Verfahren

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Die Siltronic AG, einer Tochter der Münchner Wacker-Chemie darf Beihilfen für die Errichtung eines modernen Siliziumproduktewerks in Sachsen erhalten.Die EU-Kommission hat die beantragte Beihilfe in Höhe von 28 Prozent der Investitionskosten von 431,8 Millionen Euro, also fast 121 Millionen Euro, in vollem Umfang genehmigt. Im Dezember 2003 konnte in Freiberg der erste 300 mm-Einkristall in Wafer gesägt werden.

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Die Berenberg Bank muss einer Anlegerin Schadenersatz in Höhe von 317.303 Euro zahlen. Die Bank hatte die Klägerin und ihren Ehemann bis zum Jahr 2001 bei diversen Börsengeschäften beraten. Unter anderem tätigte sie im Namen der Klägerin Stillhaltergeschäfte in Optionen. Dabei handelte es sich vor allem um so genannte ungedeckte Stillhaltergeschäfte, im Rahmen derer Optionsrechte an Aktien verkauft wurden, die im Falle extremer Börsenschwankungen sehr hohe Verlustrisiken aufweisen können.Diese Verluste traten für das Ehepaar ein, das infolge der Börsenturbulenzen nach den Terroranschlägen des 11.September 2001 fast sein gesamtes Depotvermögen einbüßte. Das Landgericht Berlin entschied nun, die Beklagte habe spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem das Ehepaar ihr damaliges Unternehmen verkauft und somit ihre regelmäßigen Einkünfte verloren habe, gänzlich von den Termingeschäften abraten oder zumindest gesondert auf die Risiken hinweisen müssen.

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Mögen Sie politisch hochsensible Mandate? Dann werden Sie an folgendem Ihre helle Freude haben. In einem vor dem Landgericht Bonn anhängigen Schadenersatzverfahren wird der Bundesrepublik Deutschland indirekt vorgeworfen, illegal Krieg geführt zu haben. Die Rede ist vom Kosovokrieg 1999, den viele inzwischen nahezu wieder verdrängt haben dürften - anders als die Firma Touax, einem Binnenschifffahrtsunternehmen aus Frankreich.Wie das 'Handelsblatt' kürzlich berichtete, will Touax vom Bund - genauer vom Bundesverteidigungsministerium - Schadensersatz. Der Grund: Die Donau vor dem serbischen Novi Sad ist seit einem Nato-Luftangriff auf drei Brücken im April 1999 nicht mehr problemlos befahrbar. Das führte zu Verlusten bei dem Binnenschiffer. Der Gesamtschaden wird mit neun Millionen US-Dollar beziffert. Touax hat jedoch lediglich Teilklage erhoben. Laut Touax-Anwalt Dr. Ludger Giesberts, Freshfields Bruckhaus Deringer-Partner aus Köln, muss dafür der deutsche Staat haften.

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Der Konzert- und Musicalveranstalter Deutsche Entertainment AG (DEAG) muss Schadensersatz an die DaimlerChrysler Immobilien GmbH zahlen. Das entschied in zweiter Instanz das Kammergericht Berlin.Das Immobilienunternehmen hatte ein Musical-Theater in Berlin an die DEAG vermietet. Als Gegenleistung verpflichtete sich die DEAG zur Übernahme von Mietschulden der insolventen Stella AG in Höhe von vier Millionen Mark. Die Schulden sollten durch die Übertragung von Aktien an einer neu gegründeten Musical Holding beglichen werden. Dieser Verpflichtung sei die DEAG nicht nachgekommen, stellte das Gericht fest. Gegen das Urteil hat der Musicalveranstalter Revison eingelegt.

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34 Jahre nach der Bergsteiger-Tragödie am Nanga Parbat streitet sich derzeit vor dem Hamburger Landgericht der Bergsteiger Reinhold Messner mit seinen beiden damaligen Expeditionskameraden Max von Kienlin und Hans Saler um die Darstellung der damaligen Vorgänge.1970 war Messners Bruder Günther nicht von der gemeinsamen Gipfelbesteigung des Himalaya-Achttausenders zurückgekehrt. Reinhold Messner überlebte, war aber auf der dem Expeditionslager gegenüberliegenden Seite des Berges abgestiegen. Ob sein höhenkranker Bruder beim gemeinsamen Abstieg ins Damir-Tal, wie Messner seither behauptete, oder beim Solo-Abstieg über die zuvor erklommene Rupal-Wand ums Leben kam, ist bis heute ist nicht geklärt.

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Das Fürstliche Obergericht im liechtensteinischen Vaduz hat dem ehemaligen Springreiter Paul Schockemöhle rund acht Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen. Zwei Mitarbeiter des damaligen Treuhänders von Schockemöhle, Herbert Batliner, hatten 1996 dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" Daten über ihren Mandanten zugespielt, die letztendlich zur Staatsanwaltschaft Bochum gelangten. Darauf hin wurde Schockemöhle wegen Steuerhinterziehung verurteilt und musste 17 Millionen Schweizer Franken an den deutschen Fiskus zurückzahlen.Schockemöhles Argument vor Gericht: Hätte Batliner ihn rechtzeitig und nicht erst ein halbes Jahr später über den Datendiebstahl informiert, hätte er sich noch mit dem Finanzamt einigen können. Dieser Begründung folgte das Gericht zumindest teilweise. Batliner hat umgehend angekündigt, das Urteil anzufechten. (Ulrike Hümmer)

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Die Kündigung von Hans-Dieter K., einem Ex-Manager der Bankgesellschaft Berlin, ist wirksam. Dies entschied das Berliner Landesarbeitsgericht im Berufungsverfahren. Dem ehemaligen stellvertretenden Abteilungsleiter für Kreditwesen der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG wurde Plichtverletzung bei der Kreditvergabe an die AUBIS-Gruppe vorgeworfen.Die Bank hatte der Immobilienfirma Kredite zum Kauf ostdeutscher Plattenbauten gewährt, obwohl offenbar bereits erkennbar gewesen war, dass es sich um ein sehr risikoreiches Geschäft handeln würde. Mit dem Urteil wurde zum ersten Mal ein Ex-Manager der Hypothekenbank, die zur Berliner Bankgesellschaft gehört, zur Verantwortung gezogen.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Januar entscheiden, dass die Deutsche Telekom AG rückwirkend Entgelte für Netzzugangsleistungen erheben kann. Damit hat der Ex-Monopolist in einer lange umkämpften Grundsatzfrage in letzter Instanz einen Erfolg erzielt.Das Gericht erklärte die Verwendung einer Vertragsklausel für zulässig, in der die Telekom verlangt, dass Wettbewerber, die Netzzugangsleistungen von ihr erhalten, für diese bereits ab Ergehen der Entgeltgenehmigung zahlen müssen. In einem weiteren Punkt wurde die Klage jedoch abgewiesen. Hier hatte sich die Telekom gegen einen Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gewandt, der sie zur Leistung bereits vor der erlassenen Entgeltgenehmigung verpflichtet. Das Gericht verpflichtete die Deutsche Telekom somit zur sofortigen Gewährung des Netzzugangs.

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Die Fernsehen aus Berlin GmbH (FAB) hat gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) vor dem Berliner Verwaltungsgericht die Aufhebung eines aus Sicht von FAB zu eng begrenzten Verlängerungsbescheids erreicht. Die Medienanstalt hatte FAB lediglich eine Verlängerung der Sendezeit von 12.00 bis 24.00 Uhr statt der bisherigen 24 Stunden Sendezeit erlaubt. Die Vergabe der übrigen zwölf Stunden wollte die mabb nur jährlich neu verlängern, anstatt, wie durch FAB beantragt, auf sieben Jahre. Obwohl FAB ihr Programm terrestrisch verbreitet, wollte die Medienanstalt dabei die jährliche Sendeerlaubnis von der Verfügbarkeit der Plätze im Kabelrundfunk abhängig machen, da auch terrestrisch ausgestrahlte Programme vorrangig im Kabel verbreitet würden und somit in Konkurrenz zu deren Bewerbern stünden.Nachdem nun das Verwaltungsgericht für die Rechtsauffassung, eine Verlängerung der Sendeerlaubnis im terrestrischen Rundfunk an der Verfügbarkeit von Plätzen im Kabelrundfunk zu messen, keine Grundlage gesehen hat, muss die mabb erneut über den Verlängerungsantrag entscheiden.

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Sachsen-Anhalt ist der umstrittenen Privatisierung seines Fernwasserbereichs ein Stück näher gerückt. Das Oberlandesgericht Naumburg hob Ende Januar eine einstweilige Verfügung der Vorinstanz auf, die der Privatisierungsgegner Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL) angestrengt hatte.KWL wollte damit die Privatisierung der Anteile aufhalten, die das Bundesland an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH besitzt. Gemeinsam mit KWL hält das Bundesland 51 Prozent. Die Leipziger fürchten steigende Preise und sinkende Qualität in Folge der Privatisierung.

  Juve Plus Münchner Stadionskandal

Wegen des Verdachts der Korruption beim Münchner Stadionneubau haben am vergangenen Dienstag 21 Staatsanwälte und eine große Zahl von Polizeibeamten mehr als 30 Büros und Wohnungen im In- und Ausland durchsucht. Es wird vermutet, dass beim Bau der Münchener Allianz Arena, dem neuen Fussball-WM-Stadion, veruntreut, bestochen und Steuern hinterzogen wurden. Im Visier sind in erster Linie Karl-Heinz Wildmoser jun. und sein Vater Karl-Heinz Wildmoser sen., Präsident des Fußballvereins 1860 München. Der Sohn ist Geschäftsführer der Bauherrin Allianz Arena München Stadion GmbH, einem Jointventure von 1860 München und dem FC Bayern. Die als Generalunternehmerin des Stadionsbaus tätige Alpine - die deutsche Tochter eines österreichischen Unternehmens - soll über ein Münchner Immobilienunternehmen bei der Ausschreibung gegen insgesamt 2,8 Millionen Euro Schmiergeldzahlung bevorzugt worden sein. Das Unternehmen gehört laut Presseberichten einem Schulfreund von Wildmoser jun., der als Strohmann gedient haben soll.