Verfahren

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Die Europäische Kommission hat ihr Ermittlungsverfahren gegen T-Mobile, Vodafone und O2 wegen vermeintlich überhöhter Roaming-Gebühren eingestellt. Das Verfahren war vor acht Jahren eingeleitet worden, vor sechs Jahren wurden konkrete Ermittlungen gegen T-Mobile und Vodafone Deutschland für den deutschen Markt sowie gegen Vodafone und O2 für den britischen Markt aufgenommen. Die Kommission begründete die Nachprüfungen damals mit dem Verdacht auf Preisabsprachen und mit einem Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Diese Vorwürfe musste die EU-Kommission im Lauf der Ermittlungen in Bezug auf die Endkundenpreise für International Roaming fallen lassen, sie setzte das Verfahren aber auf Großhandelsebene fort.

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Werden die Buchhaltung und die Personalverwaltung von einem Tochterunternehmen auf die Konzernmutter übertragen, liegt kein Betriebsübergang vor. Dasselbe gilt für das bloße Austauschen der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der sich auf den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses berufen wollte.

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Für Computer mit eingebauter Festplatte sollen demnächst 15 Euro Urheberrechtspauschale fällig werden. Das sehen die Einigungsvorschläge der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt für 22 Parallelverfahren vor, in denen die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ihre Ansprüche gegenüber PC-Herstellern und -Importeuren, namentlich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), geltend gemacht hatte. Der gesetzliche Vergütungssatz sah 18,42 Euro vor. Der Schiedsspruch vom 31. Juli ist das Ergebnis einer rund zweijährigen Auseinandersetzung zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften. Auf Herstellerseite waren Dell, IBM, Maxdata, Acer, Actebis Peacock, Fujitsu Siemens, Packard Bell, Targa, Toshiba, Asus, Averatec, BenQ, Eureka, Gericom, Hewlett Packard, Hyrican, Lenovo, Medion, MSI Technology, Sony Deutschland, Tarox sowie Wortmann beteiligt.

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Eine geplante Großfusion im Hörgerätemarkt ist gescheitert: Die schweizerische Sonova (vormals Phonak) wird den dänischen Hörgerätehersteller GNResound nicht wie ursprünglich geplant kaufen.

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Das Kaugummi Smint Xylicare darf auch weiterhin als Anti-Karies Bonbon beworben werden. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hatte die Vertreiberin CFP Brands Süßwarenhandels GmbH abgemahnt und verklagt, mit Werbeaussagen wie „das Anti-Karies Bonbon“ gegen das Verbot der gesundheitsbezogenen Kennzeichnung von Lebensmitteln zu verstoßen und den Anschein zu erwecken, bei Smint Xylicare handele es sich um ein Arzneimittel.

  Juve Plus Zum Oktoberfest-Auftakt

Die Lufthansa und die Gesamtvertretung des fliegenden Personals haben vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt einen Vergleich geschlossen: Die Fluggesellschaft darf während des Oktoberfests nun doch Flugbegleiter einsetzen, die Dirndl und Trachtenanzüge tragen. Die Lufthansa hatte angekündigt, während des Volksfestes auf ausgewählten Flügen von und nach München Flugpersonal in Trachtenmode zu kleiden, wobei es den Mitarbeitern frei gestellt war, sich an der Aktion zu beteiligen. Die zuständige Gesamtvertretung des fliegenden Personals widersprach dieser PR-Maßnahme, die Lufthansa hielt jedoch daran fest.

  Juve Plus EuG bestätigt Bußgeld gegen Microsoft

Der Softwarehersteller Microsoft muss ein Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro zahlen. Der US-Konzern erlitt damit am vergangenen Montag eine schwere Niederlage vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG).

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Banken dürfen die Zinshöhe für eine Geldanlage vom Ergebnis eines Turniers abhängig machen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatzentscheidung. Die Postbank hatte vor der Fußball-Europameisterschaft 2004 mit ihrem Produkt „Postbank Bonus Volltreffer“ für eine Festgeldanlage mit festem Basiszinssatz sowie weiteren möglichen Zinsgewinnen geworben. Je weiter die deutsche Elf bei der Europameisterschaft komme, desto höher sollte der weitere Zinsgewinn ausfallen.

  Juve Plus Gebührenstreit

Die Bundesländer hätten die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht beschränken dürfen. Sie hätten sich vielmehr der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anschließen müssen. Das entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.

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Aus den Regelungen zum Betriebsübergang lässt sich keine Informationspflicht über die wirtschaftliche Lage des erwerbenden Unternehmens ableiten. Das hat das Arbeitsgericht München in elf Verfahren entschieden. Geklagt hatten BenQ-Mitarbeiter, die bis zum Erwerb der Handy-Sparte bei Siemens beschäftigt gewesen waren. Die Mitarbeiter hatten sich nach dem Insolvenzantrag durch BenQ darauf berufen, dass Siemens ihnen die wirtschaftliche Situation von BenQ hätte mitteilen müssen - zumindest, dass ein negativer Kaufpreis gezahlt worden sei. Da Siemens das nicht getan hatte, ist die Information ihrer Ansicht nach fehlerhaft gewesen und sie hätten auch über ein Jahr nach dem Betriebsübergang noch widersprechen können mit der Wirkung, dass sie weiterhin bei Siemens beschäftigt seien.

  Juve Plus BVerfG lehnt einstweilige Anordnung ab

Der umstrittene WDR-Film über den Contergan-Skandal "Eine einzige Tablette" darf nun doch ausgestrahlt werden. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), indem es den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Ausstrahlung verhindert werden sollte, ablehnte. Beantragt hatten diese das Pharmaunternehmen Grünenthal, dass das Schlafmittel Contergan hergestellt hatte, und der frühere Anwalt Carl-Hermann Schulte-Hillen, der im damaligen Prozess gegen Grünenthal die Opfer vertreten hatte. Beide sehen sich durch den Film der Produktionsfirma Zeitsprung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.