, die damit gegen die zurückgewiesene Anmeldung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) vorgegangen war. Im Herbst 2006 hatte das Unternehmen die Wortmarke beim DPMA angemeldet. Dieses verweigerte die Zulassung und begründete dies mit dem Fehlen der erforderlichen Unterscheidungskraft. Demnach sagte der Slogan aus, dass es sich bei der Stadt Schwäbisch Hall oder dem gleichnamigem Landkreis in Baden-Württemberg um einen führenden Anbieter im Segment Wohnungsbau bzw. Wohnungsbauförderung handelte. Daher stelle dies eine geographische Herkunftsangabe dar, die der Verbraucher nicht mit einem bestimmten Anbieter verbinden würde. Folglich fehle es an der Schutzfähigkeit des Slogans in Verbindung mit dem konkreten Städtenamen.

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