Verfahren

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Vor dem OLG München versucht der frühere Tennis-Star Boris Becker gegenwärtig eine Entschädigung von einer Millionen Euro von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu bekommen. Die FAZ hatte im Herbst 2001 für ihre neue Sonntagszeitung in Annoncen, auf Plakaten und in Fernsehspots mit einer Null-Nummer geworben, auf deren Titelseite ein Bild von Becker und die Ankündigung einer Story über den Sportler zu erkennen war. Die Ausgabe wurde allerdings nie veröffentlicht. Becker hatte die Verwendung seines Fotos für diese Art von Werbung nicht genehmigt. Momentan geht es um den Anspruch Beckers auf Auskunft darüber, wie oft die Anzeige geschaltet wurde. Das LG München hatte den Verlag in erster Instanz zur Auskunft verpflichtet. Vertreter Boris Becker

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Das Landgericht Mannheim hat in einem Patent- und Gebrauchsmusterverletzungsprozess gegen die Plenexis GmbH zugunsten der Klägerin Teles AG entschieden. Vertreter Teles

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Drei ehemalige Franchisenehmer der Apollo Optik GmbH & Co KG haben vor dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofes einen Sieg gegenüber ihren früheren Franchisigebern davongetragen. Vertreter Apollo Optik

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Die Stadt Hanau hat sich im Mai per Bürgerentscheid von ihrer umstrittenen Oberbürgermeisterin Margret Härtel getrennt.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich entschieden, dass die Struktur der nordrhein-westfälischen Wasserverbände verfassungskonform ist. Die Frage hatte sich durch eine Klage der gewerblichen Mitglieder des Lippeverbandes und der Emschergenossenschaft ergeben. Sie hatte beanstandet, dass zu den Mitgliedern der Verbandsgremien auch Arbeitnehmervertreter gehören. Neben diesen beiden Gruppen sind beispielsweise Land, Kommune und Kreis ebenso Mitglieder wie öffentliche Wasserversorger und andere Wasserentnehmer. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) betrachtet die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer wie auch der gewerblichen Mitglieder im Sinne des Demokratieprinzips für zweifelhaft. Doch laut BVerfG ist es legal, dass Betroffene in die Verbandsarbeit einbezogen werden, auch wenn es sich mit der Wasserversorgung um einen Bereich der Daseinsvorsorge handelt. Entscheidend ist dabei, dass die Verbände von einer demokratisch legitimierten Amtsverwaltung beaufsichtigt werden. Dies ist bei den Verbänden der Fall, so das BVerfG. Das Verfahren geht nun zurück an das BVerwG. Berater Lippeverband/Emschergenossenschaft

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In einem Beihilfeverfahren vor der Europäischen Kommission und den nationalen Förderbehörden sind der Papierfabrik Adolf Jass GmbH Beihilfen in Höhe von rund 70 Millionen Euro bewilligt worden. Damit soll die Errichtung einer 200 Millionen Euro teuren neuen Wellpappenrohpapier-Produktionsanlage in Thüringen gefördert werden. Das nach langen Verhandlungen am 13. Mai entschiedene Beihilfeverfahren wurde nach Maßgabe des geltenden "Multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben" geprüft. Vertertung Adolf Jass GmbH

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Die deutsche LKW-Maut hat die letzte juristische Hürde genommen. Anfang Mai dieses Jahres erteilte die Europäische Kommission dem Konsortium Toll Collect die endgültige Freigabe für das Projekt. Berater Toll Collect Konsortium

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Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt hat zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums entschieden. Die Kammer bestätigte die Vergabe des Auftrags zur Lieferung von Pockenimpfstoff im Wert von rund 51 Millionen Euro an das deutsch-dänische Unternehmen Bavarian Nordic A/S. Bavarian war beigeladen. Der Nachprüfungsantrag der Baxter Deutschland GmbH wurde als unzulässig zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Berater Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit

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Bereits im Februar hat das Bundesarbeitsgericht erstmals zu Erfüllung oder Verfall von Aktienoptionen bei Betriebsübergang entschieden. Führungskräfte einer deutschen Tochtergesellschaft des Mobilfunkkonzerns Nokia scheiterten dabei letztinstanzlich mit einer Klage auf Erfüllung ihrer Aktienoptionen. Die Nokia Audio Electronics GmbH in Straubing war Ende 1997 an Harman International verkauft worden, wobei die Führungskräfte ebenfalls zum Erwerber wechselten. Ihre Klage richteten sie danach gegen die finnische Konzernobergesellschaft, die deutsche Tochter sowie den Erwerber - sämtlich ohne Erfolg. Vertreter Nokia und Harman

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Das Landgericht Dresden hat die Klage des amerikanischen Staatsbürgers Roman J. Kutsky abgewiesen: Dieser hatte die Zahlung von ca. 26.000 US-Dollar verlangt, die er inklusive Zinsen aus einer 1925 begebenen Anleihe im Nennbetrag von 1.000 US-Dollar errechnete.Vertreter Stadt Dresden

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Die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH, ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen mit Beteiligung der Bund-Tochter g.e.b.b, muss als öffentlicher Auftraggeber seine Aufträge gemäß den Regeln des Vergaberechts vergeben. Dies beschloss der Vergabesenat des OLG Düsseldorf Ende April und bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung der Vergabekammer des Bundes.Berater LH Bundeswehr