Verfahren

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Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG wegen überhöhter Kosten für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten eingestellt. Dem vorausgegangen war die Zusage des TK-Riesen, die Entgelte für die Überlassung der Informationen an Anbieter von Auskunftsdiensten und Herausgeber von Telefonverzeichnissen um rund 45 Prozent zu senken. Das Verfahren gegen die Telekom wurde 2002 auf Beschwerde des Wettbewerbers telegate AG eröffnet. Berater telegate

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Die Spinnereigruppe Schöller Eitorf AG kann ihren im Februar beschlossenen Squeeze-out in die Tat umsetzen. Das OLG Köln wies jetzt die Beschwerden der Anfechtungskläger Freitag und OCP gegen einen entsprechenden Freigabebeschluss des LG Bonn rechtskräftig zurück. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen, die mit ähnlichen Auseinandersetzungen konfrontiert wurden, verzichtete Schöller darauf, die Gegner des Squeeze-out durch Abfindungen per Vergleich zu befriedigen und beschritt erfolgreich den Rechtsweg. Berater Schöller Eitorf

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Erneut hat die 21. Zivilkammer des LG Frankfurt die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Zahlung von Schadensersatz an zwei Anleger verurteilt. Die Investmentgesellschaft soll insgesamt 3,7 Millionen Euro wegen unzureichender Angaben in einem Verkaufsprospekt des ehemaligen Managers Kurt Ochner des JB Creativ Fund zahlen. Bereits im November hatte die Kammer dem Musikproduzenten und Anleger eines Bär-Fonds Jack White Schadenersatz in Höhe von 3,5 Millionen Euro zugesprochen (JUVE Rechtsmarkt 01/03) und bestätigte jetzt ihre Auffassung .Vertreter der Anleger

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Die durch vielerlei undurchsichtige Finanztransaktionen gebeutelte Bankgesellschaft Berlin muss in jüngster Zeit bei der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit eine Niederlage nach der anderen einstecken. Zunächst scheiterte sie Ende September mit ihrer Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank (BerlinHyp), einer Tocher der Bankgesellschaft. In einem zweiten Verfahren um Schadensersatzforderungen gegen frühere Geschäftsführer der Immobilientochter IBG erteilten die Richter der Bank eine Abfuhr. Und auch in Fall 3 gegen einstige Geschäftsführer der Bavaria, eine frühere Tochter der IBG, unterlag das klagende Geldinstitut.

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Der BGH hat Ende September eine Unterlassungsklage des Ex-Telekom-Chefs Ron Sommer gegen die Verlagsgruppe Handelsblatt abgewiesen. Stein des Anstoßes bildete eine satirische Fotomontage, die vor drei Jahren in der "Wirtschaftswoche" erschienen war und Sommer auf einem bröckelnden "T" in Form des Telekom-Firmenemblems gezeigt hatte. Sommer sah daraufhin sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch das verwendete, fotomechanisch nachbearbeitete Foto seine Gesichtszüge nachteilig verändert worden seien. Der 6. Zivilsenat in Karlsruhe kam zu dem Schluss, dass es "bereits zweifelhaft" sei, "ob die geringfügige Veränderung des Gesichts" von Sommer ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht überhaupt verletze, und hob damit das Urteil des OLG Hamburg auf. Vertreter Handelsblatt

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Nach der Klage-Premiere ist der Vorhang schnell gefallen: Die erste Schadensersatzklage eines nikotinabhängigen Rauchers in Deutschland gegen eine Zigarettenfirma war bereits nach drei Tagen abgewiesen.Vertreter Walter Heine: Sozietät Dr. Oexmann (Hamm): Dr. Burkhard Oexman

  Juve Plus Keine Revision

Im viel beachteten Streit um die Gültigkeit eines langfristigen Gasliefervertrages hat Thyssengas aufgegeben. Damit haben die Stadtwerke Aachen (Stawag) das Verfahren gewonnen. Einen Tag vor der mündlichen BGH-Verhandlung Anfang November zog Thyssengas seinen Revisionsantrag gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf zurück.Berater Thyssengas: Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Andreas Röhling, Dr. Ulrich Scholz (1. u. 2. Instanz) --- Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Herbert Messer (BGH) --- Inhouse (Duisburg): Ludwig Quecke

  Juve Plus Kopierschutz

Media Markt Frankfurt darf zukünftig keine so genannten Kopierschutzknacker mehr verkaufen. Die Macrovision Corporation, USA, hat dies Ende September per einstweiliger Verfügung vor dem LG Frankfurt gegen Media Markt Frankfurt durchgesetzt. Vertreter Macrovision: Nörr Stiefenhofer Lutz (München): Dr. Frauke Schmid-Petersen, Dr. Martin Diesbach, Dr. Peter Bräutigam

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Boris Becker soll für die Verluste seines insolventen Internetportals Sportgate AG aufkommen. Hartwig Albers, Insolvenzverwalter über das Vermögen von Sportgate, hat Becker auf die Zahlung von 1,5 Millionen Euro verklagt. In der mündlichen Verhandlung Mitte September vor dem LG München schlug der vorsitzende Richter einen Vergleich von 150.000 bis 300.000 Euro vor, der nicht zustande kam. Becker soll sich 2000 in einer Erklärung verpflichtet haben, Verluste von Sportgate bis zu 1,5 Millionen Euro auszugleichen. Das Gericht wird am 11. Dezember eine Entscheidung verkünden. Vertreter Boris Becker

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In einem Urteil vom 25. September 2003 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Land Berlin für die Teilnahme eines Rechtsreferendars an der zweiten juristischen Staatsprüfung keine Gebühren verlangen darf. Geklagt hatten eine Reihe (ehemaliger) Referendare. Das Gericht war der Ansicht, dass der Status der Referendare als Beamte auf Widerruf ausschlaggebend sei. Der Landesgesetzgeber könne frei entscheiden, wie er den juristischen Vorbereitungsdienst organisiere: Als Beamtenverhältnis auf Widerruf, als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder privatrechtlich. Wenn er aber das Beamtenverhältnis wähle, so habe er die Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes und des Deutschen Richtergesetzes zu beachten. Danach sei die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für den den Auszubildenden unentgeltlich. Das gelte auch für die zweite Staatsprüfung als Bestandteil der Ausbildung. Für die Zukunft wird das Urteil allerdings keine Relevanz haben, da das Land Berlin dazu übergegangen ist, das Referendariat als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zu organisieren. Somit ist es nicht mehr an Regelungen aus dem Beamtenverhältnis gebunden. (ML/No)Vertreter Kläger u.a.