Verfahren

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Das LG Köln hat einer Gruppe von 30 Anlegern Recht gegeben, welche die IHV Immobilien-, Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH (IHV) auf Erfüllung einer Ankaufsgarantie verklagt hatten. Die Anleger hatten sich an den Immobilienfonds IHV Dritte KG und IHV Vierte KG beteiligt. Laut ihres Anwalts hatten sie zwölf Jahre lang die monatlichen Sparraten ordnungsgemäß geleistet, jedoch keine der vereinbarten Ausschüttungen erhalten. Als sie die im Prospekt verbriefte Verkaufsoption ausüben wollten, habe sich die IHV geweigert, die Kaufpreise zu zahlen. Das Urteil gibt den Anlegern nun die Chance, ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten. Die IHV, welche zum DETAG-Konzern des ehemaligen Leichtathletik-Stars Manfred Ommer gehört, ist in Berufung gegangen.

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Der Vergabesenat des Kammergerichts Berlin hat Anfang Mai den Weg zum Baubeginn der "Arena am Ostbahnhof" geebnet. Das Projektvolumen beträgt 150 Millionen Euro. Die nicht zum Zuge gekommene Bieterin VBU Verkehrsunion GmbH hatte ein Nachprüfungsverfahren angestrengt, konnte sich jedoch nicht mit ihrer Auffassung durchsetzen, dass das Angebot der erfolgreichen Bieterin BRB-Baustoff-Recycling unangemessen niedrig gewesen sei. Deshalb billigte er der Beschwerde von VBU keine aufschiebende Wirkung zu. Die Bauarbeiten haben Anfang Mai begonnen. Vertreter VBU Verkehrsunion

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Die Asklepios Kliniken GmbH wehrt sich gegen aus ihrer Sicht unzulässige Beihilfen für öffentlich-rechtliche Krankenhäuser. Es geht unter anderem um den Ausgleich auflaufender Betriebsverluste durch kommunale Träger durch die öffentlichen Haushalte. Nach einer im Januar 2003 erhobenen Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission hat der private Klinikbetreiber nunmehr Anfang Mai bei dem Europäischen Gericht 1. Instanz eine Untätigkeitsklage erhoben. In ihrer Argumentation zieht Asklepios auch Parallelen zur Streichung der Staatsgarantien für die Sparkassen und Landesbanken. Eine Beihilfebeschwerde der Privatbanken hatte dort den Auslöser gebildet. Vertreter Asklepios Kliniken

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Die Zulassung eines parallel importierten Arzneimittels darf nicht vom gemeinsamen Ursprung mit einem bereits in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abhängig gemacht werden. Dies hat

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Sechs Unternehmen und ihre Geschäftsführer, die wegen Beteiligung am Berliner Transportbeton-Kartell vom Bundeskartellamt zu hohen Geldbußen herangezogen worden waren, haben beim OLG Düsseldorf eine deutliche Verringerung ihrer Strafen erreicht. Die Klösters Baustoffwerke aus Teltow beispielsweise müssen statt zunächst über 13 Millionen Euro nur 340.000 Euro zahlen. Alles in allem wurden Bußgelder von ursprünglich 29 Millionen Euro auf 1,2 Millionen reduziert. Neben einer vom Kartellamt abweichenden Berechnung des Mehrerlöses aus der Preisabsprache, wurde bei allen Beteiligten außerdem ein Abschlag von 15 Prozent wegen überlanger Verfahrensdauer vorgenommen. Die ursprünglichen Bußgelder waren 1999 und 2000 gegen zahlreiche Unternehmen verhängt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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In einer umfangreichen Prozessserie geht derzeit Applera Corp. patentrechtlich gegen Wettbewerber in Deutschland vor. Das US-amerikanische Biotech-Unternehmen hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen MJ Research Inc., MWG Biotech AG, Bio-Rad und Biometra aus eigenen Patenten geklagt. Gegenstand der vier verschiedenen Verfahren sind sogenannte Termocycler zur Durchführung des mit dem Nobelpreis ausgezeichneten PCR-Verfahrens. Hierbei wird von der Maschine automatisch DNA vervielfältigt.

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In einem Verfahren um in den Wirren des zweiten Weltkriegs verloren gegangene Aktien hat eine vermeintlich geschädigte Aktionärin vor Jahren zu Unrecht Entschädigungszahlungen in Höhe von umgerechnet 54,7 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Die Bundesrepublik kann daher den bereits geleisteten Teilbetrag von 35,8 Millionen Euro zurückfordern. Auch die restliche Entschädigung zuzüglich Zinsen muss nicht ausgezahlt werden. Dies hat das OLG Köln kürzlich zugunsten der Bundesrepublik Deutschland entschieden.

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In wirtschaftlicher Hinsicht sind wir bei JUVE meistens glücklich. Denn wenn an dieser Stelle Monat für Monat über insolvente Unternehmen und deren Verwalter geschrieben wird, erfahren wir von den Fällen meistens aus der Zeitung. Diesmal war es anders. Ein Tipp aus der Szene brachte uns erstens dazu, einmal in Frankfurt bei Dr. Georg Bernsau (Bernsau Rieger Lautenbach) anzuklingeln, und der Anruf brachte uns zweitens Gewissheit: Der Personaldienstleister Hudson Global Ressources GmbH hat im April beim Amtsgericht Frankfurt Insolvenz angemeldet. Fahler Beigeschmack: Hudson vermittelt auch Juristen und ist einer unserer Anzeigenkunden. Das Unternehmen steht noch mit einem fünfstelligen Eurobetrag bei uns in der Kreide. Doch der vorläufige Verwalter Georg Bernsau (Bernsau Rieger Lautenbach) aus Frankfurt, ein Spezialist für internationale Insolvenzfälle, gibt leichte Entwarnung. Zahlungsunfähig sei nur die deutsche Tochter (die übrigens von dem ehemaligen Haarmann Hemmelrath-Partner Dr. Hans-Joachim Fritz geleitet wird). Die englische Mutter und die amerikanische Großmutter in diesem gesellschaftsrechtlich ziemlich kompliziert verflochtenen Unternehmen würden weiter erfolgreich arbeiten. Und die Verträge seien in der Weise verfasst, dass man möglicherweise auf das Gesamtunternehmen zurückgreifen könnte. Das freut uns und vielleicht auch die 75 Arbeitnehmer, die in Frankfurt, München, Hamburg und Köln beschäftigt sind. Was Bernsau jetzt vorhat? Er will die verschiedenen Geschäftsfelder des Vermittlers in Einzelgesellschaften aufteilen und dann die Fortführung jeweils per übertragender Sanierung sichern. Vielleicht haben wir dann ja bald auch wieder einen Anzeigenkunden aus dem Legal-Recruitment-Segment mehr – und wir bleiben glücklich, wenigstens in wirtschaftlicher Hinsicht. Bernsau, übernehmen Sie!++++ Schon lange und geradezu Film(titel)reif einen Betrieb übernommen hat in Berlin Rolf Rattunde. Der wichtige Hauptstadtverwalter aus der wichtigsten Hauptstadtverwalterkanzlei Leonhardt & Partner leitet seit Anfang April die Geschicke bei der Senator Entertainment AG. Der Filmproduzent mit rund 70 Mitarbeitern hat trotz Kassenknüllern wie „Das Wunder von Bern“, „Good Bye Lenin“ oder „Comedian Harmonists“ zusammen mit drei Tochtergesellschaften rund 200 Millionen Euro Schulden angehäuft. Rattunde präsentierte in Windeseile einen Rettungsplan: Er will auf einer Hauptversammlung einen Kapitalschnitt bei dem Unternehmen vornehmen zu lassen, um einen möglichen zukünftigen Investor aufzunehmen. Das Kapital würde herabgesetzt und anschließend für die Muttergesellschaft erhöht. So könnten die Tochtergesellschaften aus der Insolvenz entlassen werden. In einem anschließenden Insolvenzplan würden diverse weitere Forderungen bereinigt. Stichwort Insolvenzplan: Dieses Instrument, das in Deutschland noch nicht allzu häufig eingesetzt wurde, steht – wie auch zum Beispiel die Eigenverwaltung – für die Möglichkeiten der neuen Insolvenzordnung. Und wie es der Zufall so will, hat sich Rattundes Berliner Kanzlei in der erfolgreichen Etablierung von derlei Plänen einen guten Ruf geschaffen. Der bei der Herlitz AG von Namenspartner Peter Leonhardt verwendete Insolvenzplan (JUVE 05/02) gilt bundesweit als Musterbeispiel zur Grundlage der effektiven Sanierung einer Aktiengesellschaft. ++++

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Wie zwei Mannheimer Anwälte unerwartet Rechtsgeschichte mitgestaltenVertreter Klägerfamilie

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Die Verordnung von nichtverschreibungsflichtigen Arzneimitteln könnte erheblich erschwert werden. Dies ist die mögliche Konsequenz aus einem Urteil des LG Frankfurt vom 28. April.