Verfahren

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Haben Sie auch ein so genanntes Trinkwasserbesprudelungsgerät zu Hause oder in der Teeküche Ihrer Kanzlei? Die meisten kennen diese Geräte, die seit einigen Jahren als Alternative zum Mineralwasserkasten-Schleppen gehandelt werden und die aus lauem Leitungswasser einen sprudelnden Durstlöscher machen. Eher wenigen hingegen dürfte bekannt sein, dass sich die Hauptwettbewerber in diesem Markt schon seit geraumer Zeit eine ganze Serie von heftigen Prozessschlachten liefern.Immer wieder streiten sie um die regelmäßige Wiederbefüllung der CO2-Kartuschen, genauer gesagt, um das hieraus resultierende Geschäft. Zuletzt etwa hat Anfang April das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Verfügung des Bundeskartellamtes bestätigt. Diese verbietet es Soda Club, mit ihrem bisherigen Vertriebssystem das Wiederauffüllen der Soda-Club-Gaszylinder durch Wettbewerber zu unterbinden. Das Verbot gilt mit sofortiger Vollziehbarkeit und soll tatsächlich bereits vor der endgültigen Klärung der Sache im Hauptverfahren in Kraft treten. Der Vorwurf: Soda Club missbrauche seine marktbeherrschende Stellung.

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Die Degussa AG muss wegen ihrer Beteiligung am weltweiten Methionin-Kartell weniger Bußgelder bezahlen als von den EU-Behörden verlangt. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat die 2002 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße um 27 Millionen auf 91 Millionen Euro heruntergesetzt. Methionin ist eine Aminosäure, die als Tierfuttermittelzusatz eingesetzt wird. Die Preisabsprachen der Methionin-Hersteller waren von einem Kartellmitglied bei der EU-Kommission angezeigt worden: Rhône-Poulenc hatte im Rahmen der Kronzeugenregelung den Behörden Informationen geliefert. Auf diese Weise konnte das Unternehmen ein Bußgeld vermeiden und seinerzeit möglichst unbelastet die Fusion mit Hoechst zum Pharmaunternehmen Aventis eingehen. Auch Degussa kooperierte später mit der Kommission, bekam aber zusammen mit anderen Kartellbeteiligten hohe Geldbußen auferlegt. Ungeachtet der jetzigen Bußgeld-Reduzierung prüft Degussa derzeit, ob sie Rechtsmittel zum EuGH einlegt.

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Ende April haben Global Navigation Systems GNS GmbH und das taiwanesische Technologieunternehmen Leadtek Research ihren Patentstreit um PDA-Empfangsgeräte verglichen. GNS hatte die Taiwanesen vor dem Düsseldorfer Landgericht auf Patentverletzung verklagt. Das Unternehmen sah seinen patentgeschützten Handheld Computer, der Positions- und Verkehrsdaten empfängt und somit als Navigationsgerät eingesetzt werden kann, durch ein Leadtek-Produkt beeinträchtigt. Im Rahmen ihrer Verteidigungstrategie legte Leadtek daraufhin Einspruch gegen das europäische Patent von GNS ein und stellte beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag auf Löschung eines inhaltsgleichen Gebrauchsmusters.

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Der Immobilienverband Deutschland IVD darf seinen Namen nicht weiter führen. Dies entschied das Landgericht Hamburg im März. Die drei Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.), BfW (Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.) und Haus & Grund Deutschland (Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.) hatten gegen den IVD geklagt, weil sie dessen Namen für wettbewerbswidrig hielten. Die Hamburger Richter entschieden nun, dass der Namensbestandteil "Immobilienverband Deutschland" irreführend sei, da er die Vorstellung erwecke, der IVD sei eine Dachorganisation aller immobilienrelevanter Marktteilnehmer. Mitglieder des IVD sind jedoch vor allem Immobilienmakler.

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Im Streit um die staatliche Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen hat die deutsche Industrie eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied kürzlich in neun Musterklageverfahren zugunsten der Deutschen Emissonshandelsstelle im Bundesumwaltamt (DEHSt) gegen die Unternehmen E.on, RWE, Mibrag, Steag, Swb, Lafarge Zement, St-Gobain Glas und Steinbeis Temming Papier. Konkret hatten sich die Unternehmen gegen die so genannte anteilige Kürzung der Emissionsberechtigungen zur Wehr gesetzt: Diese wurde von der DEHSt vorgenommen, nachdem 2004 die deutschen Unternehmen mehr Emissionsberichtigungsscheine beantragt hatten, als es die gesetzliche Regelung vorsah. Die Musterklagen wurden in zwei Gruppen verhandelt. Zum einen ging es um Klagen, die Anlagen betreffen, denen auf Basis vergangener Emissionsmengen Berechtigungen zugeteilt wurden. Zum anderen um Anlagen, die mit der damals besten verfügbaren Technik ausgestattet waren, so genannte Opitionsanlagen. Die Unternehmen der ersten Klagegruppe werden wahrscheinlich Berufung gegen das Urteil des VG Berlin einlegen, die zweie Klagegruppe wird nach Aussagen Beteiligter wohl mittels Sprungrevision direkt das Bundesverwaltunggericht anrufen.

  Juve Plus Goleo-Hersteller insolvent

Der Spielzeughersteller Nici, der unter anderem das WM-Maskottchen Goleo in Lizenz herstellt, hat am 16. Mai beim Amtsgericht Coburg Insolvenz angemeldet. Bereits zwei Tage später durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hof die Geschäftsräume. Seit dem 20. Mai sitzt der Firmengründer Ottmar Pfaff in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Hof wirft ihm Betrug in besonders schwerem Fall vor. Er soll Forderungen aus Scheingeschäften verkauft haben. So soll er im Verlauf der vergangenen sechs Jahre insgesamt gut 40 Millionen Euro kassiert haben.

  Juve Plus Erfolg mit Gleiss Lutz

Sieben führende Chemiekonzerne müssen wegen weltweiter Preisabsprachen auf dem Wasserstoffperoxid- und Perboratmarkt Bußgelder in Höhe von insgesamt 388 Millionen Euro zahlen.

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Am Ende hatten alle ein bisschen verloren. Die Kläger, weil der umstrittene Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) nun doch am Standort Schönefeld gebaut werden darf. Die Flughafengesellschaft, weil die mit dem Urteil verbundenen Lärmschutzauflagen den Traum vom international konkurrenzfähigen Drehkreuz Berlin in weite Ferne rücken. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitte März sein grundsätzliches Ja zum BBI an strenge Auflagen geknüpft. Jetzt muss der Nachtflugbetrieb für den geplanten Flughafen eingeschränkt werden. Auf den BBI soll bis 2011 der gesamte Luftverkehr der Region konzentriert werden, die innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel bis dahin geschlossen sein.

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Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt seit Anfang März gegen den ehemaligen Manager von Bayer 04 Leverkusen, Rainer Calmund, wegen des Vorwurfs der Untreue. Anlass waren Zahlungen in Höhe von rund 580.000 Euro, die an den Gütersloher Spielervermittler Volker Graul gezahlt wurden, ohne dass der Zweck der Zahlung derzeit eindeutig nachvollziehbar sein soll. Der Verein selbst und auch die Bayer AG hatten schon seit einiger Zeit intern ermittelt. Calmund hatte 2004 seinen Posten beim Bundesligisten Bayer Leverkusen aufgegeben.

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Privatisierte Kliniken müssen den Arbeitnehmeranteil ihrer Chefärzte an der Sozial- und Arbeitslosenversicherung übernehmen, wenn die Ärzte laut ihres Arbeitsvertrages Anspruch auf Versorgung wie ein Beamter haben. Das hat das Arbeitsgericht München entschieden. Insgesamt rund 60 Chefärzte hatten gegen die Städtischen Kliniken München GmbH geklagt. Sie wollten erreichen, dass die Kliniken auch den Arbeitnehmeranteil für sie tragen.

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Der Pay-TV-Anbieter Premiere und der Axel Springer Verlag dürfen bei ihren Programmzeitschriften weiter kooperieren. Dies entschied das Landgericht München I und wies damit die Klage des Heinrich Bauer Verlags gegen Premiere ab. Premiere hatte 2004 die eigenen Programmzeitschriften 'Premiere' und 'TV Kofler' eingestellt, ihre Abonnenten an die Axel Springer AG übertragen und sich verpflichtet, zukünftig für fünf Jahre exklusiv deren Programmzeitschrift 'TV Digital' zu vertreiben. Seither bekommt jeder Neuabonnent eines Pay-TV-Paketes zwei Ausgaben von TV Digital gratis und ein Abonnement hierfür angeboten. Der Bezahlsender erhält für jeden Abschluss eines Zeitschriftenabonnements Provisionen. Das Gericht sah zwar Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsbeeinträchtigung, wies die Klage jedoch ab, da die Kooperation durch eine Gruppenfreistellungsverordnung der EG erlaubt werde. Der Bauer Verlag hat noch nicht entschieden, ob er das jetzt ergangene erstinstanzliche Urteil anfechten wird, da es bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag.