Verfahren

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Die deutsche Xelo AG muss dem Unterhaltungselektronikhersteller Creative Technology künftig Auskunft über die Umsätze erteilen, die Xelo mit einem bestimmten MP-3-Player-Modell erzielt. Dies entschied das Landgericht Frankfurt in einem Teil-Anerkenntnisurteil. Das Gerät verletze die Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte an dem Design eines MP-3-Spielers der Klägerin Creative aus Singapur, argumentierten die Richterinnen. Daher müsse Xelo dem Konkurrenten auch den daraus entstandenen Schaden ersetzen.

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An Superlativen fehlt es nicht. Das Fusionskontrollverfahren im Übernahmepoker von Oracle und Peoplesoft lässt Anwälte schwelgen: Es sei „das längste, das die EU-Kommission je geführt hat“. Es sei „das erste, das eine echte feindliche Übernahme zulässt“, und schließlich „das erste, in dem sich die Kartellbehörden dies- und jenseits des Atlantiks im Verfahren abgestimmt hatten“.

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Wer sich selbst bereitwillig in der Öffentlichkeit ablichten lässt, muss in Kauf nehmen, dass auch ohne Einwilligung neutrale Fotos in der Presse veröffentlicht werden können. Dies hat der BGH im Oktober entschieden. Geklagt hatte Anke Strohbach, die Freundin von Bernd Tewaag, des Ex-Ehemannes der Schauspielerin Uschi Glas. In der Presse war zuvor umfangreich über die Beziehung zwischen Anke S. und Tewaag und die Krise der - inzwischen geschiedenen - Ehe Glas/Tewaag berichtet worden. Die Klägerin hatte daraufhin versucht eine erneute Veröffentlichung verschiedener Fotos zu verbieten. Die Bilder zeigten Anke S. unter anderem bei einem Spüaziergang mit Tewaag, ein anderes bei ihrer Arbeit an einem Münchner Verkaufsstand, in mehrern Fällen handelte es sich um neutrale Potraitfotos. In mehreren Unterlassungsklagen vor den Landgerichten in Frankfurt und Berlin gegen den Bauer Verlag ('Das Neue') und den Burda Verlag ('Freizeit Revue' und 'Superillu') war die junge Frau zunächst erfolgreich. In den Berufungsinstanzen entschieden die Richter unterschiedlich: In Berlin erhielt man das Verbot aufrecht, in Frankfurt dagegen erlaubte man die Berichterstattung, da sich Anke S. in der Zwischenzeit öffentlich mit Tewaag hatte fotografieren lassen. Die Richter in Karlsruhe bestätigten diese Entscheidung - mit einer Ausnahme: die Paparazzi-Bilder vom Spaziergang des Paares. Diese zeigten "die Klägerin in einer privaten Situation und zudem zu einem Zeitpunkt, zu dem sie ihr Privatleben noch nicht preisgegeben hatte", erklärte der BGH in einer Pressemitteilung. Das Urteil lag bis zum Redaktionsschluss jedoch noch nicht vor. Vertreter Anke Strohbach Prinz Neidhardt Engelschall (Berlin): Dr. Dirk Dünnwald Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH) Vertreter Bauer Verlag Lovells (Hamburg): Dr. Gerald Neben Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) Vertreter Burda Kanzlei Prof. Schweizer (München): Marcus Herrmann Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) BGH, VI. Zivilsenat Dr. Gerda Müller (Vorsitzende Richterin) Offen sind derzeit noch Verfahren in verschiedenen Instanzen gegen die Bauer-Zeitschriften 'Neue Post', 'Neue Revue', 'Das Neue Blatt' und zwei weitere gegen 'Das Neue' sowie gegen die 'Bild'-Zeitung aus dem Hause Axel Springer, die Lovells-Anwalt Neben in dieser Sache ebenfalls vertritt. Die beiden 'Das Neue'-Verfahren, in denen es um Textberichterstattung und weitere Fotos geht, sind derzeit beim BGH anhängig. Einen Termin wurde bisher noch nicht festgesetzt.

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Die Betriebskrankenkasse der Airbus Deutschland GmbH ist samt ihrer Pflegekasse zum Oktober aufgelöst worden. In einer für das Kassenwesen bedeutsamen Entscheidung wies das Hamburger Landessozialgericht den Antrag des Landesverbandes BKK Nord zurück, die sofortige Vollziehung der Auflösung, die das Bundesversicherungsamt angeordnet hatte, zu verhindern. Nach Ansicht der Hamburger Richter hat der Landesverband - der voraussichtlich ein zahlungskräftiges Mitglied verliert - keine Klagebefugnis. Zudem könne ein Betrieb seine freiwillig eingerichtete Kasse auch wieder auflösen.

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Das geplante Vogelschutzgebiet Eiderstedt darf im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht Ende Oktober entschieden. Damit blieben die Stadt Tönning, die Gemeinden Sankt Peter-Ording, Tating und Kirchspiel Garding sowie drei Flächeneigentümer erfolglos. Sie wollten mit Eilanträgen verhindern, dass das Land Schleswig-Holstein das Vogelschutzgebiet dem Bund zur Weitergabe an die EG-Kommission und zur Bekanntgabe im Bundesanzeiger meldet. Die Antragsteller befürchteten, durch die Meldung könnten endgültige Tatsachen geschaffen werden, welche etwa Einschränkungen bei Bauleitplanungen und bei Nutzungsbefugnissen mit sich brächten. Eine Aufhebung eines einmal festgesetzten Vogelschutzgebietes sei nur noch mit Zustimmung der EG-Komission möglich, argumentierten sie. Das Gericht entschied jedoch, dass es zumutbar sei, auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu warten: Es spreche alles dafür, dass auch einmal gemeldete Vogelschutzgebiete wieder einseitig zurückgezogen werden könnten. Falls die EG-Komission dies nicht billige, drohe allenfalls dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren; dies betreffe jedoch nicht die Antragsteller. Bauern und Gemeinden erwägen nun ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Berater Kläger

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Die Assa Abloy Deutschland GmbH, Tochter des börsennotierten schwedischen Unternehmens Assa Abloy AB, hat am 11. Oktober 2004 die noch außenstehenden Aktien (2,45 %) der an den Börsen Frankfurt und Stuttgart notierten eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. KGaA erworben. Dem vorausgegangen war ein Vergleich mit zwölf Klägern, die den auf der Hauptversammlung gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien (Squeeze-out) angefochten hatten. eff-eff Fritz Fuss ist Anbieter elektrischer und elektromechanischer Komponenten der Sicherheitstechnik. Berater Assa Abloy und eff-eff

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Der Informationsdienstleister Varetis AG darf seine Internet-Branchenverzeichnisse vorerst weiterhin 'GoYellow' nennen und die Farbe Gelb im Hinter- und Vordergrund der Seite verwenden. Die Deutsche Telekom-Tochter DeTeMedien als Betreiberin der 'Gelbe Seiten' war zuvor in mehreren einstweiligen Verfügungen bei den Landgerichten Hamburg und Frankfurt gegen das Münchner Unternehmen unterlegen. Bereits Anfang August war in Hamburg die einstweilige Verfügung zum Namen 'GoYellow' aufgehoben worden - wogegen DeTeMedien Berufung ankündigte -, Anfang Oktober hob das Landgericht Frankfurt dann das Verbot der Farbbenutzung Gelb auf. Es hielt jedoch die Verfügung gegen den Namen 'GooGelb' aufrecht. Ebenso erfreulich für DeTeMedien: Das Gericht bestätigte die Farbmarke Gelb durch Benutzung für Branchenverzeichnisse und bescheinigte der Marke eine überragende Verkehrsdurchsetzung. Die Hauptsacheverfahren stehen noch aus. DeTeMedien und Varetis tragen derzeit mehrere Auseinandersetzungen untereinander aus. Vertreter DeTeMedien

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Die Fusion zwischen General Electric (GE) und InVision Technologies ist vom Bundeskartellamt nur unter Auflagen freigegeben worden. GE muss vor dem Erwerb beispielsweise alle Anteile an der Yxlon ZPT-Gruppe aufgeben, und bis zu einem Verkauf deren Geschäft als selbständiges Unternehmen fortführen. Um Doppelbelastungen für das Unternehmen zu vermeiden, hatte das Kartellamt die Auflage und ihre Umsetzung zuvor mit der US-amerikanischen FTC abgestimmt. Vertreter General Electric und InVision

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Die sprachlichen Bilder schießen einem nur so durch den Kopf. Wenn der Kraftsportverein Germania Aalen, der dazu noch eines der traditionsreichen und erfolgreichsten deutschen Ringerteams stellt, Insolvenz anmeldet, ist man schon mal leicht dabei Dinge anzumerken wie: ‚Ringern geht die Kraft aus’, Sportverein ohne Kraft’ oder ‚Sie ringen mit der Pleite’. Doch ist das angesichts der Stellung, die diese Sportart in der baden-württembergischen Kleinstadt hat, natürlich nicht angemessen. Vielmehr ist wieder einmal festzustellen, wie viel mehr Öffentlichkeit die Insolvenz eines Sportvereins hervorbringt als die eines Betriebs vergleichbarer Größe. Der Verein, der in Schwierigkeiten geraten ist, weil er keine Steuern für seine ausländischen Spieler abgeführt hatte, sieht sich nun durch Nachforderungen des Fiskus in arger Bedrängnis. Die Vereinskonten sind eingefroren, Sponsoren- und Eintrittsgelder sind gepfändet. Vorläufiger Insolvenzverwalter in Aalen ist Michael Pluta (Pluta) aus Ulm.++++ Mit Pluta bleiben wir im Süden bzw. Südwesten der Republik. Denn neben der Kanzlei gibt es dort noch zwei andere sehr große Verwalterbüros, die zusammen den regionalen Markt beherrschen. Zum einen ist das Wellensiek Grub & Partner mit Stammsitz in Heidelberg. Seit Ende September befasst sich Wellensiek-Partner Tobis Wahl mit Hi-Fi, besser mit hochwertiger Lautsprechertechnik. Der Boxenhersteller MB Quart GmbH mit 130 Mitarbeitern musste beim Amtsgericht Mosbach Insolvenz anmelden. Zuvor hatte sich der Eigentümer, die amerikanische Rockwood-Gruppe, vom Investment in Deutschland verabschiedet und erklärt, kein Geld mehr geben zu wollen. Der vorläufiger Insolvenzverwalter Wahl will die Produktion in den kommenden Monaten trotzdem fortsetzen, berichtet die FAZ. ++++

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Der Ruder Deutschland Achter hat in einem Lizenzstreit mit der 'Financial Times Deutschland' (FTD) Ende Juli einen Vergleich vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Die Tageszeitung hatte in einem Bericht Ende letzten Jahres einen Beitrag mit der Überschrift 'Alle in einem Boot' mit einem verfremdeten, fünf Jahre alten Foto des Deutschland Achters bebildert. Die ursprünglich auf den Trikots der Athleten aufgebrachten Kennzeichnungen ihres Sponsors (Deutsche Telekom) waren redaktionell durch Schriftzüge und Logos von Unternehmen ersetzt, über die in dem Artikel berichtet wurde. Die klagenden Ruderer sahen in dem verwendeten Bild eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und forderten Schadensersatz. Nach Anraten der Kammer einigten sich die beiden Parteien darauf, dass die FTD die Ruderer für die Nutzung des Bildes entschädige - wenn auch in geringer Höhe - und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe. Vertreter Deutschland Achter

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Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ist tariffähig, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Das Gericht lehnte damit einen Antrag der IG Metall ab, der CGM den Gewerkschaftsstatus abzuerkennen. In erster Instanz hatte das Gericht entschieden, der CGM fehle es an Durchsetzungskraft und Leistungsfähigkeit, um die Umsetzung der abgeschlossenen Verträge sicherzustellen. Das Landesabeitsgericht hob nun die Entscheidung mit der Begründung auf, die CGM habe in den vergangenen Jahren kontinuierlich und aktiv in den Prozess der tariflichen Regelungen eingegriffen. Nach eigenen Angaben hat die CGM rund 98 000 Mitglieder. Sie hat in den vergangenen Jahren rund 3.500 Tarifverträge geschlossen. Die IG Metall argumentierte, die CGM habe nur maximal 50.000 Mitglieder. Am Prozess beteiligt waren auch die Arbeitgeber-Dachverbände BDA und Gesamtmetall sowie der Verband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie und zahlreiche Landesinnungsverbände des Elektrohandwerks, die mit der CGM Tarifverträge abgeschlossen haben. Die IG Metall kündigte an, den Rechtsstreit vor das Bundesarbeitsgericht zu bringen. Vertreter Christliche Gewerkschaft Metall